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Ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Landschaftsschutzgebieten, im Wald, auf Weiden mit Tieren usw. gestattet?
KomNet Dialog 2952
Stand: 30.12.2024
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik
Frage:
Abbrennen von Feuerwerk im Freien - was bedeutet das genau? Ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Landschaftsschutzgebieten, im Wald, auf Weiden mit Tieren usw. gestattet?
Antwort:
Beim Abbrennen eines Feuerwerkkörpers ist grundsätzlich die BAM-Zulassung und die Gebrauchsanweisung des Feuerwerkskörpers zu beachten. Auf Grund der BAM-Zulassung und/oder der Gebrauchsanweisung dürfen bestimmte Feuerwerkskörper nur im Freien abgebrannt werden. Außerdem ist zu beachten, dass gemäß § 23 Abs.1 der 1.SprengV Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen abgebrannt werden dürfen. Handelt es sich um Feuerwerkskörper, die im Rahmen eines nach § 23 Abs. 2 der 1. SprengV anzeigepflichtigen Feuerwerkes abgebrannt werden sollen, kann die zuständige Arbeitsschutzbehörde das Abbrennen einzelner Feuerwerkskörper oder des gesamten Feuerwerkes untersagen, wenn dies zum Schutz
- Beschäftigter,
- Dritter vor Gefahren für Leben und Gesundheit und
- Sachgütern erforderlich ist.
So kann z. B. das Abbrennen von Feuerwerkskörpern/Feuerwerken im Wald zum Schutz vor Waldbränden (Schutz von Sachgütern) untersagt werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern/Feuerwerken in der Nähe von Weidetieren kann ebenfalls untersagt werden.
Auf die Informationen des MAGS NRW zum sicheren Umgang mit Feuerwerk weisen wir hin.