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sind in der UD 27.07 "Informationen zur Arbeitssicherheit - Betriebsfremde Flurförderzeuge" der BGHW beschrieben. Diese Informationen beziehen sich zwar auf Be- und Entladearbeiten durch LKW-Fahrer in Fremdbetrieben, können aber auch auf Ihren Fall übertragen werden.Hinweise:Auf den § 8 "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) weisen wir hin. ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42435
Gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angeboten.Auf die Broschüre "Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft" weisen wir hin.Da es bei unzureichender Ladungssicherung zur Gefährung ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 12770
Das Arbeitsverfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- vom Arbeitgeber zu bewerten und festzulegen. Zur Auswahl des Arbeitsverfahrens nennt die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- Mindestanforderungen. Sie nennt im Anhang 1, Ziffer 3.1 Anforderungen an das zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere... "3.1.4 Die Verwendung ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
Zu 1.Nach Unterabschnitt 1.1.3.1 - Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung - gelten die Vorschriften des ADR nicht für:a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
des ungereinigten leeren Tanks muss die Anforderungen des ADR erfüllen, wie z. B. Kennzeichnen des Fahrzeugs, ADR-Schein für den Fahrzeugführer, entsprechende Schutzausrüstung. Zusätzlich ist ein Gefahrgutbeauftragter nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zu bestellen.Sollte der Tank nach dem Entladen gereinigt werden, sind die Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. Der Entlader hat nach Absatz 1.4.3.7.1 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20955
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt. Wird mit dem Gabelstapler öffentlicher Verkehrsraum befahren, so gelten zusätzlich das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie die Fahrerlaubnisverordnung.Welche umfangreichen Anforderungen hinsichtlich ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 7781
Der Transport von zwei Europaletten mit Ware auf einem Flurförderzeug ist nicht verboten, wenn die Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge insbesondere § 11 "Beladung" eingehalten werden. Dort ist im Absatz 2 nachzulesen, dass Flurförderzeuge und ihre Anhänger so beladen werden müssen, dass die Last nicht herabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann.Auf die DGUV Information 208 ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 18459
;– Augenspülflüssigkeitund für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung– eine Warnweste (z. B. wie in der Norm EN 471 beschrieben);– ein tragbares Beleuchtungsgerät nach den Vorschriften des Abschnitts 8.3.4;– ein Paar Schutzhandschuhe und– einen Augenschutz (z. B. Schutzbrille).sowie die Zulassungsbescheinigung des FahrzeugsWeiterhin ist ein Gefahrgutbeauftragter nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zu bestellen. ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
von Lasten sind unter Nummer 2 genannt.Anforderungen an die Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen werden in dem DGUV Grundsatz 308-008 näher beschrieben.Regelungen zum fahren auf einer öffentlichen Straße, finden sich in den Arbeitsschutzvorschriften nicht.Das Fahren auf öffentlichen Verkehrsflächen unterliegt den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14393
durchzuführen, da sich die Gefahrgutvorschriften alle 2 Jahre ändern. Die Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.Folgende Unterweisungsinhalte werden in Kapitel 1.3 genannt.• eine Einführung in die allgemeinen Bestimmungen der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter• eine aufgabenbezogenen Unterweisung entsprechend den Aufgaben ...
Stand: 06.05.2023
Dialog: 14033
In Ihrem Fall kann die Freistellung in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden. Hier heißt es:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn geeignete Maßnahmen ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 43789
, ist kein Beförderungspapier erforderlich."SV 319: Stoffe, die in Übereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P 650 verpackt bzw. gekennzeichnet sind, unterliegen keinen weiteren Vorschriften des ADR."Hinweis:Auf die Broschüre "Patientenproben richtig versenden" der BGW möchten wir hinweisen. ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 18824
Dies ist unserer Einschätzung nach nicht zulässig. Sollte Ihnen ein nicht den Vorschriften entsprechender Zurrgurt auffallen können Sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. In einem Flyer der Bezirksregierung Köln ist nachzulesen, welche Informationen ein Etikett eines Zurrgurtes mindestens enthalten muss: Zulässige Zurrkraft 2 (LC); Länge (LG) beim einteiligen Gurt, resp. LGF ...
Stand: 22.07.2016
Dialog: 27095
Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften bei der Verwendung von IBC greifen nur dann, wenn deren Geltungsbereich anwendbar ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so muss u. a. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beim Einsatz dieser Behälter berücksichtigt werden. Anforderungen zur "Prüfung von Arbeitsmittel" werden in § 3 Abs. 6 BetrSichV und § 14 BetrSichV gestellt.Es ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 11420
sein, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben; und– den in diesem Kapitel vorgeschriebenen Kennzeichen gekennzeichnet sein.Mit Ausnahme des Luftverkehrs gelten die übrigen Vorschriften des Unterabschnitts 5.1.2.1 nur, wenn andere gefährliche Güter in der Umverpackung enthalten sind, die nicht in begrenzten Mengen verpackt sind, und nur ...
Stand: 18.04.2019
Dialog: 42660
."Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 Nummer 2.Weietrhin ist die DGUV Vorschrift 39 "Krane" relevant. Nach § 7 Abs. 1 müssen Steuerstände und Steuereinrichtungen so beschaffen sein, dass der Kranführer den Kran sicher steuern kann.Die Durchführungsanweisung (DA) zu § 7 führt dazu aus, dass diese "Forderung ist z. B. erfüllt, wenna) Führerhäuser so geräumig sind, dass die für die Bedienung notwendigen ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42505
Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, wie der Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO), in Bezug auf Ladungssicherung gelten nicht nur für den Fahrzeugführer, sondern auch für den Verlader. Dabei wird nicht zwischen privaten und gewerblichen Transporten unterschieden.Als Verlader ist die Person anzusehen, die berechtigt ist, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
Gefahrkennzeichen angebracht werden, die den vorgeschriebenen Mustern genau entsprechen."Unter dem Absatz 5.2.2.2.1 ist noch folgendes nachzulesen:"Die Gefahrzettel müssen den nachstehenden Vorschriften und hinsichtlich der Farbe, der Symbole und der allgemeinen Form den Gefahrzettelmustern in Absatz 5.2.2.2.2 entsprechen. Entsprechende Muster, die für andere Verkehrsträger vorgeschrieben sind, mit geringfügigen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5779
Die Gewichtsklasse eines Fahrzeuges spielt bei der Anwendung der nationalen und internationalen Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter keine Rolle.Freistellungen in Zusammenhang mit Gefahrgutmengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) ergeben sich aus einer Auflistung nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6.2 des ADR. Für die genannten Gefahrklassen 4.1 und 4.2 ergeben sich im Straßenverkehr ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
In der Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM ist auf der Seite 41 zur Ablegereife Folgendes nachzulesen:"Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1 und die DIN EN 12195-2 enthalten neben der detaillierten Gebrauchsanleitung auch genaue Vorschriften über die Ablegereife eines Zurrmittels, also den Verschleißzustand, ab dem das Zurrmittel nicht mehr verwendet ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 43955