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Können Sie mir die zulässigen Lagermengen für Feuerwerkskörper in Verkaufsstellen nennen?

KomNet Dialog 13448

Stand: 28.12.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik

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Frage:

Können Sie mir die zulässigen Lagermengen für Feuerwerkskörper in Verkaufsstellen nennen? Da ich deutschlandweit tätig bin, wäre für mich auch wichtig, ob diese bundesweit Gültigkeit haben oder unterschiedlich sind.

Antwort:

Die zulässigen Lagermengen pyrotechnischer Artikel sind der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." zu entnehmen. Die dort gegebenen Informationen beruhen auf dem Sprengstoffgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen (1. SprengV , 2. SprengV , 3. SprengV) und gelten bundesweit.