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G30 oder höher gemäß DIN EN 14470-2 gelagert werden (Abschnitt 4.2 Absatz 6 TRGS 510).Bei Überschreitung der Mengenschwellen gemäß Spalte 3 der Tabelle 1 der TRGS 510 müssen für Gase unter Druck die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 10 beachtet werden. Werden Gase in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse G90 gemäß DIN EN 14470-2 gelagert, gelten die Anforderungen der Abschnitte 10.2 ...
Stand: 18.03.2022
Dialog: 43649
Grundsätzlich sind nach § 10 Abs.3 Nr.2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen Gefahrenbereiche abzugrenzen, in denen Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können und es sind Warn- und Sicherheitszeichen anzubringen, einschließlich der Verbotszeichen (aufgeführt in Anhang 1 ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42770
" sind im Verzeichnis unter Ziffer 2 DME aufgeführt. D. h. Dieselmotoremissionen sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B" einschließlich der Allgemeinen und Zusätzlichen ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 5728
Über Grundkenntnisse im Brandschutz, z. B. wie ein Feuerlöscher zur Brandbekämpfung zu bedienen ist, sollten alle Beschäftigten verfügen und entsprechend unterwiesen sein.Der § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert, dass der Arbeitgeber Beschäftigte benennen muss, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Diese Forderung ist auch auf Sammelstellen für gefährliche Abfälle ...
Stand: 27.01.2021
Dialog: 2673
Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zu treffen, sowie mengenabhängig zusätzlich die Maßnahmen nach Abschnitt 5 (größer 10 kg bei H224, größer 20 kg bei H225, größer 100 kg bei H226). Es gilt natürlich auch der Grundsatz, dass Gefahrstoffe nicht an solchen Orten gelagert werden dürfen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können.Zu 2:Die Lagerung ortsbeweglicher Behälter ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert das zusätzliche Ergreifen der Schutzmaßnahmen nach § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen", wenn die dortigen Bedingungen in Absatz 1 erfüllt sind und bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 zusätzlich die besonderen Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 5759
und Essigessenz- verschiedener Essigsäure-Ester, Acetanhydrid und KetenEssigsäure wird also auch als Lebensmittel bzw. Lebensmittelzusatzmittel verwendet und hat keine karzinogene Wirkung. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist in Bezug auf Essigsäure nicht erforderlich. Gleichwohl ist Essigsäure aufgrund der reizenden Wirkung (Konzentration zwischen 10% ...
Stand: 02.09.2021
Dialog: 11189
und entsprechender Konstruktion des Sprühkopfes kommt es infolge des hochenergetischen Erzeugungs-Prozesses überwiegend zur Bildung feiner Aerosolpartikel, so dass praktisch keine Aneinanderlagerung erfolgt. In diesem Fall können die Partikel zwar nicht mehr zusammenfließen, sind aufgrund Ihrer Größe von ≤10 µm jedoch nicht nur lungen- sondern auch alveolengängig, d. h. sie können bis zu den Bronchiolen ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 27790
(Pb: Plumbum) / CAS-Nummer 7439-92-1 / EG-Nummer 231-100-4 / Index-Nummer 082-014-00-7 ist als fortpflanzungsgefährdend mit Repr. 1A;H360FD und schädlich über Laktation mit Lact.;H362, sowie als chronisch gewässergefährdend mit Aqu. Chron.1;H410 / M=10 eingestuft. Bei wiederholter Aufnahme auch sehr geringer Mengen wird Blei im Knochengewebe gespeichert und kann das Zentralnervensystem ...
Stand: 27.04.2025
Dialog: 44112
gefahrstoffrechtliche Dokumentation ist somit sowohl im Sinne des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 müssen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die im § 10 GefStoffV beschrieben sind. Diese Schutzmaßnahmen sind zusätzlich zu denen in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18756
(Arbeitsplatzgrenzwert -AGW- für den alveolengängigen Staubanteil) von 1,25 mg/m³. Für E-Staub gilt der AGW für den einatembaren Staubanteil von 10 mg/m³.Hinweis:Beim Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie eine praktische Übersicht zu den Staubklassen. ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 25658
Die Rechtsgrundlagen zur Zugänglichkeit von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. In der TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten werden diese Regelungen konkretisiert, und zwar in Punkt 4:"4 Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern und zum Gefahrstoffver-zeichnis (1) Der Arbeitgeber hat nach § 6 Absatz 10 GefStoffV ...
Stand: 12.05.2025
Dialog: 16989
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnisse ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
GefStoffV" sofern diese denn separat anfallen. Damit sind die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" grundsätzlich nicht erforderlich. Da der Umgang mit diesen Blättern und Blattbestandteilen in separater Form nur sehr selten anzutreffen ist, werden auch von wissenschaftlicher Seite leider kaum ...
Stand: 01.03.2013
Dialog: 5800
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Ab einer jeweils genannten Mengenschwelle sind bei Gasen unter Druck (Druckgasbehälter) der Abschnitt 10, bei Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen der Abschnitt 11 und bei entzündbaren Flüssigkeiten der Abschnitt 12 zu berücksichtigen. Die Anforderungen ...
Stand: 16.12.2023
Dialog: 43865
für den Handgebrauch nur in Behältnissen von höchstens 1 l Nennvolumen aufbe-wahrt werden. Die Anzahl der Behältnisse ist auf das unbedingt nötige Maß zu be-schränken. Für Laboratorien, in denen ständig größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten benötigt werden, ist das Bereithalten in nicht bruchsicheren Behält-nissen bis zu 5 l bzw. in sonstigen Behältnissen bis zu 10 l Nennvolumen an ge-schützter Stelle zulässig ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
Ja, Messungen nach § 7 Abs. 10 der Gefahrstoffverordnung/GefStoffV dürfen auch von Messstellen durchgeführt werden, die nicht akkreditiert sind.Der Unterschied ist folgender: Wenn die Messstelle für den Stoff, der gemessen werden soll, eine Akkreditierung von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ZLS (früher AKMP) besitzt, dann braucht der Arbeitgeber, der die Messung in Auftrag ...
Stand: 18.08.2022
Dialog: 3055
mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" führt unter dem Punkt 3.2.2 ebenfalls aus, dass Arzneimittel in das Gefahrstoffverzeichnis aufznehmen ist. Auf die entsprechenden Ausführungen zum Thema in den Kapiteln 3 und 10 der DGUV Information 213-032 (bisher: BGI/GUV-I 8596) "Gefahrstoffe im Krankenhaus" weisen wir hin. ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 16150
Nach TRGS 910 werden insbesondere für krebserzeugende Stoffe risikobasierte Konzentrationsgrenzwerte als Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) abgeleitet, für die die gesundheitsbasierten Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nach TRGS 900 nicht aufgestellt werden können, weil es für krebserzeugende Stoffe meistens häufig keinen Schwellenwert für Konzentrationen ohne Wirkung gibt. Unter ERB sind die Stoffkonz ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 21819
6 l Wasser pro Minute austreten. Trinkwasser ist auch nach Führung über einen Rohrtrenner zur Speisung von Notduschen zulässig. Die Wasserstrahlen müssen eine Höhe von wenigstens 10 cm und nicht mehr als 30 cm oberhalb der Wasseraustritte erreichen. Eine gute und rasche Erreichbarkeit muss gegeben sein. Das Spülen der Augen muss mit weit gespreizten Lidern erfolgen, um alle Chemikalienreste ...
Stand: 29.04.2021
Dialog: 29771