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Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Bei einem Transport von verpackten gefährlichen Gütern mittels eines Fährschiffs, wird der Verkehrsträger "See" genutzt.Gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss ein Unternehmen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der GGVSee ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 42700
Die Verantwortlichkeiten aus dem Gefahrgutrecht definieren sich auch weiterhin nicht alleine aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt. Die Schulungsverpflichtung ergibt sich aus dem ADR Kapitel 1.3 und § 27 (5) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB- regelt in den §§ 17 ff. die Pflichten der an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten.Im Sinne der GGVSEB ist Verlader gemäß Abschnitt 1.2.1 ADR das Unternehmen, das die Versandstücke (Gasflasche) in ein Fahrzeug verlädt. Verlader im Sinne ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
und Beseitigen von außen anhaftendem Füllgut genannt.Auszug aus dem Verordnungstext:§ 23 Absatz 1 Nummer 8 Pflichten des BefüllersDer Befüller im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt hat dafür zu sorgen, dass nach Absatz 4.2.1.9.6 Buchstabe b oder Absatz 4.3.2.3.5 ADR/RID an den Tanks außen keine gefährlichen Reste des Füllgutes anhaften;§ 26 Absatz 1 Nummer 1 Sonstige Pflichten ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13170
Unseres Erachtens kann ein Verlader seine Pflichten / Verantwortung nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet,a)die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern oder zu verweigern undb)nach dem Entladen ...
Stand: 25.06.2025
Dialog: 42511
" wird bestimmt, dass "bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen hat. Der Unternehmer hat ferner sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht werden, die die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471
Der § 21 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn u. Binnenschifffahrt (GGVSEB) benennt die Pflichten des Verladers. Weiter sind in § 29 der GGVSEB Pflichten für den Verlader benannt die auch die Kontrolle der Ausrüstungsgegenstände, Ladungssicherung verlangen. Damit wird klargestellt, dass durch den Verlader alle in der Frage genannten Punkte zu kontrollieren sind. Über die Häufigkeit hat ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 9520
Ja, auch ein Unternehmer muss die in der DGUV Vorschrift 68 genannten Voraussetzungen erfüllen.Zumindest immer dann, wenn er selber Versicherter einer Berufsgenossenschaft ist oder wenn sich Versicherte im Gefährdungsbereich aufhalten können.Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften entfalten neben staatlichen Bestimmungen eine eigene Rechtskraft und sind für alle Mitglieder ...
Stand: 01.04.2021
Dialog: 21349
Beim Thema "Ladungssicherung" kann ein Verlader seine Pflichten/Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteilen zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
haben.Nach § 35 Absatz 1 DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" gilt noch folgendes:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,2. die körperlich und geistig geeignet sind,3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen habenund4 ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
Die von Ihnen durchgeführten Transporte fallen nicht unter die „Handwerkerreglung“, unabhängig davon wie häufig sie durchgeführt werden. In Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR heißt es, dass die Vorschriften des ADR/RID nicht gelten für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
einmal jährliche Unterweisung ergibt sich aus § 12 BetrSichV und dem § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Näheres ist auch der DGUV Regel 100-001 Punkt 2.3 Unterweisung der Versicherten zu entnehmen.Gemäß § 5 Betriebsanweisung der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" gilt folgendes:"(1) Der Unternehmer hat für den Betrieb von Flurförderzeugen eine Betriebsanweisung in schriftlicher ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 14247
Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden ...
Stand: 07.06.2024
Dialog: 30547
"Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". In der DGUV Vorschrift 52 lässt sich in § 29 "Kranführer, Instandhaltungspersonal" folgendes nachlesen:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3 ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 4400
genommen werden kann. Dort ist folgendes nachzulesen:"1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: ... c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Nein. Eine generelle Pflicht zum Tragen von Kopfschutz (Schutzhelme) besteht für Gabelstaplerfahrer nicht. Vielmehr muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob für den Gabelstaplerfahrer im Rahmen seiner Tätigkeit Gefährdungen für den Kopf durch Anstoßen, herabfallende Teile etc. bestehen. Sind technische und organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 16237
Da es sich um eine volljährige Person handelt, sind arbeits- und versicherungsrechtlich die gleichen Regelungen anzuwenden, wie bei den übrigen Beschäftigten im Betrieb. Hierbei ist es unerheblich, ob die Beschäftigung nur in den Sommerferien und ggf. als geringfügige Beschäftigung erfolgt.Arbeitsschutzrechlich ist der Sohn wie jeder neue Beschäftigte im Betrieb vor Aufnahme der Tätigkeit zu unter ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 14129
Das ADR sieht unter Abschnitt 1.1.3 mehrere Freistellungsmöglichkeiten vor, u.a. Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung (Unterabschnitt 1.1.3.1).Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gilt als sogenannte Handwerkerlregelung und besagt:"Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 16348
ein Bericht vorgelegt wird. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Unterabschnitt 1.8.5.1 ADR.Ein meldepflichtiges Ereignis liegt vor, wenngefährliches Gut ausgetreten ist oder die unmittelbare Gefahr des Austretens bestand,ein Personen-, Sach- oder Umweltschaden eingetreten ist oderBehörden beteiligt waren.Einzelheiten finden Sie im Unterabschnitt 1.8.5.3. Es ist der Vordruck aus dem Unterabschnitt 1.8.5.4 ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 651