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Wo dürfen Feuerwerkskörper abgebrannt werden? Gibt es Verbote?

KomNet Dialog 1108

Stand: 09.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik

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Frage:

Pyrotechnik: Wo dürfen Feuerwerkskörper abgebrannt werden? Gibt es Verbote?

Antwort:

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk, ausgenommen Tischfeuerwerk) und Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) dürfen unter erhöhter Vorsicht und Beachtung der Gebrauchshinweise nur im Freien abgebrannt werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde weitere Verbote erlassen (§§ 23; 24 der 1. SprengV).