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der Beschäftigten durch eine Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten, muss der Arbeitgeber getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitskleidung gewährleisten. Dies kann z. B. durch eine einfach räumliche Trennung bewirkt werden. Die kontaminierte Arbeitskleidung muss im Betrieb verbleiben und erforderlichenfalls gereinigt werden.". ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12574
Gemäß § 9 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung andererseits zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber hat die durch Gefahrstoffe verunreinigte Arbeitskleidung zu reinigen.Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Epoxidharzen können dem Praxisleitfaden für den Umgang ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 12713
Zunächst wollen wir auf die Abgrenzung zwischen persönlicher Schutzausüstung (PSA) und Arbeits- oder Berufskleidung hinweisen: Siehe hierzu den FAQ "Was versteht man unter Schutzkleidung im Gegensatz zur Arbeitskleidung, die am Arbeitsplatz verwendet wird?" des Sachgebiet Schutzkleidung der DGUV."Unter Schutzkleidung versteht man Kleidung, die gegenüber Gefahren bzw. Risiken einen Schutz bietet ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 5488
Die meisten Flüssigkeiten zur Verwendung in elektronischen Zigaretten sind nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) eingestuft. Somit handelt es sich hierbei um Gefahrstoffe im Sinne des § 2 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer fachkundig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV festzustellen, ob beim Umgang mit diesen Ge ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988
Allgemein gilt, dass Arbeitskleidung, unabhängig von dem Vorhandensein von Gefahrstoffen, dann räumlich getrennt von der persönlichen Kleidung aufbewahrt werden muss, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit stark geruchsbelästigenden Stoffen oder einer sehr starken Verschmutzung ausgesetzt sind (Nummer 7.4 Absatz 3 der ASR A4.1). Das gilt auch dann, wenn keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 42969
werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. Sie dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10044
In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist hierzu unter 6.5 "Allgemeine Schutzmaßnahmen - Lagerung" in Absatz 17 Folgendes nachzulesen:"Eine Aufbewahrung unter Verschluss kann u. a. durch verschlossene Arbeitsräume und Lager, z.B. Schlüssel, Codekarten, RFID-Transponder (radio-frequency identification), oder verschlossene Schränke oder Container erfolgen. Auch ein Betriebsgelände mit Werkszaun ...
Stand: 14.09.2022
Dialog: 43709
und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beachten hat, sind zu beschreiben. Sie sollten untergliedert werden in: 1.Technische Schutzmaßnahmen zur Verhütung einer Exposition, 2.Organisatorische Schutzmaßnahmen, 3.Hygienevorschriften und notwendige Arbeitskleidung, 4.Persönliche Schutzausrüstung (Art, Typ und Benutzungshinweise). (2) Es wird empfohlen, auch auf Beschäftigungsbeschränkungen ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27190
In der TRGS 553 "Holzstaub" wird unter Abschnitt 4.4 "Reinigung" ausgeführt:"4.4 (2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Maschinen, Werkstücke und Arbeitsbereiche sowie Arbeitskleidung, die mit Holzstaub verunreinigt sind, regelmäßig gereinigt werden. Abblasen und trockenes Kehren von Holzstaub und -spänen sind nicht zulässig. Staubarme Aufsaugverfahren mit geprüften Entstaubern (H3 ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 15879
Nach unserem Kenntnisstand werden die selbstlöschenden Abfallbehälter als selbstlöschende Papierkörbe von den Herstellern vertrieben. Um die Gefahr der Selbstentzündung von öl- oder lösemittelgetränkten Putzlappen zu minimieren, sind entsprechend DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" grundsätzlich Sicherheitsbehälter mit Deckel zu verwenden.Welche Behälter für ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 11795
von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Die DGUV Regel 101-019 "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln" erläutert unter Ziffer 3.2.4.9.3:"Reinigungs- und Pflegemittel sind gemäß der TRGS 510 zu lagern (Mindestanforderungen). Die Maßnahmen richten sich dabei nach der gelagerten Menge. In vielen Fällen ist die Lagerung außerhalb von speziellen Lagerräumen möglich. Die Lagerung und Aufbewahrung ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.In der TRGS 526 "Laboratorien" ist unter 4.6.2 nachzulesen, dass in Laboratorien, in denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, Nahrungs- und Genussmittel nicht hineingebracht sowie Kosmetika nicht angewandt werden dürfen. Für die Aufbewahrung und den Verzehr sind entsprechende Sozialbereiche zur Verfügung ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43086
Nach Punkt 2.2 der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" ist Hautkontakt der "(...) direkte Kontakt der Haut mit Flüssigkeiten, Pasten, Feststoffen, einschließlich der Benetzung der Haut mit Spritzern oder der Kontakt mit kontaminierter Arbeitskleidung einschließlich persönlicher Schutzausrüstung oder kontaminierten Arbeitsflächen bzw. Arbeitsmitteln ...
Stand: 21.12.2022
Dialog: 28221
zu tragen. Grundausstattung ist in der Regel ein langer Labormantel mit langen, eng anliegenden Ärmeln mit einem Baumwollanteil im Gewebe von mindestens 35 %. Für Beschäftigte im Sinne von § 2 ArbSchG muss der Unternehmer diese den Versicherten zur Verfügung stellen.Geeignete Arbeitskleidung mit ausreichender Schutzfunktion ist in der Regel ein langer Laborkittel mit langen, eng anliegenden Ärmeln. Damit ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 42226
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Weiterhin sind die Absätze 5 und 6 der GefStoffV relevant. Hier heißt es: "(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Diese Vorschrift zieht sich durch vorige Versionen der Gefahrstoffverordnung bis zu den aktuellen Regelungen. Zielstellung dieses Zusammenlagerungsverbots ist, dass Verwechselungen mit den Stoffen ausgeschlossen ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 13715
Laut §2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zählt zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung, Vernichtung sowie die innerbetriebliche Beförderung und Bedien- und Überwachungsarbeiten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber festzustellen ...
Stand: 30.09.2022
Dialog: 43703
verwechselt werden kann. Sie dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852
oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten. (6) Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. Sie dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873