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Ist Phosphorwasserstoff an Stelle einer Thermobehandlung für Transportholz nach ISPM 15 erlaubt?

KomNet Dialog 21466

Stand: 02.07.2014

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Begasungen

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Frage:

Ist Phosphorwasserstoff an Stelle einer Thermobehandlung Für Transportholz nach ISPM 15 erlaubt?

Antwort:

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-512.pdf;jsessionid=4134B2D474118405B67A40496701796A.1_cid380?__blob=publicationFile&v=5

Phosphorwasserstoff steht als zulässiges Begasungsmittel in der TRGD 512 `"Begasungen". Davon zu unterscheiden sind die Anforderungen der ISPM 15

3. Welche Regelungen beinhaltet der ISPM 15?

Verpackungsholz muss mit einem im ISPM 15 anerkannten Verfahren behandelt sein, um Schadorganismen im Holz abzutöten. Derzeit sind laut ISPM 15 die Hitzebehandlung, die Begasung mit Methylbromid und die dielektrische Erwärmung (Mikrowelle) zugelassen.

  • Hitzebehandlung: der gesamte Querschnitt des Holzes (einschließlich des Kerns) muss für mindestens 30 Minuten auf mindestens 56°C erhitzt werden
  • Methylbromidbegasung: es muss nach einem vorgegebenen Temperatur-/Konzentrationsregime eine Begasung mit Methylbromid für mindestens 24 Stunden durchgeführt werden.
  • Dielektrische Erwärmung: der gesamte Querschnitt des Holzes (einschließlich der Oberfläche) muss innerhalb von 30 Minuten auf 60°C für eine Minute erhitzt werden.

Als Nachweis der ordnungsgemäßen Behandlung ist auf der Holzverpackung oder dem Stauholz eine Markierung aufzubringen. Diese Markierung ersetzt das Pflanzengesundheitszeugnis und ist diesem gleichwertig.

Hinweis: Derzeit ist in Deutschland die Begasung von Holzverpackungen mit Methylbromid nicht möglich. Bereits begaste und markierte Holzverpackungen können jedoch weiterhin genutzt werden.

Daraus ergibt sich: Methylbromid ist als Begasungsmittel unzulässsig, wenn die Anforderungen der ISPM 15 eingehalten werden müssen.