Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Darf ich für Reparaturarbeiten an meinem Kfz den Airbag ausbauen, wenn ich den Sachkundenachweis "Airbag und Gurtstraffer" besitze?

KomNet Dialog 42179

Stand: 09.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Sicherer Umgang mit Sprengstoffen

Favorit

Frage:

Ich habe eine Frage bezüglich des Sachkundenachweises "Airbag und Gurtstraffer". Darf ich für Reparaturarbeiten an meinem privaten Kfz den Airbag ausbauen, wenn ich den zuvor genannten Sachkundenachweis besitze? Mir ist nicht ganz klar, ob ich dies mit dem Sachkundenachweis nur im gewerblichen Umfeld darf oder auch im privaten Rahmen. Ich selbst bin Maschinenbauingenieur und würde gerne eine kleine Reparatur an meinem Auto vornehmen, für die das Lenkrad (und damit verbunden auch der dortige Airbag) ausgebaut werden muss.

Antwort:

Wie Sie richtig beschrieben haben unterscheidet das Sprengstoffgesetz zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Tätigkeit. Gemäß § 4 (2) der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) ist das Ein- und Ausbauen mit eingeschränkter Fachkunde im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt. Im § 4 (3) wird für die nicht gewerbliche Tätigkeit der Ein- und Ausbau nicht benannt. Somit ist ein Ein- und Ausbau mit eingeschränkter Fachkunde im privaten Bereich nicht zulässig.