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Der Text "Nur für gewerbliche Anwender" hat seine Grundlage in der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH). Nach deren Anhang XVII Nr. 28, 29 und 30 muss die Verpackung von Stoffen und Gemischen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind, mit dieser Aufschrift versehen sein. Gleiches gilt für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Stoffe ...
Stand: 10.08.2017
Dialog: 29726
kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen.In Abschnitt 5.1 Absatz 6 TRGS 510 ist nachzulesen:"Im Lager muss eine ausreichende Belüftung (siehe ASR A3.6) vorhanden sein, wenn durch ein unbeabsichtigtes Freisetzen von Gefahrstoffen, z.B. durch Undichtigkeiten oder klei-nere Beschädigungen von Verpackungen eine Gefährdung von Beschäftigten oder anderen ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
Diese Frage wird durch die VO (EG) Nr. 1907/2006: REACH-Verordnung in Kap. 2 Artikel 3 „Begriffe“ beantwortet:Unter Nr. 9 heißt es dort: ein Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die…einen Stoff herstellt. Zusätzlich steht dort unter Nr. 8: Herstellung ist die Produktion oder Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand.Beide Fälle zielen nur auf einen Stoff ab, jedoch ...
Stand: 10.07.2020
Dialog: 43184
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619
auf karzinogene Bestandteile unterhalb der Berücksichtigungsgrenze ist in manchen Fällen durchaus sinnvoll.Beschäftigungsverbote für werdende Mütter werden allgemein dann ausgesprochen, wenn Stoffe oder Gemische als krebserzeugend eingestuft sind. Sofern Gemische bei Anwendung der Einstufungskriterien nicht als krebserzeugend einzustufen sind (Nr. 2.1 Sicherheitsdatenblatt), gelten diese Gemische ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 27033
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Nach der TRGS 519 handelt es sich bei der Entfernung der AZ-Rohre um eine Abbrucharbeit. Da in der Praxis während des Ausbaus von AZ-Rohren ausnahmslos immer mit Bruch gerechnet werden muss, ist bei diesen Arbeiten gemäß Nr. 16.3 (6) TRGS 519 entsprechend Nr. 14 – 14.3 TRGS 519 eine Abschottung zu erstellen ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
sich aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht aus Nummer 3.6 Abs.4 Anahng der ArbStättV:"Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft führen können, müssen umgehend beseitigt werden."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.6 "Lüftung". Die Anforderungen ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 5181
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
Die detaillierten Bestimmungen zur Kennzeichnung und die Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften sind in Artikel 19 Abs. 2 sowie in Anhang I Nr. 1.2, 1.3 und 1.5 sowie in Anhang II der GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten. Nach Artikel 19 Abs. 2 entsprechen vorbehaltlich des Artikels 33 die Gefahrenpiktogramme den Anforderungen des Anhangs I Abschnitt 1.2.1 und des Anhangs V ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7891
Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) wurde aufgrund von § 17 des Chemikaliengesetzes erlassen. Für kosmetische Mittel, Arzneimittel, Medizinprodukte gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts, die §§ 16e, 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b und § 23 Abs. 2 nicht (§ 2 Abs. 1 ChemG). Der § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b behandelt Anforderungen, die einen Anzeige- bzw ...
Stand: 02.03.2018
Dialog: 15702
Sachverhalt bedeutet dies Folgendes:Die Lagerung von Gefahrstoffen darf nach Abschnitt 4.2 Nr. 5 der TRGS 510 nicht an Verkehrswegen bzw. solchen Orten erfolgen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Da bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken nach Anhang 1 alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Abschnitts 4 einschließlich 4.2 Nr ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
Der Anwendungsbereich (Nr. 1) der TRGS 505 bleibt von dem Verfahren unberührt. Relevant ist, ob sich durch die Tätigkeit/ Arbeitsverfahren, das unter Kap. Anwendungsbereich 1.1 der Biologische Grenzwert (BGW) unterschritten bleibt, oder wie in Kap. Anwendungsbereich 1.2 "bleihaltige Gemische mit Bleigehalt von > 0,3 % Masseanteil" UND "pulverförmige bleihaltige Gemische ...
Stand: 26.11.2022
Dialog: 43737
Bei der hier beschriebenen Situation scheint es sich eher um eine Ladehalle oder Ladestelle gemäß TRGS 554 Anhang 1 Nr. 4 zu handeln, als um einen Abstellbereich (Nr.6).Im Abstellbereich werden dieselbetriebene Fahrzeuge bis zu ihrer nächsten Verwendung lediglich geparkt. Die Situation in einer reinen Abstellhalle ist also nicht ohne weiteres auf die von Ihnen beschriebene Halle ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 43985
der Gefährdungsbeurteilung eine Exposition ausgeschlossen werden kann, ist ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis nicht erforderlich. Handelt es sich um Labortätigkeiten, die dem Absatz 4 Nr. 3 entsprechend durchgeführt werden, ist auch von dieser Seite aus betrachtet ein Eintrag nicht erforderlich.Im Falle eines unfallartigen Ereignisses ist ggf. im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Exposition stattgefunden hat ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43609
dargelegt. Asbesthaltige Materialien dürfen nur transportiert werden, wenn beim Auf- und Abladen sowie beim Transport keine Asbestfasern freigesetzt werden; in der GefStoffV und in der TRGS 519 sind hierfür keine Fachkunde vorgeschrieben.Muss diese gelegentliche Tätigkeit nach Abschnitt 6 Nr. 2.4 einer Behörde angezeigt werden?Auch eine gelegentliche Tätigkeit mit Asbest ist anzuzeigen: Siehe hierzu ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6020
Grundsätzlich sind für die Lagerung von Gefahrstoffen die Grundsätze nach Nr. 4.1 der TRGS 510 und auch die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 anzuwenden. Unter Punkt 4.2 Abs. 8 der TRGS 510 ist folgendes nachzulesen:"Werden angebrochene Gebinde gelagert, ist die tatsächliche Lagermenge bei der Berechnung des gesamten gelagerten Volumens heranzuziehen. Abweichend von Satz 1 ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 25674
Sobald Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesundheit oder die Sicherheit durch die CMR- Stoffe gefährdet wird, ist ein Verzeichnis nach § 14 (3) Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen.Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 43000
Entsprechend Artikel 2 Nr. 36 1 CLP-Verordnung www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/CLP/CLP.html ist der Ausdruck „Verpackung“ im Sinne der Verordnung wie folgt bestimmt: „Verpackung“: ein oder mehrere Gefäß(e) und alle sonstigen Bestandteile oder Werkstoffe, die erforderlich sind, damit die Gefäße ihre Umschließungsfunktion und sonstige Sicherheitsfunktionen erfüllen können;" Damit handelt ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 13554
Sobald Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesundheit oder die Sicherheit durch die CMR- Stoffe gefährdet wird, ist ein Verzeichnis nach § 14 (3) Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen.In der GefStoffV ist unter dem § 2 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43568
bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B".Insbesondere sollen hier Nr. 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bzw. 6 und Abs. 2 genannt sein:„Beschäftigte sind in das Verzeichnis nach § 14 Absatz 3 GefStoffV aufzunehmen, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 ergibt, dass die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten durch Tätigkeiten mit Stoffen gemäß ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 43665