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Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
Bei dem Verpacken und dem Bereitstellen zur Entsorgung von Asbestzementplatten handelt es sich um Tätigkeiten mit Asbestprodukten. Daher muss eine entsprechende Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei nicht, ob es sich um beschädigte oder unbeschädigte Asbestprodukte handelt, sondern bestenfalls, ob es um fest bzw. schwachgebundenes Asbest geht ...
Stand: 26.07.2016
Dialog: 27116
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Für Rückbau, Entkernung oder Abbruch von asbesthaltigen Bauten und Bauteilen gilt die Gefahrstoffverordnung - GefStoff und konkretisierend die Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/).Arbeiten an Asbest und asbesthaltigen Produkten ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Tätigkeiten mit Asbest bzw. asbesthaltigen Erzeugnissen unterliegen den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV). Diese schreibt vor Aufnahme dieser Tätigkeiten (§ 7 "Grundpflichten") eine Beurteilung der Gefährdungen vor, die von dem Stoff bei den vorgesehenen Tätigkeiten auf die Arbeitsplätze einwirken ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6020
Asbestsachkunde (Asbestschein) die Firma benötigt, hängt davon ab, welche Tätigkeiten sie ausführen will.Belaufen sich die Tätigkeiten auf Arbeiten an festgebundenem Asbest (Asbestzementprodukte) dann reicht die Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". Sollen jedoch Arbeiten an schwach gebundenem Asbest ausgeführt werden, sind mindestens zwei Sachkundige ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
und TätigkeitenNummer 2Partikelförmige GefahrstoffeNummer 2.4Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest"2.4.2 Anzeige an die Behörde(3) Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. Bei den Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass mindestens ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
angezeigt werden. Dabei müssen die Forderungen der TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“, z. B. befähigte Person, arbeitsmedizinische Vorsorge, Einhaltung von Umgangsvorschriften, Entsorgung von Abfällen, beachtet werden.Für die Entfernung von asbesthaltigen Reibbelägen sind nach der TRGS 519 standardisierte Arbeitsverfahren (Abbildungen 17-3 a, b und c auf den folgenden ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 42463
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Arbeitsschutzregelungen beim Umgang mit Asbest bzw. mit asbesthaltigen Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV und in den dazu veröffentlichten technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten getroffen. Die beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Auch mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung 2010 (GefStoffV) ist der Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Erzeugnissen nur im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig. In der TRGS 519 "Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" wird auf diesen Sachverhalt unter Abschnitt 4 Absatz 2 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12914
unterwiesen sein und es ist jedem Beschäftigten die persönliche Schutzausrüstung in Form von Einweganzug und Atemschutzmaske zur Verfügung zu stellen. Die Art und Ausführung der Schutzausrüstung ist entsprechend den speziellen Einsatzbedingungen auszuwählen. Des Weiteren müssen Beschäftigte, die Tätigkeiten an Asbest ausüben sollen, an einer Pflichtvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
bis 2.3. Ggf. trifft auch die Nr. 2.4 (Nebenarbeiten) zu.Die in der Fragestellung genannten Asbestplatten zur Verkleidung eines Holzzauns bestehen i. d. R. aus Asbestzement. Die in der TRGS 519 Nr. 2.3 und Nr. 2.11 erwähnte Asbest-Richtlinie trifft mit ihren Sanierungsverfahren nur auf schwach gebundenen Asbest zu. Selbst dann, wenn die Asbestplatten schwach gebunden wären, träfe hier eine andere ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
Die Forderung nach einem Verweis im Gefahrstoffverzeichnis auf das Sicherheitsdatenblatt findet sich unter Punkt 5.8 Abs.3 der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" . Mit dem Verweis ist ein Hinweis auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt gemeint. D.h. bei Bedarf muss über den Verweis ein Zugriff auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt möglich sein.In der LV ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 43838
- und Verwendungsverbot für bestimmte Stoffe, die in Anhang IV der GefStoffV genannt sind. Hierzu zählt auch Asbest. Gemäß § 3 des Chemikaliengesetzes sind unter dem Begriff „Verwendung“ die Tätigkeiten „Gebrauch, Verbrauch, Lagern, Aufbewahren, Be- und Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Entfernen, Vernichten und der innerbetriebliche Transport“ zusammengefasst.Sind also die asbesthaltigen Produkte z.B ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
Zu beachten ist die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen". Gemäß Ziffer 2.3 Abs.2 Nr.13a zählen zu den Arbeiten in kontaminierten Bereichen i.S. der TRGS 524 auch "Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten in Verbindung mit Tätigkeiten mit PCB-haltigen Bauprodukten (z.B. Fugenmassen, Anstriche) incl. Beseitigung d ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 18863
Faserkonzentrationen freigesetzt werden. Aus diesem Grund sind derartige Tätigkeiten verboten und auch Abriss-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Siehe dazu die TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/). ...
Stand: 16.09.2011
Dialog: 14546
Für das Gefahrstoffverzeichnis reichen die H-Sätze und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt aus. Unabhängig davon sind die P-Sätze im Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblattes eines Stoffes oder Gemisches anzugeben. Fehlen sie dort, sollte der Vorlieferant darauf hingewiesen bzw. nach dem Grund befragt werden. Auf die Informationspflicht des Artikel 34 der REACH ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42480
entsprechend alte Geräte handeln.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber, in diesem Fall die Schulleitung, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung klären, ob eine Gefährdung durch die eingebauten asbesthaltigen Bauteile für Beschäftigte (Lehrpersonal, Hausmeister, Reinigungskräfte) ausgeht und dann die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergreifen (siehe auch die Informationen der DGUV zum Thema Asbest ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
Nach Artikel 36 der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Akteur der Lieferkette die für seine Aufgaben erforderlichen Informationen 10 Jahre aufbewahren. Hierzu kann auch das Sicherheitsdatenblatt und dessen Vorgängerversionen gehören (vgl. hierzu auch BAuA-Vortragsfolien "Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument").Zudem kann es sinnvoll sein, z. B. um betriebliche ...
Stand: 08.03.2021
Dialog: 12596
Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Damit das Sicherheitsdatenblatt eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden kann, müssen die Angaben der Kennzeichnung mit den Angaben ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199