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Muss der Unternehmer eine Ausbildung zum Steuern eines Flurförderzeuges absolvieren, wenn er dieses selbst steuert?

KomNet Dialog 21349

Stand: 01.04.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Schulungen, Führerscheine

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Frage:

Muss der Unternehmer eine Ausbildung zum Steuern eines Flurförderzeuges -wie in § 7 DGUV Vorschrift 68 gefordert- absolvieren, wenn er dieses selbst steuert?

Antwort:

Ja, auch ein Unternehmer muss die in der DGUV Vorschrift 68 genannten Voraussetzungen erfüllen.

Zumindest immer dann, wenn er selber Versicherter einer Berufsgenossenschaft ist oder wenn sich Versicherte im Gefährdungsbereich aufhalten können.


Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften entfalten neben staatlichen Bestimmungen eine eigene Rechtskraft und sind für alle Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich, also auch für Unternehmer. Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sagt gleich in § 1 (Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften): „Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte“.


Die seltene Ausnahme könnte also nur für Unternehmer gelten, welche sich von der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft haben befreien lassen, was bei einigen Berufsgenossenschaften möglich ist.

Dann dürfen sie aber auch keine Beschäftigten im Umfeld beschäftigen. Davon abgesehen gelten die Forderungen der DGUV Vorschrift 68, konkretisiert im DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“, als anerkannte Regeln und sollten schon im eigenen Interesse beachtet werden.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk wird von der DGUV angeboten.