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Kann durch die Benutzung von PSA der Kontakt zu einem Gefahrstoff ausgeschlossen werden, so dass keine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist?

KomNet Dialog 28221

Stand: 21.12.2022

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Im Sicherheitsdatenblatt ist beschrieben, dass eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten ist, wenn ein Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann. - Kann man durch die Benutzung von PSA den Kontakt ausschließen oder sind nur technische Maßnahmen gemeint bzw. welche Maßnahmen könnten das sein? - Kann durch die Benutzung von PSA der Kontakt zu einem Gefahrstoff ausgeschlossen werden, so dass keine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist?

Antwort:

Nach Punkt 2.2 der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" ist Hautkontakt der "(...) direkte Kontakt der Haut mit Flüssigkeiten, Pasten, Feststoffen, einschließlich der Benetzung der Haut mit Spritzern oder der Kontakt mit kontaminierter Arbeitskleidung einschließlich persönlicher Schutzausrüstung oder kontaminierten Arbeitsflächen bzw. Arbeitsmitteln. Zum Hautkontakt zählt auch der Kontakt von Aerosolen, Gasen und Dämpfen mit der Haut."

In der Regel minimiert der Einsatz von personenbezogenen Schutzmaßnahmen den Hautkontakt, kann ihn in der Regel aber nicht ausschließen. Auch deshalb sind im Anhang 5 der TRGS 401 Praxisbeispiele für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Verhinderung oder Minimierung des Hautkontaktes aufgeführt. Die konkreten Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge leiten sich (neben der ArbMedVV) aus Ziffer 7 der TRGS 401 ab. Hier wird klargestellt, dass es dabei dann auch auf den jeweiligen Handschuh, genauer die darin enthaltenen Inhaltstoffe ankommt (vgl. z. B. die Pflichtvorsorge für Naturgummilatexhandschuhe mit mehr als 30 Mikrogramm Protein je Gramm im Handschuhmaterial).

Hinweis:

Auf den EMKG Leitfaden "Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Version 2.2: Eine Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung" möchten wir hinweisen.