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§ 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen.Wichtig ist hier vor allem das sog. Minimierungsgebot der GefStoffV (§ 7 Abs. 4 GefStoffV). Die Gefährdung der Beschäftigten durch die jeweiligen Gefahrstoffe ist hiernach so gering wie möglich zu halten.Der vorgegebene Arbeitsplatzgrenzwert für DME ist zwingend einzuhalten. Die Einhaltung des AGW ist über Messungen oder andere geeignete Verfahren ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 43985
Absatz 10 GefStoffV). Es sollte aber nachvollziehbar sein, bei welchen Tätigkeiten im Betrieb mit welchen Stoffen eine geringe Gefährdung ermittelt wurde.Das bedeutet, dass bei einer geringen Gefährdung u. a.- keine Aufnahmen in ein Gefahrstoffverzeichnis erfolgen,- keine Subsitutionsprüfungen durchgeführt werden,- keine PSA bereitgestellt werden,- keine Ermittlungen der Arbeitsplatzgrenzwerte erfolgen ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 13207
(§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV). Weiterhin sind besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B entsprechend § 10 der GefStoffV zu berücksichtigen.Um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 44059
, 4. Gefahr durch heiße oder kalte Oberflächen und Medien, 5. Lärm von Geräten und Anlagen, 6. mechanische Gefährdungen durch Geräte und Anlagen, 7. Hautgefährdung durch Feuchtarbeit, insbesondere durch das Tragen von Handschuhen, 8. Rutschgefahr durch Nässe, Stolpergefahr, 9. Belastungen des Bewegungsapparates durch repetitive Tätigkeiten oder Zwangshaltungen, 10. psychische Belastung ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 11740
nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510.Allerdings müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung alle Gefährdungen beurteilen und sicherstellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden.Nach Punkt 6.5 Absatz 10 der TRGS 500 dürfen Gefahrstoffe nur zusammengelagert werden, wenn dadurch keine Gefährdungserhöhung entsteht. Als Erkenntnisquelle ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B hat der Arbeitgeber besondere Schutzmaßnahmen nach § 10 GefStoffV zu ergreifen.Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), indem sie Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beschreibt. Diese Maßnahmen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 43927
Mio. Fasern/m³ Luft) erreichen und auch diese Zahl mehrfach überschritten werden kann, und sei es nur kurzzeitig. Deshalb ist selbst eine 10-Minuten-Arbeit, bei der die 100.000 Fasern/m³ Luft überschritten werden können, keine Arbeit geringen Umfangs mehr. Da die Faserzahl/m³ Luft ohne zeitaufwändige Messung nicht nachweisbar ist, ist bei allen Asbestarbeiten von der Überschreitung der z. Zt ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
und Information der Beschäftigten". Unter Punkt 3.1 Absatz 10 ist folgendes nachzulesen:"Die äußere Form der Betriebsanweisung ist nicht festgelegt. Allerdings fördert die einheitliche Gestaltung von Betriebsanweisungen innerhalb einer Betriebsstätte den Wiedererkennungseffekt für die Beschäftigten. Durch eine logische und übersichtliche Darstellung kann die Akzeptanz und Verständlichkeit gefördert werden. Die Verwendung ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
sind besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B entsprechend § 10 der GefStoffV zu berücksichtigen.Um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber rechtzeitig die Notfallmaßnahmen festzulegen, die beim Eintreten ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
" der GefStoffV zu ermitteln. Hierbei unterstützt u. a. das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG). Der § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" trifft in diesem Falle nicht zu, da dort ausdrücklich nur Stoffe der Kategorie 1 und 2 angesprochen werden. Welche Schutzmaßnahmen explizit zu ergreifen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 6620
