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Werden Arbeitnehmer mit dem Umgang von Gefahrstoffen beschäftigt, sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- einzuhalten. Somit ist auch gem. § 14 GefStoffV eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gem.§ 6 GefStoffV zu erstellen und an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Auf die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung und Informati ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15785
durchgeführt werden.Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zusätzlich zu beachten. Hier zählt es zu den Allgemeinen Schutzmaßnahmen Hygiene der Nummer 6.4 Absatz 7 der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen", dass der Arbeitgeber gemäß Gefährdungsbeurteilung getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 42969
Umfangreiche Informationen für Arbeiten in der Kunststoffindustrie finden Sie in der DGUV Regel 113-011 "Sicheres Arbeiten in der Kunststoffindustrie". Diese weist auf Gefährdungen hin, die beim Umgang mit Roh- und Hilfsstoffen, deren Mischungen, Halbzeugen, Zubereitungen und Arbeitsmitteln auftreten können und beschreibt technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.Bei ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 14441
Arbeiten ist gemäß Kapitel 4.1 grundsätzlich folgende Herangehensweise zu beachten (Link: TRGS 528):„Kann bei schweißtechnischen Arbeiten eine Exposition von Beschäftigten gegenüber Gefahrstoffen nicht vermieden werden, sind zur Beseitigung oder zur Minimierung der dadurch bedingten Gefährdung geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich. Entsprechend der Gefahrstoffverordnung sind auf Grundlage ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 43501
Blei bzw. Bleiverbindungen gelten nicht als hautresorptive Stoffe, d.h. sie werden nicht über die Haut aufgenommen.Allgemeine Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit Strahlgeräten werden im Kapitel 2.24 der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" beschrieben. Schutzmaßnahmen beim Entfernen bleihaltiger Beschichtungen mittels abrasiver Verfahren (z.B. Strahlen) werden in der TRGS 505 - Blei ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 3249
mit Asbest aus, beschreibt aber auch die Möglichkeit, von den sehr strengen Regelungen beim Umgang mit Asbest in genau definiertem Rahmen (Erleichterungen der zu treffenden Schutzmaßnahmen) abzuweichen.Die TRGS sieht zum Beispiel Ausnahmen vor, wenn es sich bei den Arbeiten um Arbeiten mit geringer Exposition handelt (Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz < 10.000 Fasern/m³). Diese Faserkonzentrationen ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
Für den Umgang mit Gefahrstoffen in Laboratorien ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten und die dazu bekannt gegebene TRGS 526 "Laboratorien" zu beachten.Die DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen" ist weitestgehend inhaltlich identisch mit der TRGS 526 und beinhaltet zusätzliche Erläuterungen. Auf die entsprechenden ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 15956
(Arbeitsmedizinische Vorsorge, Pflicht zum Tragen von Schutzausrüstung....), kann dabei formalrechtlich verzichtet werden. Die Durchführung privater Sanierungsarbeiten sollte aber entsprechend den einschlägigen technischen Regeln wie TRGS 519 Asbest erfolgen und sachkundigen Firmen überlassen werden. Sie können sich damit einen möglichen Vorwurf, die Arbeiten nicht sachgerecht ausgeführt und damit eine Gefährdung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5010
Ziffer 2 nochmals hingewiesen: "Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen sind verboten, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme Verfahren, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind. Zu den Verfahren, die zum verbotenen Abtrag von asbesthaltigen Oberflächen führen, zählen insbesondere Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12914
Das Problem, das hier gesehen wird, beruht offensichtlich in erster Linie auf einer Vermischung unterschiedlicher Regelungswerte in verschiedenen TRGSen und ihrer (fälschlicherweise) einheitlichen Auslegung als "Grenzwerte" im Sinne von Werten, "die rechtsverbindlich einzuhalten und nicht zu überschreiten sind". Tatsächlich aber sind die in der TRGS 528 und der TRGS 910 genannten und als "Grenzwer ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42320
Faserkonzentrationen freigesetzt werden. Aus diesem Grund sind derartige Tätigkeiten verboten und auch Abriss-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Siehe dazu die TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/). ...
Stand: 16.09.2011
Dialog: 14546
Beförderung, Entleeren" konkretisiert zur Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern, dass nur die für den Fortgang der Arbeiten notwendigen ortsbeweglichen Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sein dürfen (Abschnitt 4.4.1 Abs. 3 TRGS 745). Darüber hinaus, dürfen an Stellen, an denen ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sind, höchstens die gleiche Anzahl ortsbeweglicher ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
unter 10.000 F/m³ ermittelt, dann können die Arbeiten unter verminderten Schutzmaßnahmen durchgeführt werden (s. Nr. 2.8 TRGS 519).Die Ausgleichsmasse, die auf dem asbesthaltigen Kleber aufgespachtelt wurde, lässt sich nicht von diesem trennen und ist somit auch als asbesthaltig anzusehen. BT 17 oder BT 33 Verfahren können auch hier nur zur Anwendung kommen, wenn diese 1:1 umgesetzt werden können. Da BT 17 ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
Informationen und Hinweise, Anforderungen und rechtliche Grundlagen zum Vorgehen nach Bränden sind im staatlichen Regelwerk in der TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, im Berufsgenossenschaftliche Regelwerk in der DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ und in der Richtlinie VdS 2357 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“ des Gesamtverbandes der Deutschen Ve ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 19578
. Ein solches Überdecken ist auch verboten, wenn es sich um eine ASI-Arbeit im Sinne der TRGS 519 handelt (ASI = Abbruch, Sanierung oder Instandhaltung). Der Verstoß gegen das Überdeckungsverbot stellt in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Nr. 6 der GefStoffV sogar eine Straftat dar und wird von den Überwachungsbehörden direkt an die Staatsanwaltschaft weitergegeben und Anzeige erstattet, sofern sie davon Kenntnis ...
Stand: 10.12.2015
Dialog: 17752
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Für ein Asbestzementdach gibt es kein Sanierungsgebot. Ist das Dach unbeschädigt und werden keine Arbeiten oder sonstige Veränderungen (dazu zählen auch Auf- und Anbringen von Trägern etc.) daran vorgenommen, muss das Asbest nicht saniert werden.Die Asbestrichtlinie gilt für schwach gebundene Asbestprodukte und findet ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43219
von Arbeitsplatzgrenzwerten, Durchführung fachgerechter Messungen und Einsatz anerkannter Arbeitsverfahren zu deren Einhaltung -Abtrennung und Kennzeichnung gefährlicher Arbeitsbereiche -Tragepflicht von Persönlicher Schutzausrüstung und strikte Trennung von Arbeits- und Freizeitkleidung Umfangreiche Informationen zu Chrom-VI-Verbindungen bietet u. a. die BGI/GUV-I 504-15 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 3470
Beschäftigte in Bereichen arbeiten, in denen Dieselmotoremissionen - DME freigesetzt werden, werden gemäß TRGS 906 und TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren als krebserzeugend bezeichnet (die TRGS werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin -BAuA- angeboten)Für die kanzerogene Wirkung der Abgase von Dieselmotoren ist der Partikelanteil entscheidend.Weitere Informationen dazu sind ebenfalls ...
Stand: 04.04.2024
Dialog: 14766
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 05.10.2015
Dialog: 24926