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Ab welchen Prozentanteilen ist bei Gemischen, die Toluol oder Xylol enthalten, von einer Gefährdung auszugehen? Wann muss eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchgeführt werden?

KomNet Dialog 21828

Stand: 16.02.2022

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe

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Frage:

Situation: Die benutzten Gefahrstoffe stehen fest. Ebenfalls liegen die Daten durch Sicherheitsdatenblätter vor. Diese Stoffe (Xylol/Toluol) sind in vereinzelten Gemischen vorhanden, jedoch immer nur zu gewissen Prozentsätzen (mal 5 %, 12 %, aber auch 40 %). Nun ist zu klären, ob Vorsorgeuntersuchungen nach G29 (Xylol/Toluol) notwendig sind? Für die Gefährdungsbeurteilung stellt sich auch die Frage, ob der Prozentanteil entscheidend ist, wann von einer Gefährdung durch Toluol bzw. Xylol ausgegangen werden kann und Messungen notwendig sind? Gibt es hierzu konkrete Forderungen?

Antwort:

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV schreibt für hautresorptive Stoffe - wie Toluol und Xylol- die Pflichtvorsorge vor (im Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge, Teil 1c), wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Ansonsten greift die Angebotsvorsorge nach Teil 2. Zu prozentualen Anteilen wird hier keine Angabe gemacht.


Die Frage der Notwendigkeit von Raumluftmessungen der o. g. Gefahrstoffe ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb unter Einbeziehung der Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu klären. Sie sind i. d. R. notwendig, wenn nicht durch andere Maßnahmen die sichere Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet werden kann.