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Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Ab einer jeweils genannten Mengenschwelle sind bei Gasen unter Druck (Druckgasbehälter) der Abschnitt 10, bei Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen der Abschnitt 11 und bei entzündbaren Flüssigkeiten der Abschnitt 12 zu berücksichtigen. Die Anforderungen ...
Stand: 16.12.2023
Dialog: 43865
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden ist die TRGS 510 heranzuziehen. Abhängig von der Größe und Menge der Gebinde kann es sinnvoll sein, dass diese in entsprechenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Genauere Angaben zu den Anforderungen des Sicherheitsschranks sind dem Anhang 1 der TRGS 510 (Lagerung in Sicherheitsschränken) zu entnehmen. Ein Sicherheitsschrank muss ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 43616
bleiben.Die Lagermenge ist die Nettomenge des Gefahrstoffes (TRGS 510, Nummer 2 (6)). Die Nettomenge muss auf dem Gebinde/der Verpackung angegeben sein; eine Ableitung aus dem Sicherheitsdatenblatt ist nicht zwingend möglich. ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5010
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist der Abschnitt 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Unter Abschnitt 10.2 Absatz 3 ist dort nachzulesen, dass Druckgasbehälter vor übermäßiger äußerer Wärmeeinwirkung (in der Regel Temperaturen, die 65 °C nicht übersteigen) geschützt aufgestellt ...
Stand: 21.07.2022
Dialog: 43684
Nein, dies ist nicht möglich.In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" finden sich unter dem Punkt 3.2 nähere Erläuterungen zu dem Inhalt einer Betriebsanweisung. Unter dem Punkt 3.2.5 ist zu den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln folgendes nachzulesen:(1) Die notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und zum Schut ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27190
vorhanden sein, die die beauftragten Personen schult, die wiederum abgeben dürfen.Der Kunde sollte sachkundig im Sinne des Gefahrstoffrechts sein. Er braucht aber nicht die Sachkunde nach der ChemVerbotsV. Die ChemVerbotsV gilt für die Abgabe der Stoffe, nicht für den Empfänger.Auf die DGUV Information 213-082 - Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung. Was ist zu tun? weisen wir hin. ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
umrechnen.Sollte aber die Dichte (p = Masse/Volumen) des flüssigen Gefahrstoffes größer 1 sein, muss man umrechnen, damit man die Mindestanforderungen der TRGS 510 erfüllt. ...
Stand: 20.12.2023
Dialog: 43617
Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
der entsprechenden Stoffe oder Gemische relevant sein können. In jedem Fall sind Kenntnisseder folgenden Vorschriftenund Regelungen notwendig:1.Chemikaliengesetz (ChemG),2.Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),3.Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV),4.Technische Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere die 900er Serie, wie a) TRGS900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, b) TRGS903 „Biologische Grenzwerte“, c) TRGS 905 ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
Nein, dies ist nicht erforderlich. Hierzu finden sich in der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" unter dem Punkt 5.1 folgende Informationen: (6) Nach § 14 Absatz 2 der GefStoffV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Unterweisung sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24082
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 24.04.2012
Dialog: 16074
Um in Erfahrung zu bringen, ob ein Stoff flüchtig ist, finden Sie idealerweise die Verdunstungszahl im Abschnitt 9 des Sicherheitsdatenblattes des Stoffes oder Gemisches. Dabei gilt:Leichtflüchtige Lösemittel haben eine Verdunstungszahl VD 50(s.a. https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefahrstoffe/gisbau; hier finden Sie auch einen Link zu Literaturangaben für Verdunstungszahlen ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42444
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43219
Die Schädlingsbekämpfung ist gefahrstoff- und arbeitsschutzrechtlich im Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung und in der TRGS 523 "Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen" www.baua.de/trgs geregelt.Wer Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen sowie Zubereitungen, bei denen ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11869
“. Für die Lagerung von Behältern mit Flüssiggas gelten die Anforderungen der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“.Druckgasbehälter mit entzündbaren Flüssiggasen sind stehend aufzubewahren und für die Entnahme aus der gasförmigen Phase stehend anzuschließen. Sie müssen so aufgestellt werden, dass eine Temperatur von 40 °C nicht überschritten wird und sie gegen mechanische ...
Stand: 26.03.2020
Dialog: 14052
Gase unter Druck (hier gekennzeichnet mit H280) sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die GefStoffV gilt auch für die Lagerung (§ 2 Absätze 1 und 5 GefStoffV). Die Anforderungen an die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern konkretisiert die TRGS 510. Die Schutzmaßnahmen des Abschnitts 4 der TRGS 510 sind grundsätzlich und mengenunabhängig zu treffen.Tabelle 1 der TRGS ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 43811
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 44017