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Dürfen Gefahrstoffetiketten/Piktogramme auf gereinigten IBCs verbleiben?
KomNet Dialog 43914
Stand: 15.04.2024
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Kennzeichnung
Frage:
Dürfen Gefahrstoffetiketten/Piktogramme auf gereinigten IBCs verbleiben? Diese werden dann wie neue IBCs gehandhabt und gelagert.
Antwort:
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter der Nummer 4.3 "Kennzeichnung" Absatz 13 hierzu nachzulesen:
"Etiketten oder Kennzeichnungsschilder sind deutlich sichtbar und dauerhaft anzubringen und dürfen nicht überschrieben werden. Ungültig gewordenen Etiketten und Schilder sind zu entfernen, zu überkleben oder anderweitig unkenntlich zu machen. Etiketten sollten gegenüber Wasser und Lösemitteln beständig sein."