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Darf der SiGeKo die Aufgaben eines Koordinators für kontaminierte Bereiche gem. TRGS 524 mit übernehmen, wenn er dafür entsprechende Fachkunde hat?

KomNet Dialog 43764

Stand: 30.03.2023

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Sanierungsarbeiten, Entsorgung

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Frage:

Darf der SiGeKo die Aufgaben eines Koordinators für kontaminierte Bereiche gem. TRGS 524 mit übernehmen, wenn er dafür entsprechende Fachkunde hat und der TRGS 524-Koordinator nicht bestellt wurde, bzw. nicht kurzfristig zu beauftragen ist? Oder müssen in einem solchen Fall SiGeKo und TRGS 524-Koordinator zwei Personen sein?

Antwort:

Werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen von mehreren Auftragnehmern – gegebenenfalls auch deren Nachunternehmen – durchgeführt, haben nach § 15 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) alle Arbeitgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Koordinierung der verschiedenen Tätigkeiten zusammenzuwirken. Im Hinblick auf die besonderen Gefahren bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen hat der Auftraggeber zur Koordinierung der Arbeiten und lückenlosen Überwachung der Einhaltung der im Arbeits- und Sicherheitsplan festgelegten Maßnahmen sowie zur fachkundigen Festlegung von Maßnahmen in Situationen, die nicht im Arbeits- und Sicherheitsplan erfasst sind, eine geeignete Person als Koordinator schriftlich zu bestellen. Geeignet sind insbesondere fachkundige Personen nach Nummer 3.1 Abs. 5 der TRGS 524.

Weitere Koordinierungsverpflichtungen ergeben sich aus der Baustellenverordnung. Die Aufgaben und Befugnisse des Koordinators nach der TRGS 524 sind nicht identisch mit denen des Koordinators nach der Baustellenverordnung (BaustellV). Die aus TRGS 524 und § 3 der Baustellenverordnung erwachsenden Planungs- und Überwachungsaufgaben können von einer Person wahrgenommen werden, wenn diese Person die jeweilig notwendige Eignung besitzt (siehe RAB 30).

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) mit der entsprechenden Fachkunde nach TRGS 524, kann schriftlich bestellt werden.


Weiterführende Links

Koordinator nach Baustellenverordnung

RAB 30

DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche"