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-Industrie e. V.Hinweis:Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§7 "Grundpflichten" Absatz 1 der GefStoffV)! Weitere Informationen zum Gefahrstoffrecht und zur Gefährdungsbeurteilung werden z. B. bei der BAuA angeboten.Bei der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 16509
Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen durch Beschäftigte hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen. Diese ist Grundlage für alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ermöglicht dem Arbeitgeber eine auf den einzelnen Arbeitsplatz bzw. auf die einzelne Tätigkeit ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
Häufig treten bei Beschäftigten an Innenraum-Arbeitsplätzen, d.h. an Arbeitsplätzen ohne Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, unspezifische gesundheitliche Beeinträchtigungen und Befindlichkeitsstörungen auf, wie z.B. Haut- und Schleimhautreizungen, Atemwegsbeschwerden, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche auf für die chemische Stoffe in der Innenraumluft verantwortlich sein können. Diese werden als Sic ...
Stand: 05.09.2019
Dialog: 42834
Zur Beantwortung Ihrer Anfragen ist der § 7 "Grundpflichten" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) relevant. Hier steht u.a."(8) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Er hat die Einhaltung durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition zu überprüfen..."D. h. es besteht keine pauschale gesetzliche ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 42205
In der TRGS 553 "Holzstaub" wird unter Abschnitt 4.4 "Reinigung" ausgeführt:"4.4 (2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Maschinen, Werkstücke und Arbeitsbereiche sowie Arbeitskleidung, die mit Holzstaub verunreinigt sind, regelmäßig gereinigt werden. Abblasen und trockenes Kehren von Holzstaub und -spänen sind nicht zulässig. Staubarme Aufsaugverfahren mit geprüften Entstaubern (H3 ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 15879
Wie bereits in der Frage festgestellt, sind grundsätzlich Verwendungsbeschränkungen gemäß Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) zu prüfen. Zudem hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Substitutionsprüfung zu ermitteln, ob weniger gefährliche Verfahren verwendet werden können.Bezüglich der Frage nach der Lötrauch-Absaugung zum Schutz vor inhalativen Gefährdungen ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42737
oder reproduktionstoxisch bezeichnet werden."Im § 14 Abs.3 GefStoffV steht:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ...3.ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42738
Nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. D. h. im ersten Schritt muss jeder Gefahrstoff, mit dem Tätigkeiten im Betrieb erfolgen (also z. B. auch bereits der innerbetriebliche Transport, das Lagern, Bereitstellen o.ä.), unabhängig von seiner Menge und der Zeitdauer, die er sich im Betrieb befindet ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 18145
Eine Definition, wann es sich um einen ausreichend belüfteten Arbeitsraum handelt, ist nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Wir möchten am Beispiel von entzündbaren Flüssigkeiten die Vorgehensweise erläutern.Für die Beantwortung der Frage ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
Entsprechend § 14 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 43665
, die die Betriebsleitung in gefahrstoffrechtlichen Angelegenheiten beraten oder sogar Arbeitgeberpflichten übernehmen sollen.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich, er kann aber Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem vorgegebenem Rahmen delegieren. Auf den DGUV Grundsatz 313-003 "Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 42499
Für den innerbetrieblichen Transport von Gefahstoffen ist § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung relevant:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass (...) gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen enthält ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5108
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Technischen Regel TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B" unter Nr. 3 Abs.3:"Wird die Gefährdungsbeurteilung aufgrund von Veränderungen an den Arbeitsplätzen oder aufgrund von neuen Informationen geändert, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine Aufnahme ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43067
Gemäß § 7 Absatz 7 „Grundpflichten“ der aktuellen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat „(…) der Arbeitgeber (…) die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr, zu überprüfen (…)“.Die Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen wird dadurch sichergestellt, dass nach § 7 Absatz 8 die in § 2 Absatz 8 mit gesetzlicher Verbindlichkeit ...
Stand: 15.12.2022
Dialog: 43731
Arbeitsschutzrechtliche Unterweisungspflichten wie z. B. nach § 14 Gefahrstoffverordnung bestehen immer dann, wenn ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitgeber und Arbeitnehmern besteht. Mitgliedern eines Kegelvereins stehen als Vereinsmitglieder üblicherweise in keinem Arbeitsverhältnis, sodass auch keine Unterweisungspflicht nach Gefahrstoffverordnung besteht. Eine Unterweisungs-/Informationspflicht ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15667
Warnzeichen nach Anhang 1 zu versehen oder gemäß TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ zu kennzeichnen."Je nach Gefahrstoff können sich weitere Anforderungen aus den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), wie z. B. die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", ergeben.Letzendlich hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
Nach § 14 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.Teil dieser Unterweisung ist ferner eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Diese dient auch zur Information der Beschäftigten ...
Stand: 14.10.2020
Dialog: 4162
"Schutzmaßnahmen" der GefStoffV ergriffen werden. Daher ist auch der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" Absatz 1 anzuwenden und eine Betriebsanweisung zu erstellen:"(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache ...
Stand: 24.06.2021
Dialog: 4183
Nach § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10044
oder 1B, hat der Arbeitgeber den Arbeitsplatzgrenzwert einzuhalten und dies durch Arbeitsplatzmessung oder durch andere geeignete Methoden zu Ermittlung der Exposition zu belegen (vgl. §10, Abs. (2), GefStoffV).Der Arbeitsplatzgrenzwert für Beryllium liegt bei 0,14 µg/m3 für die einatembare bzw. 0,06 µg/m3 für die alveolengängige Fraktion (siehe TRGS 900, Kapitel 3).Beim Arbeiten mit Beryllium ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 43501