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Nein, es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, eine alternative chemische Bezeichnung für den genannten Stoff zu beantragen. Dies geht ausschließlich unter den in Artikel 24 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-VO) genannten Bedingungen. Aufgrund der Einstufung des beschriebenen Stoffes als reizend, potentiell karzinogen und (sehr) giftig ist eine Ausnahme nicht möglich. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19332
oder zu einer strengeren Einstufung führt oder neue ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett gemäß Artikel 25 erfordert, stellt der Lieferant des Stoffes oder Gemisches sicher, dass das Kennzeichnungsetikett unverzüglich, spätestens jedoch sechs Monate, nachdem der Lieferant die Ergebnisse der neuen Bewertung gemäß Artikel 15 Absatz 4 erlangt hat oder sie ihm mitgeteilt wurden, aktualisiert wird."Bei EUH ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44067
Artikel 31 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) fordert, dass der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung stellt; nach Artikel 31 Abs. 5 REACH muss dieses in einer Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt werden, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird. Ein Verstoß gegen ...
Stand: 27.01.2019
Dialog: 22952
Die detaillierten Bestimmungen zur Kennzeichnung und die Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften sind in Artikel 19 Abs. 2 sowie in Anhang I Nr. 1.2, 1.3 und 1.5 sowie in Anhang II der GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten. Nach Artikel 19 Abs. 2 entsprechen vorbehaltlich des Artikels 33 die Gefahrenpiktogramme den Anforderungen des Anhangs I Abschnitt 1.2.1 und des Anhangs V ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7891
Gemäß Artikel 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) als gefährlich einzustufen ist. Artikel 31 Abs. 1 lit. b und c REACH-VO geben weitere Kriterien ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008
über Stoffe oder Gemische, die sie verwenden oder denen sie bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein können. Gemäß Artikel 32 Abs. 1 der REACH-Verordnung sind u. a. folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: - die Registrierungsnummer/n nach Artikel 20 Absatz 3,- eine etwaige Zulassungspflicht und Einzelheiten zu den nach Titel VII in dieser Lieferkette erteilten oder versagten Zulassungen;- Einzelheiten ...
Stand: 25.05.2025
Dialog: 44130
In Artikel 4 Absatz 1 „Vermeidung“ der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, durch nationale Regelungen, wie z.B. durch die deutsche Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV), sicher zu stellen, dass die in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte keine der in Anhang II aufgeführten Stoffe enthalten, wie z.B. Blei.Das Schwermetall Blei ...
Stand: 27.04.2025
Dialog: 44112
aus anderen als den in Buchstabe a und Buchstabe b angeführten Gründen in die gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste aufgenommen wurde und zwar spätestens an dem Tag, an dem der Stoff oder das Gemisch erstmals geliefert wird (Art. 31 Abs. 8 Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) i.v.m Art. 31 Abs. 1 REACH-Verordnung).Das Sicherheitsdatenblatt ist aktiv, z. B. per email als Anhang, per Post, Fax ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
bei der Dokumentationspflicht gilt jedoch bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung, hierbei kann auf eine detaillierte Dokumentation verzichtet werden (vgl. §6, Abs. (10), GefStoffV). „Es ist zu dokumentieren, dass eine geringe Gefährdung festgestellt wurde. Dies ist zu begründen durch Angabe der geringen Menge, der geringen Häufigkeit, der niedrigen Exposition sowie der Eigenschaften der verwendeten oder freigesetzten ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 43452
der Kategorie II sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, solange das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer eingehalten wird. Beispiel: Bei einem ÜF von 8 (für 15 min) ist auch ein ÜF 4 über 30 min oder ein ÜF 2 über 60 min möglich (Nr. 2.3 Abs. 5 TRGS 900).Wird beim Freimessen das Produkt aus AGW und ÜF gemessen, ist davon auszugehen, dass der AGW für diese 2 Stunden Arbeit ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43436
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-512.pdf;jsessionid=4134B2D474118405B67A40496701796A.1_cid380?__blob=publicationFile&v=5Phosphorwasserstoff steht als zulässiges Begasungsmittel in der TRGD 512 `"Begasungen". Davon zu unterscheiden sind die Anforderungen der ISPM 153. Welche Regelungen beinhaltet der ISPM 15?Verpackungsholz muss mit einem im ISPM 15 anerkannten ...
Stand: 02.07.2014
Dialog: 21466
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen mit ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509
Die Pflichten des sogenannten "Alleinvertreters" (OR = Only Representative) sind in Artikel 8 der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) geregelt:"(1) Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen herstellt, ein Gemisch formuliert oder ein Erzeugnis herstellt, das in die Gemeinschaft eingeführt ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42474
Ausgangsstoffen für Explosivstoffe für sein Unternehmen / seinen Arbeitgeber beauftragt wurde, so hat er dem die beschränkten Ausgangsstoffe abgebenden Unternehmen gegenüber die Pflichten von Artikel 8 Abs. 2 der Ausgangsstoff-VO einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere:Nachweis seiner IdentitätDarlegung der gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit sowie Name des ihn beauftragenden ...
Stand: 04.11.2022
Dialog: 43730
auch für weitere Gefahreneigenschaften (z. B. toxisch oder sensibilisierend). In diesen Fällen sollte es nicht weggelassen werden. Dies spiegelt sich auch in der Rangfolgeregelung des Artikel 26 Abs. 1 c) der CLP-Verordnung wider:„Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS05“ gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht für Haut- oder Augenreizung.“. ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44057
Ja, die eingeschränkte Sachkunde nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 14. Oktober 1993 (BGBl. 1S. 1720) aus dem Jahre 2009 lässt sich durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung der zuständigen Behörde oder einer hierfür anerkannten Einrichtung auffrischen. Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ist durch eine Bescheinigung ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44071
Im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) ist bei der Kennzeichnung hinsichtlich der Sprachwahl der Artikel 17 Abs. 2 zu beachten: "Das Kennzeichnungsetikett wird in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats/der Mitgliedstaaten beschriftet, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 20231
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die 15 kg Aerosolpackungen in einem Büroraum gelagert werden. Die Lagerung der entzündbaren/ extrem entzündbaren Aerosole hat auf der Grundlage einer durch den Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erfolgen. In der Gefährdungsbeurteilung sind die organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
Werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen von mehreren Auftragnehmern – gegebenenfalls auch deren Nachunternehmen – durchgeführt, haben nach § 15 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) alle Arbeitgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Koordinierung der verschiedenen Tätigkeiten zusammenzuwirken. Im Hinblick auf die besonderen Gefahren bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen hat ...
Stand: 30.03.2023
Dialog: 43764
In Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) vom Lieferanten bereitzustellen ist, sowie die Bedingungen für dessen Aktualisierung und erneute Bereitstellung. Vorgaben zu Form und Inhalt des SDB finden sich in Anhang II der REACH-Verordnung. Die REACH-Verordnung gilt unmittelbar in allen ...
Stand: 15.05.2025
Dialog: 44124