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Gase unter Druck (hier gekennzeichnet mit H280) sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die GefStoffV gilt auch für die Lagerung (§ 2 Absätze 1 und 5 GefStoffV). Die Anforderungen an die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern konkretisiert die TRGS 510. Die Schutzmaßnahmen des Abschnitts 4 der TRGS 510 sind grundsätzlich und mengenunabhängig zu treffen.Tabelle 1 der TRGS ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 43811
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter Nummer 4.3 Absatz 3 hierzu folgendes nachzulesen:"Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde, ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43082
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV schreibt für hautresorptive Stoffe - wie Toluol und Xylol- die Pflichtvorsorge vor (im Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge, Teil 1c), wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Ansonsten greift die Angebotsvorsorge nach Teil 2. Zu prozentualen Anteilen wird hier keine Angabe gemacht.Die Frage der ...
Stand: 16.02.2022
Dialog: 21828
. wahrnehmbare Veränderungen des Kühlschmierstoffes, 2. pH-Wert, 3. Gebrauchskonzentration, 4. Nitritgehalt des wassergemischten Kühlschmierstoffes, 5. Nitratgehalt/Nitritgehalt des Ansetzwassers.""Es besteht keine Verpflichtung zur mikrobiologischen Überwachung des wassergemischten Kühlschmierstoffes....Siehe auch Information „Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe“ (BGI 762) und TRGS 611 ...
Stand: 15.09.2022
Dialog: 15430
Die Lagerung der Gefahrstoffe sowie die Auswahl eines passenden Aufstellungsortes des Sicherheitsschrankes ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu betrachten. Festgestellte Gefährdungen für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
nicht vorgesehen ist. Eine Sortierung dieser Abfälle ist dann möglich, wenn die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten und bewerteten Gefährdungen beseitigt sind. Zu den Fragen im Einzelnen:Welchen Lehrgang nach TRGS 519 muss der Mitarbeiter haben (Anlage 3, 4, oder 5)?Aus der Sicht der Arbeitssicherheit ist als Erstes abzuklären, ob in der Genehmigung zur Annahme von Baumischabfällen über Nebenbestimmungen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6020
Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
in Arbeitsräumen Sicherheitsschränke verwendet werden (Nummer 4.2 Absatz 9).Ab einer Menge von über 200 kg sind die Maßnahmen nach den Nummern 5, 6 und 12 umzusetzen und hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes die Anlage 5 zu beachten. Bei Lagermengen zwischen 20 kg und 200 kg hat die Lagerung leicht entzündbarer Stoffe in einem Lager zu erfolgen, das zumindest die Anforderungen der Nummer 4.3 der TRGS ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist zur Kennzeichnung von Rohrleitungen unter der Nummer 4.5.3 folgendes nachzulesen:"(1) Nicht erdverlegte Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe und Gemische von einer Anlage zu einer anderen, oder auf einem Werksgelände von einem Betriebsgebäude zu einem anderen befördert werden, sind gemäß Nummer 4.3 Absatz 5 ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43029
Grundsätzlich sind bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich, siehe TRGS 526 Laboratorien Abschnitt 6.6, Notduschen.Von jedem Ort des Labors sollte eine Körpernotdusche innerhalb von höchstens 5 Sekunden zu erreichen sein. Auf die Ausführungen der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" unter dem Punkt 6.6 ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 43966
Erläuterungen über die beim Weichlöten zu treffenden Maßnahmen sind der DGUV Information 213-714 "Manuelles Kolbenlöten mit bleihaltigen Lotlegierungen in der Elektro- und Elektronikindustrie" zu entnehmen. Unter Punkt 6.2 wird folgendes ausgeführt: "Lötrauche sind an der Entstehungsstelle abzusaugen. Dazu dienen separate (z. B. Trichter, Hauben) oder an der Spitze des Lötkolbens integrierte Erfas ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 10145
und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der GefStoffV ist relevant (incl. der dortigen ggf. greifenden Ausnahmeregelungen). D. h. zum einen, dass auch bei cmr-Eigenschaften durch alternative Methoden die Einhaltung von AGWs belegt werden kann: "(2) Die Absätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn 1.ein Arbeitsplatzgrenzwert nach § 20 Absatz 4 bekannt gegeben worden ist, dieser eingehalten und dies durch Arbeitsplatzmessung ...
Stand: 20.10.2016
Dialog: 19315
Die in dem Technischen Regelwerk beschriebenen Schutzmaßnahmen sind zu beachten. Dazu gehört die Überwachung der Lüftung, wenn sie ausdrücklich gefordert ist. (TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen") Ist die Überwachung der Lüftung nicht ausdrücklich gefordert ist, muss in einer Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz, § 6 Gefahrstoffverordnung, TRGS 400 ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42468
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Für entzündbare Flüssigkeiten, die mit H226 gekennzeichnet sind, gilt, dass bei Lagermengen über 1.000 kg, zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen nach Nummer 4, unter anderem auch die zusätzlichen Maßnahmen nach Nummer 5 einzuhalten sind (vgl. Tabelle ...
Stand: 01.07.2020
Dialog: 43170
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Fortbildungslehrgänge dürfen von behördlich anerkannten Lehrgangsträgern nach behördlicher Anerkennung des Fortbildungslehrgangs gemäß Anlage 5 der TRGS 519, durchgeführt werden.Die Lehrkräfte müssen fachkundig im Sinne des § 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sein:"(16) Fachkundig ist, wer zur Ausübung ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 43909
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Weiterhin sind die Absätze 5 und 6 der GefStoffV relevant. Hier heißt es: "(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
Absatz 5 TRGS 510).Per Definition ist im Freien ein Lagerabschnitt „durch Abstände oder Wände“ von anderen Lagerabschnitten getrennt (Nummer 2 Absatz 12 TRGS 510). Das bedeutet durch Abstände oder Wände (die den Anforderungen der TRGS 510 erfüllen) wird im Freien sogar eine Lagerung in getrennten Lagerabschnitten erreicht.Hinweise zu den Anforderungen für die Lagerung im Freien, die für die Lagerklasse ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) konkretisiert. Die allgemeinen Maßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510 sind dabei grundsätzlich zu ergreifen. Der Umfang der weiteren Schutzmaßnahmen (Abschnitte 5 ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
sind insbesondere § 8 Abs. 5 GefStoffV in Verbindung mit Unterabschnitt 4.2 Absatz 5 Nummer 2 der TRGS 510 zu berücksichtigen. Hiernach dürfen Gefahrstoffe nicht in Pausenräumen und nicht in unmittelbarer Nähe von Lebensmitteln aufbewahrt oder gelagert werden. Hiervon ausgenommen sind haushaltsübliche Mengen, die zur dortigen Verwendung vorgesehen sind (Unterabschnitt 4.2 Absatz 5 Nach Satz 2 der TRGS 510). ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988