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oder des Verschließens der Verpackung, des Fahrzeugs oder des Containers ist keine freie Flüssigkeit sichtbar. Dicht verschlossene Päckchen und Gegenstände, die weniger als 10 ml eines in einem festen Stoff absorbierten entzündbaren flüssigen Stoffes der Verpackungsgruppe II oder III enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, vorausgesetzt, das Päckchen oder der Gegenstand enthält keine freie ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11470
, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
Nach Absatz 1.1.4.2.1 des ADR darf das Gefahrgut im Rahmen einer Transportkette, die die Seebeförderung einschließt, auch für den Teil der Landbeförderung mit dem IMDG-Code gekennzeichnet werden. Da es sich im vorliegenden Fall nur um eine zusätzliche Kennzeichnung handelt und der Hersteller sich sicher sein muss, dass bei einer Seebeförderung die Kennzeichnung vollständig ist, dürfte ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 2631
des ADR gelten nicht für: ... c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
Die grundlegenden Regelungen zur Kennzeichnung mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit ...
Stand: 13.08.2018
Dialog: 42349
sind, wenn:– sie in einer starken Außenverpackung verpackt sind oder– es sich um große Feuerlöscher handelt, die der Sondervorschrift für die Verpackung PP 91 der Verpackungsanweisung P 003 des Unterabschnitts 4.1.4.1 entsprechen;b) UN 3164 Gegenstände unter pneumatischem oder hydraulischem Druck, die gegenüber der Beanspruchung durch den Innendruck des Gases aus Gründen der Kraftübertragung, ihrer Formsteifigkeit ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 10778
von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 16348
, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäss Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Massnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.... In der RSEB finden sich unter der Nummer 1-2 Beispiele was unter "normalen Beförderungsbedingungen" zu verstehen ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22279
")- VDI 2700 Ladungssicherung auf Fahrzeugen.Die Ladungssicherung beginnt mit der Disposition des Transports und somit auch mit den erforderlichen Angaben über Gewicht, Schwerpunkt usw. Ladegüter sind auf der Ladefläche so anzuordnen, dass ihr Gesamtschwerpunkt im zulässigen Bereich (Lastverteilungsplan) liegt. Eine ausreichende Kennzeichnung des Ladeguts hat den Zweck, die für die Handhabung ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 1478
7.5.7.1 noch folgendes nachlesen: 7-9.1 Bei der Ladungssicherung sogenannter weicher Verpackungen (z. B. Säcke, Fässer aus Kunststoff) sind Verformungen zu akzeptieren, die für die jeweilige Verpackung unschädlich sind und zu keinem Gefahrgutaustritt führen. 7-9.2 Die Regelung in Unterabschnitt 7.5.7.1 letzter Satz ADR, dass dieser Unterabschnitt als erfüllt gilt, wenn die Ladung gemäß der Norm EN 12195 ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
Laut Kapitel 1.1.3.1 Buchstabe c) die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
müssen. Bei unverpackten Gegenständen ist die Kennzeichnung auf dem Gegenstand, seinem Schlitten oder seiner Handhabungs-, Lagerungs- oder Abschusseinrichtung anzubringen.Nach Absatz 5.2.2.1.1 ist " Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, sofern durch eine Sondervorschrift in Spalte 6 nichts anderes vorgesehen ist."Nach Absatz ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
Die Bezettelungsvorschriften finden sich in Unterabschnitt 5.2.2.1 des ADR. Hier ist u. a. folgendes nachzulesen:"5.2.2.1.1 Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, sofern durch eine Sondervorschrift in Spalte 6 nichts anderes vorgesehen ist.5.2.2.1.2 Statt Gefahrzettel dürfen auch unauslöschbare Gefahrkennzeic ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5779
- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmenge gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Dies findet somit z. B. bei Tankfahrzeugen keine Anwendung. Nach der Ausnahme 31 (S) "Prüfungsfahrten bei technischen Untersuchungen" der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) müssen die nach § 14 Abs. 4 und 5 GGVSEB zuständigen Personen (amtlich anerkannte Sachverständige) nicht im Besitz ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1517
einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten (Kennzeichnung des Tankanhängers mit dem Großzetteln der Nr. 3 Entzündbare flüssige Stoffe und Umweltgefährdende Stoffe)– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)– eine entsprechende ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
. Neben der Angabe der UN-Nummer muss zusätzlich noch der Gefahrzettel nach dem Muster Nr. 6.2 angebracht werden. Zusätzlich können noch weitere Kennzeichnungen - auch aus anderen Rechtsbereichen- notwendig sein. Beispielsweise könnte geprüft werden, ob eine Einstufung und damit auch Kennzeichnung als umweltgefährdender Stoff gemäß 5.2.1.8. ADR vorliegt oder ob Ausrichtungspfeile gemäß 5.2.1.9. ADR ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 28529
, die 450 Liter je Verpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 43467
Orangefarbene Warntafeln finden Sie an kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten. Sie sollen auf den Transport gefährlicher Güter und auf eventuelle Gefahren hinweisen. Im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist im Abschnitt 5.3.2 die vollständige Vorschrift über die “orangefarbene Kennzeichnung” nachzulesen. Bei Transporten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8644
nicht den Vorschriften des ADR."Im Regelfall sollten die von Ihnen genannten Kühlschränke unter die Sondervorschrift 291 fallen und die Vorschriften des ADR, wie z. B. die Kennzeichnung, müssen nicht eingehalten werden. ...
Stand: 23.08.2019
Dialog: 42819
- und Absetzbehälter aufgenommen werden, deren Gesamtgewicht die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht des Trägerfahrzeuges nicht überschreiten". Diese ergibt sich aus der Kennzeichnung des Absetzkippers (und dem Fahrzeugschein) und des Absetzbehälters (Typenschild).Behälter können auch übereinander oder ineinander gestapelt und transportiert werden, sofern dies für die Behälter zugelassen ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 7782