können. Bei den beschriebenen Sortiertätigkeiten sollten in der Regel (neben den Schutzmaßnahmen nach den §§ 8 und 9 der GefStoffV) die Schutzmaßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der GefstoffV zu treffen sein, wobei eine Sortierung von Baumischabfällen nach den gefahrstoffrechtlichen Vorschriften grundsätzlich ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6020
Verfahren in der Matrix genannt sein, ist es natürlich anwendbar.Für die PSF-Arbeiten benötigen Sie einen Aufsichtsführenden mit der Ausbildung nach Anlage 10 TRGS 519.Es gibt noch eine andere Möglichkeit: Die „Arbeit mit geringer Exposition“.Ein Arbeitsverfahren, das während der Durchführung -messtechnisch mehrfach nachgewiesen- unter der Akzeptanzkonzentration von 10.000 F/m3 bleibt. Es empfiehlt ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
nach § 6 durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 GefStoffV ergriffen worden sind (§ 7 Abs. 1 GefStoffV).Hinweis:Auf § 7 Abs. 11 und § 10 der Gefahrstoffverordnung wird hingewiesen. ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 43665
an der Luft oder bei Kontakt mit Wasser ohne Energiezufuhr entzünden kann oder spontan entzündende Gase bilden kann. Zudem besteht die Gefahr einer Staubexplosion, z. B. durch elektrostatische Aufladung.Als Arbeitsplatzgrenzwert für schwerlösliche bzw. unlösliche Stäube gilt der allgemeine Staubgrenzwert, welcher bezogen auf die alveolengängige Fraktion bei 1,25 mg/m3 bzw. bei 10 mg/m3 bezogen ...
Stand: 10.01.2021
Dialog: 43439
haben (Benzol im Blut hat lt. EKA-Begründung eine Halbwertszeit von 0,5 Stunden), oder ob ggf. ein Raucherraum in dem Gebäude eingerichtet ist. In Wohnungen von Rauchern werden 30 – 50 % höhere Benzolwerte ermittelt als in Wohnungen von Nichtrauchern. Im Rauch einer Zigarette sind 10 – 100 µg Benzol enthalten. Benzol ist als krebserregend der Kategorie 1A (hauptsächlich Leukämien) und Mutagen ...
Stand: 16.10.2014
Dialog: 22109
Tonne pro Jahr (t/y) sind folgende Informationen (Anhang VII der REACH-Verordnung) erforderlich:Flammpunkt Entzündlichkeit Explosionsfähigkeit SelbstentzündungstemperaturOxidierende EigenschaftenGranulometrie (falls zutreffend)Ab 10 t/y muss der Lieferant/Hersteller eine Risikobetrachtung der Tätigkeiten im Stoffsicherheitsbericht durchführen. Dazu gehört auch die Risikobetrachtung "Staubexplosivität ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 43971
Nach § 7 Absatz 10 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gilt:"Wer Arbeitsplatzmessungen von Gefahrstoffen durchführt, muss fachkundig sein und über die erforderlichen Einrichtungen verfügen. Wenn ein Arbeitgeber eine für Messungen von Gefahrstoffen an Arbeitsplätzen akkreditierte Messstelle beauftragt, kann der Arbeitgeber in der Regel davon ausgehen, dass die von dieser Messstelle gewonnenen ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 43944
Bei den von Ihnen geschilderten Tätigkeiten ist mit dem Auftreten von Stäuben in der Luft am Arbeitsplatz zu rechnen. Daher sind zunächst die bei Staubbelastung notwendigen einschlägigen Schutzmaßnahmen zu beachten.Allerdings ist durch die Belastung des Bodens mit den von Ihnen genannten toxischen Metallen bzw. Schwermetallen auch von einer Kontamination der auftretenden Stäube mit diesen Substanz ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43472
, wenn das- "Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen (...) im häufigen Wechsel mit Waschen der Hände (mehr als 10 Mal pro Arbeitstag)" erfolgt.Letztlich kann der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weitere Kriterien zur Durchführung einer arbeitsmedizinschen Vorsorge in seinem Betrieb festlegen bzw. anbieten. Hierzu werden oft die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 14743
des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B" einschließlich der Allgemeinen und Zusätzlichen Schutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen.Wird der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dieselrußpartikel eingehalten, so sind im Allgemeinen keine ...
Stand: 28.06.2021
Dialog: 43553