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eingestellt wurde. Die asbestbedingten Lungenerkrankungen zeichnen sich beispielsweise durch eine sehr lange Latenzzeit aus, die 30 Jahre und mehr betragen kann. Nach Beendigung bestimmter Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, ist nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine nachgehende Vorsorge anzubieten. Sie wird veranlasst ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 44093
Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 521. Unter dem Punkt 3.1 finden sich Informationen zur Gefährdungsbeurteilung. Insbesondere möchten wir folgende Absätze hervorheben:"(10) Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Ausmaß, Art ...
Stand: 10.01.2020
Dialog: 42985
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Die zugehörige TRGS 519 befindet sich derzeit in Überarbeitung.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5010
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12914
Wie bereits in der Frage festgestellt, sind grundsätzlich Verwendungsbeschränkungen gemäß Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) zu prüfen. Zudem hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Substitutionsprüfung zu ermitteln, ob weniger gefährliche Verfahren verwendet werden können.Bezüglich der Frage nach der Lötrauch-Absaugung zum Schutz vor inhalativen Gefährdungen ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42737
oder Betriebsfremde sein. Die Fachkunde kann, muss aber nicht in einer Person vereint sein." Die GefStoffV definiert in § 2 "Begriffsbestimmungen" Absatz 16 die Fachkunde folgendermaßen: "Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe befähigt ist. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 14092
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
Branche Gebäudereinigung weisen wir hin.Bei der Lagerung von Reinigungsmitteln richten sich die Lagervorschriften auch nach den Anforderungen an die Lagerung wassergefährdender Stoffe gemäß Wasserhaushaltsgesetz und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS - länderspezifisch). Wir empfehlen Ihnen, diesbzgl. Fragen direkt an das zuständige ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
In § 2 Absatz 16 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist zur Fachkunde folgendes nachzulesen:"Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 42543
zu dokumentieren. Prüfungen nachanderen Rechtsbereichen, wie z.B. gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Bauordnungen der Länder, Arbeitsstätten- oder Betriebssicherheitsverordnung bleiben unberührt. Soweit sich die Kontrollen mit Prüfanforderungen aus anderen Rechtsbereichen decken, gelten die Kontrollen damit auch als erfüllt. Die Kontrollen können sich auf diese ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693
und in der Gefährdungsbeurteilung zusammen zu führen (§ 6 Absatz 6 der GefStoffV).Zur Unterstützung des Arbeitgebers enthält die Verordnung in Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" unterschiedliche gefährdungsspezifische Schutzmaßnahmenpakete. Wichtige Bestandteile sind1. das gestufte Schutzmaßnahmenkonzept nach den §§ 8 bis 10 der GefStoffV für chemisch-toxische Gefahren,2. das Maßnahmenpaket gegen physikalisch-chemische Einwirkungen ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
der Messungen und Ermittlungen nach § 7 Absatz 8 zu berücksichtigen,4.Möglichkeiten einer Substitution,5.Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge,6.Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte,7.Wirksamkeit der ergriffenen oder zu ergreifenden Schutzmaßnahmen,8.Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4000
daher der Lagerklasse 2A zuzuordnen. Zur Definition von „Gasen unter Druck“ in der TRGS 510:Die Definition von „Gasen unter Druck“ ergibt sich aus der Tabelle 1 der TRGS 510 und basiert auf der Einstufung gemäß CLP-Verordnung oder anderer Eigenschaften gemäß Spalte 1.Zu Ihrer Frage, ob die Anforderungen der TRGS 510 zur Zusammenlagerung eingehalten werden müssen?Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
sollen einen Schutz der Beschäftigten vor inhalativen, oralen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefahren sicherstellen. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 43927
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193