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Wie kann man beim Umgang mit Gefahrstoffen aus Sprühdosen (ca. 500 ml Einheiten) in der Gefährdungsbeurteilung (ohne Messung!) begründen, dass der im SDB angegebene AGW nicht überschritten wird?

KomNet Dialog 19208

Stand: 11.03.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Technische Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Wie kann man beim Umgang mit Gefahrstoffen aus Sprühdosen (ca. 500 ml Einheiten) in der Gefährdungsbeurteilung (ohne Messung!) begründen, dass der im SDB angegebene AGW nicht überschritten wird? Beispiel: Versprühen von Bremsenreiniger in der KFZ-Reparatur. Die Verwendung in der Praxis erfolgt immer nur kurzzeitig, ohne Absaugung und ohne Atemschutz. Im SDB wird bei Überschreiten des AGW der Einsatz von Atemschutz gefordert.

Antwort:

Umfangreiche Hilfestellungen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Ermittlung der inhalativen Exposition liefert die TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" insbesondere im Abschnitt 4.4 "Ermittlung der inhalativen Exposition". Hier wird im Absatz 3 folgendes ausgeführt:


"(3) Zur Ermittlung der inhalativen Exposition bestehen vielfältige Möglichkeiten, die entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen und Bedingungen der Praxis anzuwenden sind. Vorzugsweise sind nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden wie die Übertragung von Ergebnissen vergleichbarer Arbeitsplätze oder Berechnungen (Anlage 2) anzuwenden. Bei verbleibender Unsicherheit über die Höhe der Exposition und bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen sind messtechnische Ermittlungsmethoden (Anlage 3) unter Berücksichtigung der Absätze 5 und 6 einzusetzen. Hinweise zur Ermittlung finden sich z.B. in DIN EN 689."


D. h. es bestehen nicht nur alternative Möglichkeiten neben der messtechnischen Ermittlung der Exposition, sondern diese Alternativen sind nach TRGS 402 sogar vorzugsweise anzuwenden. Wie dies im Einzelfall geschieht, ist in Anlage 2 zu TRGS 402 "Nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden der Exposition" und den dortigen jeweils verlinkten Quellen beschrieben. Des weiteren werden im Abschnitt 5.2 "Weitere Beispiele für Expositionsberechnungen" weiterführende Quellen für Berechnungsverfahren aufgeführt. Bei der Anwendung von Sprays sind dies die unter Abschnitt 6. "Literatur" aufgeführten Quellen 6, 7 und 8.


Generell und auch in dem von Ihnen beschriebenen Szenario sollte der Fokus der Gefährdungsbeurteilung nicht auf einer hoch detaillierten Ermittlung der Exposition (komplex, zeitaufwendig etc.), sondern auf der Vermeidung/Minderung der Belastung für die Beschäftigten liegen. Hierzu sollte in Bezug auf Ihre Fragestellung zum einen Nr. 2 "Verkürzte Exposition an Arbeitsplätzen mit gleich bleibenden Arbeitsbedingungen" in der Anlage 5 zu TRGS 402 beachtet werden:


"(5) Auch bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes oder anderer Beurteilungsmaßstäbe kann es sinnvoll sein, gerade während der kurzen Zeiten mit hoher Exposition zusätzliche Schutzmaßnahmen vorzusehen. Oftmals können die Beschäftigten ihre Gefahrstoffbelastung durch gezielte kurzzeitige Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erheblich verringern. PSA ist manchmal das einzig praktikable Mittel, um die Belastung durch bestimmte Gefahrstoffe „unter Kontrolle zu halten", wenn diese vorhersehbar nur für eine kurze Zeitspanne auftritt (z.B. beim Probenehmen)."


Andererseits sollten geeignete Schutzmaßnahmen und PSA dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden, sowie den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) zu Naphtha, niedrig siedend (Suche über CAS-Nr. 8030-30-6 möglich).


Zum anderen haben Schutzmaßnahmen im Gefahrstoffrecht nach dem STOP-Prinzip zu erfolgen. In Ihrem genannten Fall existiert in der TRGS 600 in Anlage 1 "Ablaufschema Substitution mit Beispiel Bremsenreiniger in Kfz-Werkstätten" in Abschnitt 1.2 "Beispiel Bremsenreinigung in Kfz-Werkstätten" eine vollständige Dokumentation dieses Prozesses für Bremsenreiniger. Eine Anwendbarkeit der hier vorgestellten Lösungen zur Vermeidung/Verringerung der Belastung der Beschäftigten auf Ihrer betriebliche Situation sollte anhand dieser Hilfestellung erfolgen.