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(EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils geltenden Fassung als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft sind,2.Stoffe, welche die Kriterien für die Einstufung als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils geltenden Fassung erfüllen,3.Gemische, die einen oder mehrere der in § 2 Absatz 3 Nummer 1 oder 2 ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43568
Es ist nicht zulässig, einen begasten Frachtcontainer ohne Vorliegen einer Freigabebescheinigung zu entladen.Begründung:Die Pflicht des Arbeitgebers zum Treffen geeigneter Schutzmaßnahmen beim Öffnen begaster Transporteinheiten (z.B. Container) richtet sich nach § 8 Absatz 8 in Verbindung mit Anhang I Nummer 4 (Begasungen) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Anhang I Nummer 4.4.3 ...
Stand: 23.03.2021
Dialog: 43323
, Haus- und Stockwerksfluren, engen Höfen sowie Durchgängen und Durchfahrten oder in deren unmittelbarer Nähe bereitgehalten oder entleert werden (vergleiche Nummer 4.4.1 der TRGS 745 sowie Nummer 5.2.2.1 der DGUV Regel 110-007).Verkehrs- und Fluchtwege dürfen durch die Aufstellung der Anlage nicht eingeschränkt werden.Auf die Informationen der BGN - Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen (ASI 6.80 ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 43676
Stoffe aufzuführen:gefährliche Stoffe und Gemische gemäß CLP Verordnung, d.h. alle Produkte mit Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,Stoffe und Gemische, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 17835
Gemäß Anhang I Nummer 4.2 Absatz 3 Nr. 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist für das Öffnen, Lüften und die Freigabe begaster Transporteinheiten ein Befähigungsschein notwendig.Die TRGS 512 "Begasungen" konkretisiert dies in Nummer 3 Absatz 3 in der Form, dass für das Öffnen, Lüften und insbesondere für das Freigeben von Transporteinheiten, in denen nachweislich Begasungsmittel festgestellt ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43217
Kaffeestaub, in der entsprechenden Partikelgröße, ist ein einatembarer und ggf. alveolengängiger Staub. Kaffeestaub ist sensibilisierend, ohne einen stoffspezifischen Arbeitsplatzgrenzwert. Es ist der Allgemeine Staubgrenzwert als allgemeine Obergrenze zur Festlegung von Schutzmaßnahmen anzuwenden.Im Anhang I der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Nummer 2.2 Partikelförmige Gefahrstoffe ...
Stand: 13.05.2020
Dialog: 43150
Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
Beim Umgang mit Kühlschmierstoffen zu beachtende Anforderungen werden in der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" und der DGUV Information 209-022 "Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen" angeführt. Bezüglich nitrosierender Agenzien sind der § 16 (Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen) Abs. 1 und der Anhang II Nummer 4 (Kühlschmierstoffe) der Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 10967
Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" und die TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition".Unter der Nummer 4.1 ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 43944
Form und Sprache zugänglich gemacht wirdKonkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten". Nähere Informationen zu Betriebsanweisungen finden sich unter der Nummer 3. Bezogen auf Ihre Anfrage ist hier insbeondere die Nummer 3.1 Absatz 5 hervorzuheben. Hier lässt ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 42961
Grundsätzlich ist hier zu unterscheiden zwischen der Kennzeichnung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP Verordnung) und der Kennzeichnung nach der Richtlinie 92/58/EWG. Die Vorgaben zur Kennzeichnung nach der Richtlinie 92/58/EWG finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A1.3 ""Sicherheits ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42248
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen können, gilt die Nummer 1 des Anhang 1 der GefStoffV, insbesondere:Die Mengen an Gefahrstoffen sind im Hinblick auf die Brandbelastung, die Brandausbreitung und Explosionsgefährdungen so zu begrenzen, dass die Gefährdung durch Brände und Explosionen so gering wie möglich ist. (Abschnitt 1.2 Absatz 2 des Anhang 1 Nummer 1 ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
Satz 1 nicht sicherstellt, dass die Beschäftigten über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden,26.entgegen § 14 Absatz 3 Nummer 2 nicht oder nicht rechtzeitig sicherstellt, dass die Beschäftigten und ihre Vertretung unterrichtet und informiert werden,27.entgegen § 14 Absatz 3 Nummer 3 nicht sicherstellt, dass ein aktualisiertes Verzeichnis geführt ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 12383
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Die Interpretation der TRGS 509 ist nur teilweise richtig.Die TRGS 509 ist für alle Stoffe, die mit H226 eingestuft sind, anzuwenden. Insbesondere sind hierbei die Anforderungen der Nrn. 1 bis 7 TRGS 509 bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Der Anwendungsbereich der Nummern 8 bis 10 TRGS 509 bezieht sich auch auf Stoffe, die mit H226 eingestuft sind und einen Flammpunkt 55°C bis 60 ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 25766
Bei einem mobilen Bratwurststand mit angeschlossener Druckgasflasche handelt es sich nicht um eine Lagerung im Sinne der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", somit können diese nachts in ein Gebäude geschoben werden. Siehe hierzu Nummer 1 Anwendungsbereich Absatz 4 dort heißt es:"Diese TRGS gilt nicht 1. für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28472
Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV). Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beinhaltet auch die Möglichkeit einer Substitution.Nach § 7 Absatz 3 hat der Arbeitgeber auf der Grundlage des Ergebnisses der Substitutionsprüfung nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 vorrangig eine Substitution durchzuführen. Er hat Gefahrstoffe oder Verfahren durch Stoffe, Gemische ...
Stand: 06.07.2019
Dialog: 42346
Allgemein gilt, dass Arbeitskleidung, unabhängig von dem Vorhandensein von Gefahrstoffen, dann räumlich getrennt von der persönlichen Kleidung aufbewahrt werden muss, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit stark geruchsbelästigenden Stoffen oder einer sehr starken Verschmutzung ausgesetzt sind (Nummer 7.4 Absatz 3 der ASR A4.1). Das gilt auch dann, wenn keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 42969
Eine Lagerung unter den genannten Bedingungen ist unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:- Es muss in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.4 Absatz 1 der Nachweis vorliegen, ob die Gefahrgruppenzuordnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) für die Tätigkeiten mit dem organische Peroxid anwendbar ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865
einer Substitution nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4,3.eine Begründung für einen Verzicht auf eine technisch mögliche Substitution, sofern Schutzmaßnahmen nach § 9 oder § 10 zu ergreifen sind,4.die durchzuführenden Schutzmaßnahmen einschließlich derer, die wegen der Überschreitung eines Arbeitsplatzgrenzwerts oder bei Tätigkeiten im Bereich mittleren Risikos zusätzlich ergriffen wurden, sowie der geplanten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894