Ergebnisse 41 bis 60 von 196 Treffern
von Gefahrstoffen beschäftigt, sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Somit ist auch gem. § 14 eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 Gefahrstoffverordnung zu erstellen und an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Auf die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" weisen wir hin.Die allgemeinen Schutzmaßnahmen ergeben ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 14929
.der Arbeitsbedingungeninsgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden."Die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung wird in Abschnitt 4 § 14 genannt.In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" ist unter Punkt 1 Anwendungsbereich noch ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42624
Ja, dies ist möglich. Siehe hierzu die Nummer 11.2 Absatz 2 "Bauliche Anforderungen und Brandschutz" der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(2) Lagerräume...4. müssen eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 genügen." ...
Stand: 15.08.2020
Dialog: 43249
, die den Beschäftigten zugänglich gemacht wird. Anhand der Betriebsanweisung sind die Beschäftigten, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich, mündlich zu unterweisen (§ 14 GefStoffV). ...
Stand: 03.10.2021
Dialog: 43595
(Sicherheitsdatenblätter) zwingend in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden müssen. Daher kann nur aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung (Hilfestellung hierzu liefert z. B. das EMKG der BAuA) sinnvollerweise erkannt werden, ob das Produkt in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden muss oder nicht.Zum anderen ist der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" Absatz 1 nicht anzuwenden ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 17808
Rechtsgrundlage für die Unterweisung der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen ist § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Begriff "Gefahrstoffe" ist wiederum unter § 2 der Verordnung definiert:"(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3,2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,3. Stoffe, Zubereitungen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 7772
Die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten mittels einer Betriebsanweisung ist im § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten". Unter Nr. 3.2 sind die Inhalte der Betriebsanweisung aufgeführt.Die Beantwortung Ihrer Frage findet ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 23439
entstehen oder freigesetzt werden können. Hierbei sind auch die Informationen des Lieferanten zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit insbesondere im Sicherheitsdatenblatt zu berücksichtigen.Nach § 14 GefStoffV hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten ...
Stand: 10.08.2017
Dialog: 29726
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die beschriebenen Tätigkeiten sind Tätigkeiten an Asbestprodukten im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 519. Es ist erforderlich mindestens einen sachkundigen Verantwortlichen nach Anlage 4 A im Betrieb zu haben. Alle Beschäftigten, die genannte Tätigkeiten ausführen sollen, müssen gemäß § 14 GefStoffV ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
. Die Inhalte der Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung sind in § 14 enthalten; Grundlage dazu sollte das Sicherheitsdatenblatt sein. Muster und Vorlagen finden sich auch unter www.gefahrstoffe-im-griff.de. Neben den schriftlichen Betriebsanweisungen muss der Arbeitgeber aber auch die regelmäßige mündliche Unterweisung sicherstellen. ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 5693
ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mit Ausnahme der Angaben zu den Mengenbereichen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. (2) Der Arbeitgeber hat nach § 14 Absatz 1 GefStoffV sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern ...
Stand: 24.06.2025
Dialog: 16989
In § 6 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung wird Folgendes ausgeführt: "(2) Der Arbeitgeber hat sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder aus anderen, ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen. Insbesondere hat der Arbeitgeber die Informationen zu beachten, die ihm nach Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Verfügung ges ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
sein."Der Arbeitgeber hat nach § 14 Absatz 1 GefStoffV sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern über die Stoffe und Zubereitungen erhalten, mit denen sie Tätigkeiten durchführen.Der Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern kann den Beschäftigten in schriftlicher, digitaler Form oder mit anderen Informationssystemen ermöglicht werden. Über die Art und Weise des Zugangs sollte ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 15613
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert in § 14:"(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten: 1. Informationen ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 16666
. Nach der Ausfahrt und bei der Einfahrt muss der Abstellbereich ausreichend belüftet werden (siehe TRGS 554, Anhang I, Nr. 6).In der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" sind im Verzeichnis unter Ziffer 2 DME aufgeführt. D. h. DME sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend ...
Stand: 28.06.2021
Dialog: 43553
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die in der Gefahrstoffverordnung enthaltene Ausnahmeregelung für Haushalte muss unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV gesehen werden. Danach gilt die Gefahrstoffverordnung- für das Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen,- zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5010
Ein übersetztes Sicherheitsdatenblatt ist unserer Einschätzung nach nicht erforderlich.In § 14 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 42547
GefStoffV i.V.m Artikel 31 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblätter mitliefern, da es sich um Gefahrstoffe handelt. Informationen für den Einsatz von Narkosegasen gibt die TRGS 525 " Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" (www.baua.de/TRGS/). Auf Kapitel 14 der DGUV Information 213-032 weisen wir besonders hin. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15951
Die Erstellung einer Betriebsanweisung gem. § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erfolgt auf der Grundlage der gefahrstoffrechtlichen Gefährdungsbeurteilung (GBU). Im Rahmen der Gefährdungsermittlung ist das Risiko und die Schadenseinrittswahrscheinlichkeit zu prüfen bzw. festzulegen. Besteht kein Risiko, so sind folglich keine Maßnahmen notwendig und die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit ...
Stand: 10.12.2020
Dialog: 43321
und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen (§ 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" der GefStoffV). Bei den v. g. Maßnahmen kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Bezüglich des Umgangs mit Gefahrstoffen in Laboratorien ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9848