Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wo finde ich Informationen über die Anforderungen bezüglich der Verarbeitung von PVC in Sprießgießmaschinen? Welche Maßnahmen des Brandschutzes sind zu beachten?

KomNet Dialog 14441

Stand: 08.04.2021

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe

Favorit

Frage:

Es ist angedacht, in unserer Spritzgießabteilung PVC-Granulate zu verarbeiten, sprich in Sprießgießmaschinen zu erhitzen und zu verspritzen. Konnen Sie mit entsprechende Informationen über die Anforderungen bezüglich der Verarbeitung von PVC geben? Welche brandschutztechnischen Anforderungen bzgl. Lagerung/Verarbeitung sind neben den gesundheitschutz- und sicherheitstechnischen Bedingungen (Absaugung?) zu beachten.

Antwort:

Umfangreiche Informationen für Arbeiten in der Kunststoffindustrie finden Sie in der DGUV Regel 113-011 "Sicheres Arbeiten in der Kunststoffindustrie". Diese weist auf Gefährdungen hin, die beim Umgang mit Roh- und Hilfsstoffen, deren Mischungen, Halbzeugen, Zubereitungen und Arbeitsmitteln auftreten können und beschreibt technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.


Bei der Herstellung von Kunststofferzeugnissen können Gefahrstoffe auf vielfältige Weise entstehen oder freigesetzt werden. Beispielsweise können sie als Ausgangskomponente erforderlich sein (z. B. Isocyanat bei der Herstellung von Polyurethan), oder als unerwünschtes Zersetzungsprodukt bei der Heißverarbeitung (z. B. von Thermoplasten oder Duroplasten) entstehen. Gefahrstoffe bestimmen die Eigenschaften der Produkte (z. B. Weichmacher, Stabilisatoren, Flammschutzmittel, Treibmittel) kommen als Hilfsmittel zum Einsatz (z. B. Formentrennmittel), sind für Reinigungsarbeiten erforderlich (z. B. bleihaltige Reinigungsgranulate, lösemittelhaltige Oberflächenreiniger) oder werden bei der Endfertigung der Produkte verwendet (z. B. beim Konditionieren, Beschichten oder Bedrucken).

Weiterführende Informationen über die Entstehung von Zersetzungsprodukten bei der Heißverarbeitung von Kunststoffen gibt Anhang 8 der DGUV Regel 113-011.


Bestimmungen zum Brandschutz können Sie der DGUV Information 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis" und der TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen" entnehmen.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.