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Auch nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss in einer Gefährdungsbeurteilung strukturiert dargelegt werden, welche Gefährdungen vorhanden sind.Eine Gefährdungsbeurteilung muss auf Grund von § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchgeführt werden. In der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die physikalischen, chemischen und biologischen ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 13207
, wenn eine geringe Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 13 der GefStoffV vorliegt und daher nicht immer eine Betriebsanweisung erforderlich.Nach Punkt 1 "Anwendungsbereich" Absatz 3 der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" ist jedoch auch ohne vorgeschriebene Betriebsanweisung folgendes zu beachten:"(3) Die Unterrichtungs- und Erörterungspflichten ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 17808
"Beurteilung der Arbeitsbedingungen" Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Betriebsanweisung: Im geschilderten Fall wurde ermittelt, dass eine geringe Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
Die Antwort lautet NEIN.Denn die Stoffmenge allein ist nicht ausschlaggebend.In §6 (13) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4.der Arbeitsbedingungeninsgesamt eine nur ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27180
Bei den Lagerklassen 10 - 13 der TRGS 510 ist der Flammpunkt nur für die Lagerklasse 10 (Brennbare Flüssigkeiten) von Bedeutung. Fehlt bei einer Flüssigkeit die Angabe eines Flammpunktes, muss der Ersteller des Sicherheitsdatenblattes nach Anhang II Ziffer 9.1 der REACH-Verordnung begründen, warum diese Eigenschaft nicht zutrifft oder warum keine Informationen vorliegen. Fehlen hier Angaben ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21379
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42816
Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
beraten den Arbeitgeber/Betriebsleiter in allen Fragen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes. Sie sind somit bei der Erstellung von Betriebsanweisungen beteiligt und tragen aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz Mitverantwortung bei deren Erstellung.Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- können Arbeitgeberpflichten grundsätzlich an eine entsprechend fachkundige und zuverlässige Person ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 26600
Eine Gefährdungsbeurteilung muss auf Grund von § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchgeführt werden. In der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen zu betrachten. Konkretisiert wird dies durch § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):"(1 ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 6596
Die von Ihnen genannte Erläuterung Nummer 2 im Abschnitt 13 (Nummer 13.3 Absatz 3 Nummer 2 TRGS 510) bezieht sich ausdrücklich auf die (Getrennt-)Lagerung in Räumen und kann daher nicht unmittelbar auf die Lagerung im Freien angewandt werden.Allerdings wird die (von Ihnen angestrebte) Getrenntlagerung „erreicht durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren (z.B. durch Wände, …“) (Nummer 13.2 ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Assistenten/in (CTA),7. Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft,8. Pharmazeutisch-Technischen Assistenten/in (PTA),9. Pharmakant/in,10. umweltschutztechnischen Assistenten/in (UTA),11. Umweltschutztechniker/in,12. Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft,13. Ver- und Entsorger.(3) Die spezifischen chemisch-naturwissenschaftlichen Fachkenntnisse können bei geeigneten ...
Stand: 06.01.2025
Dialog: 13855
- insbeondere Brand- und Explosionsgefährdungen - nach § 11 in Verbindung mit Anhang 1 Nummer 1 der GefStoffV und nach § 12 sowie3. das Maßnahmenpaket Betriebsstörungen, Unfälle, Notfälle nach § 13 der GefStoffV.Die Ausrichtung des abgestuften Schutzmaßnahmenkonzepts auf die Vermeidung chemisch-toxischer Gefährdungen ist beipielsweie für den § 8 den Ausführungen von Absatz 13 des § 6 der GefSoffV zu entnehmen ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
bis 13) richtet sich nach der jeweiligen Art und Einstufung der Gefahrstoffe sowie der Lagermenge und ist in Tabelle 1 der TRGS 510 dargestellt. Der Abschnitt 13 ist dann zu berücksichtigen, wenn die Lagerung in einem Lager nach Abschnitt 5 erforderlich ist und die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg übersteigt. Für Chlortrifluorid (Gefahrenhinweise H270, H280, H330, H314, H318) bedeutet das konkret ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
Die Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist in Abschnitt 13 der TRGS 510 geregelt. Die Anforderungen des Abschnitts 13 gelten ab solchen Mengen von Gefahrstoffen, ab denen die Lagerung im Lager gemäß Abschnitt 5 der TRGS 510 erforderlich ist. Bei einer Gesamtlagermenge aller Gefahrstoffe von bis zu 200 kg brauchen die Maßnahmen ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43490
Aufgrund der Überarbeitung der TRGS 510 "Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" und deren Inkrafttreten zum Dezember 2020 wird der Verkaufsraum dort nicht mehr, wie in der alten Fassung, spezifisch definiert. In Folge gibt es keine spezifischen Angaben über die Lagermenge und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Diese Änderung wurde bewusst vorgenommen, da in der Diskussion der letzten ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 43986
Wenn - wie im beschriebenen Fall - KEINE geringe Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 13 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorliegt und die Maßnahmen nach § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" der GefStoffV NICHT ausreichen, kann der Absatz 13 des § 6 der GefStoffV NICHT angewendet werden und es müssen die weiteren Maßnahmen des Abschnitt 4 ...
Stand: 24.06.2021
Dialog: 4183
Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4 ...
Stand: 25.11.2024
Dialog: 42624
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter der Nummer 4.3 "Kennzeichnung" Absatz 13 hierzu nachzulesen:"Etiketten oder Kennzeichnungsschilder sind deutlich sichtbar und dauerhaft anzubringen und dürfen nicht überschrieben werden. Ungültig gewordenen Etiketten und Schilder sind zu entfernen, zu überkleben oder anderweitig unkenntlich ...
Stand: 15.04.2024
Dialog: 43914
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" wird hierzu, unter Abschnitt 3.1 Absatz 13, ausgeführt:"Sind viele Gefahrstoffe (z. B. in Lackiererbetrieben, Lagerbereichen oder Laboratorien) vorhanden, ist es zulässig, nicht für jeden einzelnen Gefahrstoff eine eigenständige Betriebsanweisung, sondern Gruppen- bzw. Sammelbetriebsanweisungen zu erstellen. Voraussetzung ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 18885