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Ist ein Kühlschmierstoff ungefährlich, solange keine Amine dazukommen?

KomNet Dialog 10967

Stand: 08.04.2021

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe

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Frage:

Wir haben in unserem neuen Kühlschmierstoff Nitritwerte von über 40 mg/ltr. Der Hersteller sagt, das sei ungefährlich, solange keine Amine dazukommen. Ist das so richtig? Wie können wir die Bildung von Aminen ausschließen oder senken?

Antwort:

Beim Umgang mit Kühlschmierstoffen zu beachtende Anforderungen werden in der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" und der DGUV Information 209-022 "Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen" angeführt. 


Bezüglich nitrosierender Agenzien sind der § 16 (Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen) Abs. 1 und der Anhang II Nummer 4 (Kühlschmierstoffe) der Gefahrstoffverordnung grundsätzlich zu beachten.


Ferner ist die TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können" heranzuziehen. Nach Nummer 5.3 der TRGS 611 gilt:

"Nitrit ist grundsätzlich wöchentlich im gebrauchten wassergemischten Kühlschmierstoff zu messen. ..... Bei Überschreitung eines Wertes von 20 mg Nitrit/l ist ein Wechsel oder Teilaustausch des wassergemischten Kühlschmierstoffs durchzuführen oder es ist in Absprache mit dem Kühlschmierstoff-Hersteller ein geeigneter Inhibitor (zur Hemmung der N-Nitrosamin-Bildung) zuzusetzen. Enthält der wassermischbare Kühlschmierstoff (d.h. das Kühlschmierstoff-Konzentrat) eine ausreichende Menge eines geeigneten Inhibitors, ist dies der Zugabe eines geeigneten Inhibitors zur Gebrauchtemulsion oder -lösung gleichwertig. ......".


"Soweit der oben genannte Austausch, Teilaustausch oder der Zusatz eines Inhibitors nicht erfolgt bzw. der wassermischbare Kühlschmierstoff (d.h. das Kühlschmierstoff-Konzentrat) nicht eine ausreichende Menge eines geeigneten Inhibitors enthält, ist der N-Nitroso-diethanolamin (NDELA)-Gehalt im gebrauchten wassergemischten Kühlschmierstoff und die NDELA-Konzentration in der Luft in Arbeitsbereichen zu bestimmen." Siehe dazu die Nummer 5.4. der TRGS 611.


Weitere Aussagen zum Arbeitsschutz sind dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt für das Produkt zu entnehmen.


Hinweise:

Auf das Portal Kühlschmierstoffe des Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) möchten wir hinweisen.


Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.