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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Anforderungen gelten für den Verkauf von Feuerwerk im Einzelhandel?

KomNet Dialog 12372

Stand: 09.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik

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Frage:

Ich hätte Fragen zum Verkauf von Feuerwerk im Einzelhandel: 1. Wie viel kg darf ich im Verkaufsraum und im Lager haben? 2. Was heißt Gebäude mit Wohnung? Zählt auch ein anliegendes Wohnhaus dazu? 3. Die Aufbewahrung hat in Räumen zu erfolgen, die allseitig umschlossen sind? 4. Gibt es Flyer, Broschüren etc. darüber? 5. Muß immer jemand bei dem Feuerwerk stehen?

Antwort:

zur Frage 1:

In einem Verkaufsraum darf Silvesterfeuerwerk der Kategorien F1 und F2 (früher Klasse I und II) in einer Menge von höchstens 70 kg netto (Nettoexplosivstoffmasse - NEM) aufbewahrt werden, davon höchstens 20 % (14 kg) ohne Sicherheitsverpackung.


In einem Gebäude mit oder ohne Wohnraum dürfen in einem Lagerraum ohne besondere Anforderungen an den Brandschutz höchstens 100 kg netto aufbewahrt werden, davon höchstens 20 % (20 kg) ohne Sicherheitsverpackung.


In einem Gebäude ohne Wohnraum dürfen in einem geeigneten Lagerraum mit einer Feuerwiderstandsklasse von mindesten F 30/T 30 höchstens 350 kg aufbewahrt werden, davon ebenfalls höchstens 20 % (70 kg) ohne Sicherheitsverpackung.


zur Frage 2:

Mit "Gebäude mit Wohnung bzw. Wohnraum" ist ein Wohn- und Geschäftshaus gemeint, also ein Gebäude, in dem sich im Untergeschoss ein Einzelhandelsgeschäft befindet und in den Etagen darüber Wohnungen vorhanden sind.


Ein benachbartes Wohnhaus neben einem Einzelhandelsgeschäft ist kein "Gebäude mit Wohnung bzw. Wohnraum" in diesem Sinne, wenn die beiden Gebäude durch aneinander liegende Außenwände voneinander getrennt sind.


zur Frage 3:

Ein Aufbewahrungsraum ist mit vier Wänden, einem Boden und einer festen Decke allseits umschlossen. Ein Raum ist z. B. nicht allseits umschlossen, wenn er sich in einer größeren Verkaufshalle befindet und nur mit einer abgehängten Decke nach oben begrenzt wird, die mit den Wänden nicht dicht abschließt.


zur Frage 4:

Auf dem Internetportal der Arbeitsschutzverwaltung NRW ist ein aktueller Flyer mit dem Titel "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel."als pdf-Datei zum Herunterladen verfügbar.


zur Frage 5:

Eine für die Lagerung und den Verkauf der Feuerwerkskörper verantwortliche Person muss stets am Verkaufsstand anwesend sein oder ihn, z. B. in einem kleineren Einzelhandelsgeschäft, von der Kasse aus stets in seinem Blickfeld haben. Er hat auch für die Einhaltung des Rauchverbotes Sorge zu tragen und darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 1 nicht an Personen unter 12 Jahren und der Kategorie 2 nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.