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bei der Zusammenlagerung von SP und NC die Gesamtmenge von 1 kg nicht überschritten werden.Auf die Informationen der Bezirksregierung Düsseldorf zum Thema Sprengstoffwesen weisen wir hin. ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 8957
die pyrotechnischen Gegenstände) keine leicht entzündlichen oder brennbaren Materialien gelagert werden dürfen. Die Bereitstellung eines Handfeuerlöschers mit 6 kg Löschmittel ist erforderlich.Eine Erlaubnis nach § 7 SprengG (Sprengstoffgesetz) oder ein Befähigungsschein nach § 20 SprengG sind für den Vertrieb pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 1 nicht erforderlich. Allerdings besteht ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20875
Für die Aufbewahrung von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind die einschlägigen Vorschriften des Sprengstoffrechts, insbesondere die 2. SprengV i.V. mit der SprengLR 240 zu beachten.Airbag- und Gurtstraffereinheiten dürfen bis zu den in Nr. 4.1 Abs. 1 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV sowie der Anlage 6 festgelegten Nettoexplosivstoffmassen (kleine Mengen) unter Beachtung der Anforderungen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42396
Aus dem Sprengstoffgesetz (SprengG) ergibt sich aus dem § 1 Absatz 4, daß das Gesetz für die Vollzugspolizei der Länder nicht gilt.Soweit das Sprengstoffgesetz nicht gilt, gelten das ChemG und die Gefahrstoffverordnung, also u.a. auch die dort genannten relativ allgemein formulierten Aufzeichnungspflichten nach § 7 Abs. 8.Die Polizei ist gut beraten, sich bei der Konkretisierung der GefStoffV ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 7149
1. Der Unternehmer / Betrieb, der erstmals Kleinstfeuerwerk (Klasse I) und Kleinfeuerwerk (Klasse II) verkaufen will, muss dies mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz, in NRW: Bezirksregierungen). In der Anzeige ist die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragte Person anzugeben ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 2283
Schutzziel des Sprengstoffrechts ist der Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgütern.Im Sprengstoffrecht sind 3 Personengruppen zu betrachten: Verantwortliche, Beschäftigte und Dritte. Dritte sind Nachbarn, Anwohner, die Bevölkerung, die z. B. vor Auswirkungen eines Feuerwerkes oder einer Sprengung zu schützen sind.Zu schützende Sachgüter sind ortsfeste u ...
Stand: 09.05.2023
Dialog: 22106
) zu beachten.Für die Lagerung größerer als der in Anlage 6 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV genannten Mengen ist ein nach § 17 SprengG genehmigtes Lager erforderlich.2. Qualifikation der Mitarbeiter:Regelungen zur Fachkunde beim Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen werden in § 9 des SprengG getroffen:"(1) Den Nachweis der Fachkunde hat erbracht,wer die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen ...
