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Auch bei Gefahrstoffen ohne AGW gilt das allgemeine Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Das bedeutet, der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Exposition der Beschäftigten gegenüber diesen Stoffen so gering wie möglich zu halten.Da kein Grenzwert existiert, dessen Einhaltung überwacht werden könnte, obliegt es dem Arbeitgeber, in seiner Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 20528
Auch wenn diese Arbeiten nur 3-4 mal Jahr durchgeführt werden, ist jedes mal der AGW für diesen einen Tag/diese eine Schicht einzuhalten. Bitte berücksichtigen Sie bei AGWs mit Spitzenbegrenzung, dass der AGW bei Stoffen der Kategorie I nur für 15 min mit dem Überschreitungsfaktor überschritten werden darf und das maximal 4 x pro Schicht (immer im Abstand von einer Stunde). Bei Stoffen ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43436
Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Ziff 3.1 Abs. 1 in verständlichen Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Labelung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Labelung gem. Global Harmonised System (GHS) gem. CLP VO EG 1272/2008 verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung auch die Betr ...
Stand: 03.06.2015
Dialog: 23981
Wenn - wie im beschriebenen Fall - KEINE geringe Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 13 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorliegt und die Maßnahmen nach § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" der GefStoffV NICHT ausreichen, kann der Absatz 13 des § 6 der GefStoffV NICHT angewendet werden und es müssen die weiteren Maßnahmen des Abschnitt 4 ...
Stand: 24.06.2021
Dialog: 4183
: Kriterien in § 6 Absatz 13, die "lediglich" die allgemeinen Schutzmaßnahmen erfordern, sind demnach:"(13) Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund 1. der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, 2. einer geringen verwendeten Stoffmenge, 3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und 4. der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
und andere Aromaten sowie Bromwasserstoff in eher zu vernachlässigenden Mengen auftreten. Da aromatische Verbindungen auch in geringen Mengen sehr intensive Gerüche entwickeln, kann der stechende Geruch auf die Anwesenheit der Aromaten zurückgeführt werden, da Kohlenmonoxid geruchlos ist.Auf die Informationen der Unfallkasse NRW zum Thema "Unterschätzte Gefahren bei der Kunststoffverarbeitung ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 3117
Auch die "normalen" Industriebauten/Gebäude sind hiervon betroffen. Wichtig ist vor allem, welche Tätigkeit wird in diesen Gebäuden ausgeübt bzw. was hier gelagert wird.Weitere Informationen zu der Brandgefährdung sind auch der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) zu entnehmen. Hier heißt es unter Punkt 3.1: "Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine ...
Stand: 15.07.2020
Dialog: 43183
sind oder die Konzentration an A-Staub in der Luft am Arbeitsplatz größer drei mg/m³ ist. Zwar wird in der TRGS 528 noch der alte Wert von 3 mg/m³ genannt, jedoch wird auch auf den AGW der TRGS 900 verwiesen. Da dieser geringer ist, ist dieser unserer Einschätzung nach einzuhalten. Nach Punkt 2.4.2 "Vorgehen bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes für die alveolen-gängige Fraktion ...
Stand: 04.06.2014
Dialog: 21264
unterschieden. Eine Getrenntlagerung wird erreicht durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren oder getrennte Rückhalteeinrichtungen und kann in einem Brandabschnitt stattfinden. Separatlagerung ist eine Getrenntlagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 min.Neben der Zusammenlagerungstabelle sind jedoch weitere stoffspezifische Erkenntnisse ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43490
Verfahren in der Matrix genannt sein, ist es natürlich anwendbar.Für die PSF-Arbeiten benötigen Sie einen Aufsichtsführenden mit der Ausbildung nach Anlage 10 TRGS 519.Es gibt noch eine andere Möglichkeit: Die „Arbeit mit geringer Exposition“.Ein Arbeitsverfahren, das während der Durchführung -messtechnisch mehrfach nachgewiesen- unter der Akzeptanzkonzentration von 10.000 F/m3 bleibt. Es empfiehlt ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
und in den §§ 8 und 9 GefStoffV genannten umzusetzen. Es ist in der Tat fraglich, ob man bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen kann, dass keine oder nur eine geringe Gefährdung der Beschäftigten vorliegt. Von daher empfehlen wir, für diese Tätigkeiten grundsätzlich ein entsprechendes Verzeichnis zu führen. ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18756
ist. Die Mengenschwellen hängen von der Einstufung der Gefahrstoffe nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) ab. Diese Einstufung kann z. B. Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts des Produktes entnommen werden.Für die Summe alle Gefahrstoffe gilt hier grundsätzlich die Obergrenze von 1.500 kg. Für spezielle gefährliche Eigenschaften (z. B. entzündbar) gelten gemäß Tabelle 1 der TRGS 510 geringere ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
. Weiterführende Hilfestellungen: Für die Entfernung von Morinol aus Wandverkleidungsfugen existiert ein von den Berufsgenossenschaften anerkanntes Verfahren geringer Exposition. Es ist dies das Verfahren "BT 20 - Ausbau von asbesthaltigem Fugenkitt (Morinol)" der DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664) und wird in der Praxis häufig angewandt. ...
Stand: 10.12.2015
Dialog: 17752
Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach § 6 Absatz 13 GefStoffV ausgeübt werden. Die oben genannten Angaben zu den Nummern 1, 2 und 4 müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. Die Aufnahme von Sauerstoff in das Gefahrstoffverzeichnis ist unabhängig von der Frage, ob es sich um ein Arzneimittel oder ein technisches Gas handelt, zu bejahen. Die TRGS 525 "Umgang ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 16150
zu den gefährlichen Eigenschaften,3.Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,4.Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 ausgeübt werden. Die Angaben nach Satz 2 Nummer 1, 2 und 4 müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 15613
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 05.10.2015
Dialog: 24926
Beim trockenen Kehren/Fegen mit dem Besen von abgelagertem Staub bzw. pulvrigem Material wird sehr viel Staub aufgewirbelt, der dann zu hohen Staubexpositionen führt. Es handelt sich dabei, neben dem sichtbaren einatembaren Staub (E-Fraktion), vor allem um den feinen, lungengängigen Staub (A-Fraktion). Durch die geringe Größe und Masse der Partikel, die durch das Auge in der Regel ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43577
und zu unterweisen.Bei der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber zwar verpflichtet, die Sicherheitsdatenblätter zu beachten (§ 6 Absatz 2 GefStoffV). Er muss die Angaben im Sicherheitsdatenblatt jedoch nicht zwingend übernehmen, sondern kann, z. B. aufgrund geringer Gefahrstoffmengen oder aufgrund der Art der Tätigkeit, auch abweichende Maßnahmen festlegen, solange der Schutz seiner Beschäftigten dabei ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672
und nur falls nicht möglich, so gering wie möglich zu halten.Da auch der § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen" zu beachten ist, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Herstellung und Verwendung des Gefahrstoffes (DME) in einem geschlossenen System stattfindet. Und weiter gilt: Ist die Anwendung eines geschlossenen Systems technisch nicht möglich, so hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
der TRGS 510 sind bei einer Lagermenge >20kg zusätzlich die Anforderungen der Nr. 11 und bei einer Lagermenge von >200 kg zusätzlich die Anforderungen der Nr. 6 zu berücksichtigen. Eine Lagerung in Sicherheitsschränken ist dort allerdings ebenfalls nicht vorgeschrieben. Zudem weisen wir darauf hin, dass eine mögliche Explosionsgefährdung (unter anderem um notwendige Abstände zu Gebäuden zu ermitteln ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338