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Anwendungsbereich der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist nachzulesen:"(1) Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten1. Ein- und Auslagern,2. Transportieren innerhalb des Lagers,3. Beseitigen freigesetzter Gefahrstoffe.(2) Die TRGS 510 gilt auch für1. die Bereitstellung zur Beförderung ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
Die folgende Antwort bezieht sich ausschließlich auf Regelungen des Arbeitsschutzes entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Weitere rechtliche Vorgaben (z. B. Wasser- und Abfallrecht) sind bei der Lagerung zu beachten, werden hier jedoch nicht thematisiert.Zunächst einmal ist zu prüfen, ob es sich um einen Gefahrstoff im Sinne ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
Die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) sind zum 1. Januar 2013 außer Kraft getreten.Soweit erforderlich, hat der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) inzwischen ein konkretisierendes Regelwerk zur BetrSichV (Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS) erarbeitet. Darüber hinaus sind Inhalte der außer Kraft getretenen technischen Regeln in Regelwerken zu anderen ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 19369
Bei den Lagerklassen 10 - 13 der TRGS 510 ist der Flammpunkt nur für die Lagerklasse 10 (Brennbare Flüssigkeiten) von Bedeutung. Fehlt bei einer Flüssigkeit die Angabe eines Flammpunktes, muss der Ersteller des Sicherheitsdatenblattes nach Anhang II Ziffer 9.1 der REACH-Verordnung begründen, warum diese Eigenschaft nicht zutrifft oder warum keine Informationen vorliegen. Fehlen hier Angaben ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21379
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen" erl ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
1332-28-1 und die von Borax (Natriumtetraborat-Decahydrat) 1303-96-4, gilt: - Nicht brennbarer Feststoff. - Wenig löslich in Wasser. - Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus. Der Stoff ist als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 mit den R-Sätzen 60 "Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen" und R 61 "Kann das Kind im Mutterleib schädigen" (Repr.Cat.2; R60-61 ...
Stand: 12.06.2012
Dialog: 12279
8.2 „Lagerung in Arbeitsräume“. Anforderungen an Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten sind in der DIN EN 14470-1 beschrieben. ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da es hier auf den gelagerten Stoff ankommt.Grundsätzlich gilt nach § 8 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- folgendes:(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass durch Verwendung verschließbarer Behälter eine sichere Lagerung, Handhabung und Beförderung von Gefahrstoffen auch bei der Abfallentsorgung gewährleistet ist. (5) Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
In Fragen der Zusammenlagerung sind zunächst die Angaben des Sicherheitsdatenblattes des angefragten Gefahrstoffes zu Rate zu ziehen. Dort sollten Sie in Abschnitt 7 Schutzmaßnahmen bzw. Anforderungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten, sprich zur Zusammenlagerung mit anderen Stoffen, finden. Idealerweise ist auf dem Sicherheitsdatenblatt die Lagerklasse benannt ...
Stand: 05.10.2018
Dialog: 42466
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Ihre Auffassung, was die Lagerung der Leergebinde angeht, ist richtig.Es gibt grundsätzlich erst einmal die wichtige Verpflichtung des Arbeitgebers, durch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachzuweisen, welche Gefährdungen durch Gefahrstoffe in diesem Arbeitsbereich vorhanden sind. Präzise in § 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung. Restmengen von Gefahrstoffen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18131
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
in Arbeitsräumen Sicherheitsschränke verwendet werden (Nummer 4.2 Absatz 9).Ab einer Menge von über 200 kg sind die Maßnahmen nach den Nummern 5, 6 und 12 umzusetzen und hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes die Anlage 5 zu beachten. Bei Lagermengen zwischen 20 kg und 200 kg hat die Lagerung leicht entzündbarer Stoffe in einem Lager zu erfolgen, das zumindest die Anforderungen der Nummer 4.3 der TRGS ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
Die TRGS 510 fasst diese „aktive Lagerung“ (z. B. zum Entnehmen, Umfüllen) als „weitere Tätigkeiten“ zusammen, die nicht unter den Begriff Lagern und somit nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen. Die aktuelle TRGS 510 macht daher keine Vorgaben zum Luftwechsel beim Entnehmen und Umfüllen. Diese Tätigkeiten sind in der Gefährdungsbeurteilung gesondert zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist hierzu unter 6.5 "Allgemeine Schutzmaßnahmen - Lagerung" in Absatz 17 Folgendes nachzulesen:"Eine Aufbewahrung unter Verschluss kann u. a. durch verschlossene Arbeitsräume und Lager, z.B. Schlüssel, Codekarten, RFID-Transponder (radio-frequency identification), oder verschlossene Schränke oder Container erfolgen. Auch ein Betriebsgelände mit Werkszaun ...
Stand: 14.09.2022
Dialog: 43709
Gefahrstoffen in Verkaufsräumen und bewohnten Gebäuden):- Für die Lagerung dürfen nicht mehr als 20 m2Fläche belegt werden- In dem Raum dürfen Stoffe, die leicht zum Entzünden neigen, wie z. B. pyrotechnische Gegenstände, nicht bereitgehalten werden- Der Raum muss mit einem für die Brandklassen A, B und C geeigneten Feuerlöscher mit mindestens 6 kg Füllung ausgerüstet sein und- Geräte ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
In der TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" finden sich unter der Nummer 4.7 folgende Aussagen zur Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern:"(1) Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen 1. nur mit geschlossenem Absperrventil und dem erforderlichen Ventilschutz (z. B. Schutzkappe oder Ventilsch ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42649
Die Unterweisung der Beschäftigten gem. § 14 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich für alle dort Beschäftigten durchzuführen. Diese ist tätigkeitsbezogen durchzuführen. Das kann in einem Fall nur die Einlagerung, im anderen Fall nur das Umfüllen, aber für alle das Notfallmanagement bei der Lagerung von giftigen Stofffen sein. Zum Notfallmanagement gehört das Verwenden ...
Stand: 17.02.2020
Dialog: 43049
Es ist richtig, dass die TRGS 509 nur allgemein festlegt, dass der maximale Füllungsgrad des Behälters festzulegen ist. Die Anforderungen aus der TRbF 20 waren hier konkreter. Die TRbF 20 galt aber in der Vergangenheit nur für brennbare Flüssigkeiten im Sinne der VbF. Diese mussten nicht zwangsläufig auch giftig oder ätzend sein. Im Übrigen ist die TRbF 20 nicht mehr als staatliches Regelwerk ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
Bei einem mobilen Bratwurststand mit angeschlossener Druckgasflasche handelt es sich nicht um eine Lagerung im Sinne der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", somit können diese nachts in ein Gebäude geschoben werden. Siehe hierzu Nummer 1 Anwendungsbereich Absatz 4 dort heißt es:"Diese TRGS gilt nicht 1. für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28472