Stand: 04.04.2023
Dialog: 4137
und Gurtstraffer) ausüben wird dies jedoch verlangt. Die eingeschränkte Fachkunde wird in einer 6-8 stündigen Schulung vermittelt. Geht der Betriebsinhaber oder einer seiner Beschäftigten mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2 um oder treibt mit diesen Verkehr, muss zwangsläufig für den Betrieb eine Erlaubnis (§ 7 SprengG) und für die handelnden Personen ein Befähigungsschein (§ 20 SprengG) gegeben ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 745
Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zählen zu den sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P 1. Sie werden vom Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes - SprengG - erfasst. Diese Bauteile enthalten explosionsgefährliche Stoffe, welche bei unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Handhabung ein hohes Gefährdungspotential in sich bergen.Als Umgang nach dem Sprengstoffgesetz ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20202
der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) den verschiedenen explosionsgefährlichen Stoffen zugeordneten Lagergruppen.1. Welche Eigenschaften soll das Lager haben?Die Anforderungen an die Aufbewahrung explosionsgefährlicher Stoffe in einem Lager sind von verschiedenen Randbedingungen abhängig. Neben der o.a. sprengrechtlichen Lagergruppenzuordnung der explosionsgefährlichen Stoffe ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43447
Nach der Anlage 6 "Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich" zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (kurz: 2. SprengV) dürfen im Arbeitsraum Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die der Lagergruppe 1.4 und den Verträglichkeitsgruppen G oder S zugeordnet sind, in einer Menge bis zu 10 kg (Nettoexplosivstoffmasse) aufbewahrt werden.Die Anforderungen an die Aufbewahrung ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 43870
in ausgebautem Zustand durch geschultes Personal (§ 4 Abs. 3 der ersten Sprengverordnung - 1 .SprengV).Der Umgang mit solchen Gegenständen durch andere Personen (ungeschultes Personal, Privatleute, Kunden) ist nur dann von den o. a. Vorschriften weitestgehend befreit, wenn die pyrotechnischen Gegenstände P1 in Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind (z. B. fertige Lenkräder, Lenksäulen, Sitze etc ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5463
zur Frage 1: In einem Verkaufsraum darf Silvesterfeuerwerk der Kategorien F1 und F2 (früher Klasse I und II) in einer Menge von höchstens 70 kg netto (Nettoexplosivstoffmasse - NEM) aufbewahrt werden, davon höchstens 20 % (14 kg) ohne Sicherheitsverpackung.In einem Gebäude mit oder ohne Wohnraum dürfen in einem Lagerraum ohne besondere Anforderungen an den Brandschutz höchstens 100 kg netto ...
Stand: 09.10.2019
Dialog: 12372
Nach Vollendung des 1. Lebensjahres wird der 1. Geburtstag gefeiert (eigentlich: 1. Wiederkehr des Tages des Geburt). Nach Vollendung des 18. Lebensjahres feiert man seinen 18. Geburtstag. Der Käufer von Feuerwerkskörpern der Klasse II muss daher mindestens 18 Jahre alt, und nicht 19 Jahre alt, sein.Wer beispielsweise am 10. Oktober 2000 geboren ist, hat am 10. Oktober 2018 das 18. Lebensjahr ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 2263
Beim Verkauf von (Silvester-)Feuerwerk ist vorab zu unterscheiden, um welche Kategorie von pyrotechnischen Gegenständen es sich handelt. Hierbei ist eine Differenzierung zwischen den Kategorien 1 und 2 zu treffen.Bei der Kategorie 1 handelt es sich um Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen ...
Stand: 28.12.2023
Dialog: 42669
Beim Abbrennen eines Feuerwerkkörpers ist grundsätzlich die BAM-Zulassung und die Gebrauchsanweisung des Feuerwerkskörpers zu beachten. Auf Grund der BAM-Zulassung und/oder der Gebrauchsanweisung dürfen bestimmte Feuerwerkskörper nur im Freien abgebrannt werden. Außerdem ist zu beachten, dass gemäß § 23 Abs.1 der 1.SprengV Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern ...
Stand: 30.12.2024
Dialog: 2952
Schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und den Stand der Technik so vertraut sind, dass sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der Reinigung von Schießständen beurteilen können. Zu einem Lehrgang zur gewerbsmäßigen Reinigung von Schießständen dürfen nur Personen zugelassen werden, die die Voraussetzung nach § 34 Absatz 1 der 1. SprengV durch die Vorlage ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 28288
Die zulässigen Lagermengen pyrotechnischer Artikel sind der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." zu entnehmen. Die dort gegebenen Informationen beruhen auf dem Sprengstoffgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen (1. SprengV , 2. SprengV , 3. SprengV ...
Stand: 28.12.2022
Dialog: 13448
Wie Sie richtig beschrieben haben unterscheidet das Sprengstoffgesetz zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Tätigkeit. Gemäß § 4 (2) der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) ist das Ein- und Ausbauen mit eingeschränkter Fachkunde im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt. Im § 4 (3) wird für die nicht gewerbliche Tätigkeit der Ein- und Ausbau nicht benannt. Somit ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42179
weitere Verbote erlassen (§§ 23; 24 der 1. SprengV). ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1108