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Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12914
Nach § 14 Abs.3 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18756
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
Sobald Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesundheit oder die Sicherheit durch die CMR- Stoffe gefährdet wird, ist ein Verzeichnis nach § 14 (3) Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen.In der GefStoffV ist unter dem § 2 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43568
nach Abschnitt 4.2 mit abgedeckt. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlichenfalls im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. (Abschnitt 4.1 Absatz 3 TRGS 510) Allerdings müssen die am Arbeitsplatz vorhandene Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich sind (Stichwort: Schichtbedarf), begrenzt werden (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)).Speziell ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
innerhalb der Organisation weitergibt, wäre dieses kein Lieferant und es läge kein Inverkehrbringen vor.Die Organisation/Gesellschaft muss aber sicherstellen, dass das Sicherheitsdatenblatt allen Instituten, in denen mit dem Stoff oder Gemisch umgegangen wird, zur Verfügung steht, da es Grundlage für die zu treffenden Schutzmaßnahmen ist (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung usw.) ist. ...
Stand: 05.05.2023
Dialog: 43772
Ja, das geschilderte Vorgehen ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)! Vor dem Anbringen einer Wärmedämmung muss das in den Fugen befindliche Morinol zwingend entfernt werden. Wird dies nicht getan und eine Wärmedämmung darüber angebracht, handelt es sich um eine nach Anhang II Absatz 1 der GefStoffV verbotene Überdeckung einer asbesthaltigen Wandverkleidung ...
Stand: 10.12.2015
Dialog: 17752
Beim Umgang mit Gefahrstoffen muss nach § 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) generell eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 5.8 "Gefahrstoffverzeichnis" in Bezug auf § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 GefStoffV folgendes erläutert ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 14531
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 24.04.2012
Dialog: 16074
Über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe ist nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Verzeichnis zu führen. Grundsätzlich ist bei allen diesen Gefahrstoffen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der GefStoffV zu prüfen, ob ungefährliche oder ungefährlichere Stoffe verwendet werden können.Systematisch ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 3668
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich neben den Maßnahmen nach den §§ 8 und 9 die Maßnahmen nach § 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen. Dem Minimierungsgebot (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 4 der GefStoffV) entsprechend, sind auch die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME außzuschließen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43219
Die TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" gilt für Tätigkeiten in allen Arbeitsbereichen, in denen Abgase von Dieselmotoren in der Luft an Arbeitsplätzen auftreten können (Nr.1, Abs. 1 TRGS 554).Der „Arbeitsbereich“ i.S.d. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist definiert als „der räumlich oder organisatorisch begrenzte Teil eines Betriebes, in dem Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43012
des Labors sind u.a. vom Arbeitgeber entsprechend der TRGS 526 Ziffer 6.2.5 Abs. 1 zu dokumentieren. Grundsätzliche Hinweise:Entsprechend § 7 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind. Um ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43076
Kaffeestaub, in der entsprechenden Partikelgröße, ist ein einatembarer und ggf. alveolengängiger Staub. Kaffeestaub ist sensibilisierend, ohne einen stoffspezifischen Arbeitsplatzgrenzwert. Es ist der Allgemeine Staubgrenzwert als allgemeine Obergrenze zur Festlegung von Schutzmaßnahmen anzuwenden.Im Anhang I der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Nummer 2.2 Partikelförmige Gefahrstoffe ...
Stand: 13.05.2020
Dialog: 43150
) angeht. Einerseits mussten Stoffe nach neuem Recht eingestuft sein, andererseits konnten Gemische noch nach altem Recht eingestuft werden. Um die Verwirrung nicht noch zu vergrößern, hatte man sich seinerzeit entschieden, in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die "alten" Begriffe, unter Hinweis auf die Definitionen in der Stoffrichtlinie, erst einmal weiterzuverwenden. Jetzt, nach Ablauf ...
Stand: 11.10.2016
Dialog: 27637
) Arbeitsplatzgrenzwerte nach GefStoffV sind in der TRGS 900 aufgeführt. (2) Neben Arbeitsplatzgrenzwerten sind verbindliche Grenzwerte der EU zu beachten, die durch Bekanntmachungen des BMAS gemäß GefStoffV in nationales Recht umgesetzt wurden, sofern das BMAS keine anderen Beurteilungsmaßstäbe bekannt gegeben hat (z.B. in einer TRGS)." D. h. da Ozon nicht in der TRGS 900 aufgeführt ist und da kein verbindlicher ...
Stand: 21.04.2016
Dialog: 17416
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 44017
Die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) entbindet nicht vom Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Das Ziel des Arbeitsschutzes ist es, die Exposition gegenüber Gefahrstoffen so weit wie möglich zu reduzieren bzw. zu eliminieren und nicht nur den AGW einzuhalten. Auch in der TRGS 554 wird unter Nr. 3.1 Abs. 3 darauf hingewiesen, dass "auch bei Unterschreitung des AGW ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 43360
§ 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen.Wichtig ist hier vor allem das sog. Minimierungsgebot der GefStoffV (§ 7 Abs. 4 GefStoffV). Die Gefährdung der Beschäftigten durch die jeweiligen Gefahrstoffe ist hiernach so gering wie möglich zu halten.Der vorgegebene Arbeitsplatzgrenzwert für DME ist zwingend einzuhalten. Die Einhaltung des AGW ist über Messungen oder andere geeignete Verfahren ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 43985