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Nein, die TRGS 510 findet auch in Kfz-Werkstätten Anwendung soweit dort Gefahrstoffe oberhalb der in Tabelle 1 angegebenen Mengen gelagert werden. Die angesprochenen Ausnahmen in Ziffer 2 besagen lediglich, dass bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen, die über eine passive Lagerung hinausgehen, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen.In Abschnitt 1, Absatz 4 heißt ...
Stand: 21.05.2019
Dialog: 19389
möglich).Zum anderen haben Schutzmaßnahmen im Gefahrstoffrecht nach dem STOP-Prinzip zu erfolgen. In Ihrem genannten Fall existiert in der TRGS 600 in Anlage 1 "Ablaufschema Substitution mit Beispiel Bremsenreiniger in Kfz-Werkstätten" in Abschnitt 1.2 "Beispiel Bremsenreinigung in Kfz-Werkstätten" eine vollständige Dokumentation dieses Prozesses für Bremsenreiniger. Eine Anwendbarkeit ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 19208
Eine umfassende Information zu den Arbeitsschutzmaßnahmen, die in einem KFZ-Betrieb zur Anwendung kommen, erhalten Sie aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln. Relevant ist z. B. die DGUV-Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung" und DGUV-Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung".Nach Nummer 4.7.1 der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" müssen Arbeitsplätze so ...
Stand: 11.02.2021
Dialog: 8974
die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass für die Tätigkeiten mit dem Reiniger die Kriterien des o. g. § 6 Absatz 13 der GefStoffV erfüllt sind, so reichen die allgemeinen Schutzmaßnahmen aus. Die physikalisch-chemischen Gefährdungen (vornehmlich Brand- und Explosionsschutz) sind davon unabhängig zu beurteilen. Die Vorschriften ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
Seiten) erstellt worden, die zu beachten sind:• Standardisiertes Arbeitsverfahren Asbest-Kfz-Trommelbremsen• Standardisiertes Arbeitsverfahren Asbest-Kfz-Scheibenbremsen• Standardisiertes Arbeitsverfahren Asbest-Kfz-Kupplungen..." ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 42463
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich neben den Maßnahmen nach den §§ 8 und 9 die Maßnahmen nach § 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen. Dem Minimierungsgebot (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 4 der GefStoffV) entsprechend, sind auch die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME außzuschließen und n ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
Ja, dies ist möglich. Siehe hierzu die Nummer 11.2 Absatz 2 "Bauliche Anforderungen und Brandschutz" der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(2) Lagerräume...4. müssen eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 genügen." ...
Stand: 15.08.2020
Dialog: 43249
mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist und in besonderen Einrichtungen erfolgt, die dem Stand der Technik entsprechen. (Abschnitt 1.5 Absatz 2 des Anhang 1 Nummer 1 der GefStoffV)Hinweis aus der DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“: Flüssige entzündbare Beschichtungsstoffe und Verdünnungen, wie Lacke, Härter, Lösemittel, Einstellmittel ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
auch hier die grundsätzlichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen bei der Lagerung gemäß den Nummern 4.1 und 4.2 der TRGS 510 zu treffen. Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ebenfalls festzulegen, da es auch bei geringen Mengen zu entsprechenden Gefährdungen kommen kann. Die TRGS 510 empfiehlt bereits bei Mengen unter 20 kg, dass für die Lagerung leicht entzündbarer Flüssigkeiten ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
Personen möglich ist."Für die Lüftung von Räumen in denen entzündbare Flüssigkeiten gelagert werden finden sich weitere Informationen in Abschnitt 12.6.2 "Besondere Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz".Bei der Lüftung von Lagerräumen entzündbarer Flüssigkeiten sind die Anforderungen und Hinweise der Technischen Regeln der Reihe 700 und 800 (Brand- und Explosionsschutz) zu beachten.Weitere ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
entstehen können, findet z. B. die TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ Anwendung. Bezüglich dem Explosionsschutz sind zudem die Technischen Regeln für Gefahrstoffe der Reihe 700 zu berücksichtigen.Hinweis:Neben den arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind weitere Vorschriften zu berücksichtigen, auf die hier nicht näher eingegangen wird (z. B. aus dem Immissionsschutzrecht, Bauordnungsrecht oder Wasserrecht). ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43646
einer Explosion Maßnahmen des tertiären (konstruktiven) Explosionsschutzes vorzusehen. U. a. sind ausreichend Druckentlastungsflächen vorzusehen (z. B. Dach in Leichtbauweise). ..." Unter der Nummer 6.3.4 ist u. a. folgendes nachzulesen:"... (6) Die gefährlichen Abfälle sind nur im Lagerbereich von Zwischenlagern zu lagern. Und zwar im 1. Lagerabschnitt I: Toxische Abfälle (Gifte), Chemikalien u. ä. , 2 ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28698
zum Explosionsschutz ist. Inhalative Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind, je nach Stoff, gesondert zu betrachten.Hier ist auf die TRGS 526 „Laboratorien“ hinzuweisen. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unter laborüblichen Bedingungen (siehe Abschnitt 3.3.3 der TRGS 526) wird hier ein erforderlicher Luftwechsel von 25 m3/h pro m2 Nutzfläche beschrieben (siehe Abschnitt 6.2.5 der TRGS 526). ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
Grundsätzlich sind nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist, zu begrenzen.Für Ihre Frage ist zu klären, ob bei Ihnen eine Lagerung oder Bereithaltung erfolgt.Die TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
an einem anderen Ort verbracht, ist der Explosionsschutz - sofern weiterhin entzündbare Flüssigkeiten darin gelagert werden - erneut zu betrachten und zu gewährleisten ("Explosionsschutzdokument" gemäß § 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV ), einschließlich der damit verbundenen Prüfungen gemäß Anhang 2, Abschnitt 3 "Explosionsgefährdungen", Nr. 4 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Bleibt ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet wird. (§7 Absatz 2 GefStoffV)Nach Abschnitt 11.2 Absatz 2 Nummer 4 der TRGS 510 müssen Lagerräume eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Abschnitt 12.6 genügen. Nach Abschnitt 12.6.2 müssen Lagerräume ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 43513
Unter Artikel 31 Punkt 9. der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Verordnung) ist festgelegt:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich,a) sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden;b) sobald eine Zulassung erteilt oder versagt wurde;c) sobald eine Beschränkung er ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 11885
) die baulichen Anforderungen und der Brandschutz laut Nr. 11.2 Absatz 2 beachtet werden muss. Danach müssen Lagerräume eine ausreichende Belüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 der TRGS 510 genügen.Hinweis: Nr. 11 gilt auch für nicht als gefährlich gekennzeichnete Aerosolpackungen ab 200 kg, falls diese nicht in geschlossenen Gitterboxen gelagert werden, die im Falle ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
Die Regelungen der Getrenntlagerung und der Separatlagerung sind in Abschnitt 13 der TRGS 510 beschrieben. Bei einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe (hier Kraftstoff und Kältemittel) von bis zu 200 kg müssen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht ergriffen zu werden (Abschnitt 13.1 der TRGS 510). Für größere Mengen ist hier eine Separatlagerung vorzusehen.Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff sind de ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 43550
Eine allgemeingültige Antwort in Bezug auf konkrete Mengenangaben des eingesetzten Gefahrstoffes kann hier nicht gegeben werden.Kleinster Maßstab bedeutet, dass es zu keinerlei Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z.B. Brand- und Explosionsschutz, siehe auch Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Gefahrstoffe) kommen darf, falls ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43076