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Wie sind Benzol-Blutkonzentrationswerte zwischen 0,90 µg/l und 1,1 µg/l arbeitsmedizinisch einzuordnen?

KomNet Dialog 22109

Stand: 16.10.2014

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Grenzwerte

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Frage:

Benzolwerte In einem Verwaltungsgebäude(Büroarbeitsplätze) aus den 1970er Jahren wurden erhöhte Benzolwerte gemessen.In einem Raum waren es 36 µg/m³. Am ehesten stammen die Benzolwerte aus einem mit Benzin geglättetem Gußasphaltboden, der mit Holzparkett belegt ist. Eine Grundsanierung wird z.Z durchgeführt. Die Beschäftigten wurden vorsorglich auch auf Benzol untersucht. Die Ergebnisse sind zwischen 0,90 µg/l und 1,1 µg/l. Das Labor gibt als Referenzwert bei einer Luftkonzentration von 1.0 mg/cbm eine Blutkonzentration von 0,9 µg/l an. Wie sind die vom Labor erhobenen Einzelwerte jetzt in den Kontext einzuordnen?

Antwort:

Da es sich bei den beschriebenen Arbeitsplätzen um Innenraumarbeitsplätze handelt (an denen nicht direkt mit Gefahrstoffen umgegangen wird), gilt nicht die Gefahrstoffverordnung zur Beurteilung der Exposition. Somit finden auch die nachgeordneten Regelwerke (Technische Richtlinien für Gefahrstoffe und somit die Arbeitsplatzgrenzwerte) keine Anwendung.

Eine Übersicht zur Beurteilung von Innenraumarbeitsplätzen findet sich unter:
http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/dokumente/2014-08_innenraumarbeitspl.pdf

Die vom Labor angegebenen Referenzwerte beziehen sich wahrscheinlich auf die Expositionsäquivalente für Krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Hier wird für eine Luftkonzentration (Benzol) von 1 mg/m³ eine Blutbenzolkonzentration von 0,9 µg/L Vollblut angegeben. Diese EKA-Werte können jedoch erstens aus dem genannten Grund für Innenraumarbeitsplätze nicht angewendet werden und zweitens wurde die EKA-Korrelation für Benzol (Luft) und Benzol (Vollblut) mit der aktualisierten MAK- und BAT-Werte-Liste 2014 aufgehoben.

Als Parameter an Gefahrstoffarbeitsplätzen mit Benzol können weiterhin S-Phenylmerkaptursäure und trans-Muconsäure jeweils im Urin herangezogen werden. Des Weiteren wurden in der TRGS 910 eine Toleranz- und Akzeptanzkonzentration definiert. Auch diese gelten jedoch analog nicht für Innenraumarbeitsplätze. Als allgemeine Quellen für Hintergrundinformationen kann die Begründung zu Benzol für die TRGS 910 (ehemals BekGS 910) jedoch aufschlussreich sein.

Zu beachten ist auch, ob die Personen vor der Probenahme geraucht haben (Benzol im Blut hat lt. EKA-Begründung eine Halbwertszeit von 0,5 Stunden), oder ob ggf. ein Raucherraum in dem Gebäude eingerichtet ist. In Wohnungen von Rauchern werden 30 – 50 % höhere Benzolwerte ermittelt als in Wohnungen von Nichtrauchern. Im Rauch einer Zigarette sind 10 – 100 µg Benzol enthalten.

Benzol ist als krebserregend der Kategorie 1A (hauptsächlich Leukämien) und Mutagen der Klasse 1B eingestuft. Neben der bereits begonnenen Sanierung ist auch an einen ausreichenden Luftaustausch (Lüften) zu denken (aus Ihren Ausführungen geht nicht hervor, ob die Beschäftigten weiterhin in den Räumen bzw. in dem Gebäude tätig sind). Nach der Sanierung ist die Effektivität der Maßnahme zu beurteilen.


Es können noch folgende Dokumente hilfreich sein:

WHO-Leitlinien für Innenraumluftqualität:  www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0008/132956/e94535_exsumG.pdf
Infoblatt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu Benzol: www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_10_benzol.pdf

Laut WHO Leitlinie (siehe obiger Link) beträgt das zusätzliche Lebenszeitrisiko für Leukämie bei einer Luftkonzentration von 1 µg/m³ 6x10-6. Für eine Benzolexposition kann kein Schwellenwert definiert werden, da Benzol ein genotoxisches Kanzerogen ist.

Als Orientierung: Laut dem Biomonitoring-Auskunftssystem der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liegt der NHANES-Referenzwert der US-amerikanischen Allgemeinbevölkerung bei 0,34 µg/L Vollblut (95. Perzentil im Zeitraum 2005/2006; Altersgruppe 20 bis 59 Jahre).

Aus dem Addendum der BAT-Begründung: „[…] Dies schlägt sich in den Meßwerten des Benzolblutspiegels der Normalbevölkerung nieder. Brugnone et al. (8) fanden bei Arbeitnehmern aus ländlichen Gebieten Benzolspiegel von 200 ng/L (Schwankungsbreite: 7-1003 ng/L), bei Arbeitnehmern aus städtischen Bezirken Werte von 296 ng/L (Schwankungsbreite: 7-2241 ng/L). Zwischen Rauchern und Nichtrauchern betrug der Unterschied 381 ng/L (Schwankungsbreite: 7-2241 ng/L) und 205 ng/L (Schwankungsbreite 7-924 ng/L). Angerer et al. (4 a) fanden für deutsche beruflich nicht belastete Nichtraucher einen mittleren Benzolspiegel von 176 ± 62 ng/L, für Raucher 211 ± 0,5 ng/L; unmittelbar nach dem Rauchen lag die Konzentration bei 365 ± 178 ng/L.

Quelle: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/3527600418.bb7143d0008/pdf