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KomNet-Wissensdatenbank

Was bedeutet `Vollendung des 18. Lebensjahres` beim Verkauf von Feuerwerkskörpern?

KomNet Dialog 2263

Stand: 09.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik

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Frage:

In der Broschüre für den Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kl. II steht, dass die Käufer das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen. Bedeutet das, dass der Käufer mindestens 19 Jahre alt sein muß, um Feuerwerkskörper der Kl. II zu kaufen?? Die Broschüre habe ich nach meiner Anmeldung für den Verkauf von Feuerwerkskörpern vom Amt für Arbeitsschutz bekommen.

Antwort:

Nach Vollendung des 1. Lebensjahres wird der 1. Geburtstag gefeiert (eigentlich: 1. Wiederkehr des Tages des Geburt). Nach Vollendung des 18. Lebensjahres feiert man seinen 18. Geburtstag. Der Käufer von Feuerwerkskörpern der Klasse II muss daher mindestens 18 Jahre alt, und nicht 19 Jahre alt, sein.

Wer beispielsweise am 10. Oktober 2000 geboren ist, hat am 10. Oktober 2018 das 18. Lebensjahr vollendet


Zur Berechnung von Fristen und Terminen verweisen wir auf die §§ 186 ff.des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB),