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) und dem Grenzwert GW (Arbeitsplatzgrenzwert AGW) berechnet: I = MW/GW. Bei mehreren Stoffen mit AGW werden die einzelnen Stoffindices Ii zu einem Gesamtindex IAGW addiert: IAGW = ∑ Ii = ∑ MWi/GWi. Außerdem ist zu prüfen, ob die Kurzzeitwertanforderungen erfüllt sind. Nach diesem Konzept gelten Schutzmaßnahmen als ausreichend und die Arbeitsplatzgrenzwerte als dauerhaft-sicher eingehalten ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 21819
Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. (2) Der Standort von Körpernotduschen muss durch das Rettungszeichen „Notdusche“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten." In der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" finden ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 26662
", ist zu Augennotduschen folgendes nachzulesen:"6.6.2 Augennotduschen (1) In Laboratorien müssen – möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken – mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich erreichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen spülen können. Das Stellteil der Ventile muss ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 17417
oder Teilaustausch des wassergemischten Kühlschmierstoffs durchzuführen oder es ist in Absprache mit dem Kühlschmierstoff-Hersteller ein geeigneter Inhibitor (zur Hemmung der N-Nitrosamin-Bildung) zuzusetzen. Enthält der wassermischbare Kühlschmierstoff (d.h. das Kühlschmierstoff-Konzentrat) eine ausreichende Menge eines geeigneten Inhibitors, ist dies der Zugabe eines geeigneten Inhibitors zur Gebrauchtemulsion ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 10967
und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" (TRBA 100) zusätzlich zu beachten.Gemäß der TRGS 526 unter 6.2.5 findet man den nachfolgenden Wortlaut:"6.2.5 Lüftung(1) Laboratorien müssen mit ausreichenden, jederzeit wirksamen technischen Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sein. Die Zuluft muss erforderlichenfalls erwärmt und zugfrei zugeführt werden können. Die Abluft darf ganz ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 17990
Gemische sollte folglich eine formelle Einstufung nach CLP-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008) durchgeführt werden - auch wenn diese Gemische nicht in Verkehr gebracht und nur selbst verwendet werden.Sofern eine formelle Einstufung nach CLP-Verordnung nicht möglich ist, weil keine ausreichenden Informationen über das Gemisch vorliegen, könnte für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die vereinfachte Einstufung ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43232
das Gefahrstoffrecht mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) - TRGS 526 "Laboratorien" Anwendung.Die TRGS 526 repräsentiert diesbezüglich den Stand der Technik und fordert für solche Laboratorien eine technische Lüftung (Nummer 6.2.5): "Laboratorien müssen mit ausreichenden, jederzeit wirksamen technischen Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sein. Die Zuluft muss erforderlichenfalls erwärmt und zugfrei ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 15025
Eine Definition, wann es sich um einen ausreichend belüfteten Arbeitsraum handelt, ist nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Wir möchten am Beispiel von entzündbaren Flüssigkeiten die Vorgehensweise erläutern.Für die Beantwortung der Frage ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
Für den innerbetrieblichen Transport von Gefahstoffen ist § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung relevant:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass (...) gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen enthält ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5108
DIN-Normen "müssen" nicht erfüllt werden, sofern nicht direkt in Gesetzen oder Verordnungen auf sie verwiesen wird."DIN-Normen müssen nicht zwangsläufig angewendet werdenDIN-Normen haben - wie alle technischen Regeln und Regelwerke privater Verbände und Organisationen - zunächst einmal ausschließlich Empfehlungscharakter. Sind keine Rechtsnomen wie Gesetze oder Verordnungen und müssen daher nicht ...
Stand: 24.11.2024
Dialog: 44044
und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 13 der GefStoffV vorliegt und die Maßnahmen nach § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" der GefStoffV ausreichend sind. Daher kann der Absatz 13 des § 6 angewendet werden und es müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 der GefStoffV ergriffen werden: "(13) Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund 1. der dem Gefahrstoff zugeordneten ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
wurden, ein eingeschränkter Befähigungsschein nach Nr. 4.2 in Verbindung mit Anlage 1c der TRGS 512 ausreichend ist.Ein Öffnen, Lüften und eine Freigabe begaster Transporteinheiten darf demnach nur durch den Inhaber eines Befähigungsscheins erfolgen. Dieser kann jedoch über einen eingeschränkten Befähigungsschein verfügen, der ausschließlich zum Öffnen, Lüften und zur Freigabe unter Gas stehender ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43217
geeignete Schutzhandschuhe und eine geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit auf Grund der Vorschriften der Gefahrstoffverordnung zur Verfügung stellen.Bezüglich Handschutz beim Umgang mit Dieselkraftstoff wird in der Gestis-Stoffdatenbank Folgendes ausgeführt:"Handschutz :Schutzhandschuhe verwenden. Das Handschuhmaterial muss gegen den verwendeten Stoff ausreichend undurchlässig und beständig ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 12846
von Trinkwasserqualität - gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. (2) Der Standort von Körpernotduschen muss durch das Rettungszeichen "Notdusche" gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten. 6.6.2 Augennotduschen (1) In Laboratorien ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9921
und die maximale Anzahl der gleichzeitig betroffenen Personen ist zu berücksichtigen) die ausreichende Funktion der möglicherweise gleichzeitig genutzten Notduschen sichergestellt wird. ...
Stand: 14.01.2021
Dialog: 42181
eingestuften Stoff verwendet, aber z. B. nur eine minimale Menge davon braucht bzw. durch Einsatz im geschlossenen System ohne Exposition für die Beschäftigten, kann man auf die ausführliche Dokumentation verzichten. Sie müssen allerdings für sich überprüfen, ob die in § 8 GefStoffV genannten allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten und ausreichend sind. Das ist Voraussetzung. In der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 23.12.2016
Dialog: 17882
Öffnen und Entladen von Frachtcontainern". Unter dem Punkt 5.3 ist hier folgendes zu Persönlichen Schutzmaßnahmen nachzulesen:"5.3 Persönliche SchutzmaßnahmenSofern technische oder organisatorische Maßnahmen beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern keinen ausreichenden Schutz der Beschäftigten gewährleisten, sind ergänzend persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 8476
sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. (2) Der Standort von Körpernotduschen muss durch das Rettungszeichen "Notdusche" gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten. 6.6.2 Augennotduschen (1) In Laboratorien müssen - möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken - mit Wasser ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 44059
Die Mindestangaben, die ein Gefahrstoffverzeichnis enthalten muss, sind im § 6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aufgeführt (vergl. auch Punkt 5.8 der TRGS 400): "Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1 ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 22273
sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich, siehe TRGS 526 Laboratorien Abschnitt 6.6, Notduschen.Von jedem Ort des Labors sollte eine Körpernotdusche innerhalb von höchstens 5 Sekunden zu erreichen sein. Auf die Ausführungen der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" unter dem Punkt 6.6 ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 43966