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werden müssen. Diese sind unter diversen Freistellungen in 1.1.3 ADR genannt. Die für Ihren Fall voraussichtlich zutreffende Freistellung ist die nach 1.1.3.6 ADR „Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden“ (sog. 1.000-Punkte-Regel). Die von Ihnen genannte UN-Nummer 3481 fällt unter die Beförderungskategorie 2.Gemäß der Tabelle unter 1.1.3.6.3 ADR dürfen von diesem Stoff ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Grundsätzlich gelten die Regelungen des ADR in allen ADR-Vertragsstaaten. Zur Zeit sind dies 47 Staaten, zu denen u. a. auch die Schweiz und die Niederlande zählen. Eine Übersicht der Vertragsstaaten findet sich in der RSEB unter dem Punkt 70.1. Dies bedeutet bezogen auf Ihre Frage, dass die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c auch in der Schweiz und den Niederlanden in Anspruch genommen w ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 22886
Der in der Frage angesprochene Transport ist in den relevanten Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" nicht geregelt.Wir halten das Mitführen einer Transportkiste mit Werkzeug auf dem Gabelstapler aus folgenden Gründen für gefährlich:- zunächst wird unterstellt, dass der Hersteller den Platz auf dem Gegengewicht nicht zum Abstellen v ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 15125
, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäss Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Massnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.... In der RSEB finden sich unter der Nummer 1-2 Beispiele was unter "normalen Beförderungsbedingungen" zu verstehen ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22279
nicht erfasst werden können."Eine geschlossene Fahrerkabine ist also keine zwingende Forderung.Grundsätzliches zu Beladungs- und Stapelhöhen:In Arbeitsschutzvorschriften wird keine maximal zulässige Beladungshöhe oder Stapelhöhe vorgeschrieben. In der DGUV Regel 108-007 "Richtlinien für Lagereinrichtungen und Geräte" werden Informationen zur ordnungsgemäßen Lagerung von Lagergeräten gegeben.Es ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16508
- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmenge gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Dies findet somit z. B. bei Tankfahrzeugen keine Anwendung. Nach der Ausnahme 31 (S) "Prüfungsfahrten bei technischen Untersuchungen" der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) müssen die nach § 14 Abs. 4 und 5 GGVSEB zuständigen Personen (amtlich anerkannte Sachverständige) nicht im Besitz ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1517
Für den Transport von gefährlichen Gütern im öffentlichen Verkehrsraum auf der Straße ist das ADR anzuwenden.Ob eine maximale Verwendungsdauer vorgeschrieben ist, hängt davon ab, aus welchem Werkstoff das Gebinde ist. Für Gebinde aus Kunststoff gelten die Vorgaben des Unterabschnitts 4.1.1.15."Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendung ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 18726
jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung– eine Warnweste (z. B. wie in der Norm EN 471 beschrieben);– ein tragbares Beleuchtungsgerät nach den Vorschriften des Abschnitts 8.3.4;– ein Paar Schutzhandschuhe und– einen Augenschutz (z. B. Schutzbrille).sowie die Zulassungsbescheinigung des FahrzeugsFür Benzin können bis zu einer Menge von 333 Litern die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.6 genutzt ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
verursacht, die dynamischen Ursprungs sind. Das bedeutet, dass diese Kräfte bei Ruhe nicht auftreten können. Diese Kräfte können bei der Lagerung, z. B. in einem Hochregallager nicht auftreten. Sind die Paletten dort abgestellt, können sie nur durch weitere Krafteinwirkung, wie z. B. Anfahren, bewegt werden. ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 4830
müssen. Bei unverpackten Gegenständen ist die Kennzeichnung auf dem Gegenstand, seinem Schlitten oder seiner Handhabungs-, Lagerungs- oder Abschusseinrichtung anzubringen.Nach Absatz 5.2.2.1.1 ist " Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, sofern durch eine Sondervorschrift in Spalte 6 nichts anderes vorgesehen ist."Nach Absatz ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tan ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
geltenden Gefahrgutvorschriften anzuwenden. Beispiel: Über See wird eine Gefahrgut der Klasse 9 nach dem IMDG-Code angeliefert und über Landtransport bei einer Spedition eingelagert. Dieser Beförderungsvorgang wird durch die Regelung des Absatz 1.1.4.2.1 ADR erfasst und endet bei der Einlagerung. Wird dieses Gut, was kein Gefahrgut im Sinne des Straßenverkehrs ist, erneut nach der Lagerung befördert, so ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
allgemeinen Sicherheitsvorschriften entsprechend § 4 GGVSEB, zu denen auch die von Ihnen angefragten Sicherheitshinweise zählen, sollten zur Erzielung eines hohen Sicherheitsniveaus jedoch bei jeder Beförderung beachtet werden.Hinweis:Auf die Sicherheitshinweise des Industriegaseverband zum Thema "Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
Nach Absatz 1.1.3.6.2 ADR gilt folgendes: Wenn die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter die in der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3 für eine bestimmte Beförderungskategorie angegebenen Werte (sofern die mit der Beförderungseinheit beförderten gefährlichen Güter unter dieselbe Kategorie fallen) oder die nach Absatz 1.1.3.6.4 berechneten Werte (sofern ...
Stand: 02.01.2017
Dialog: 27358
auch die einzelnen Gefahrstoff-Datenbanken. Aufgrund ihrer Erfahrungswerte bei den Einstufungen von Zubereitungen können diese Kriterien auch ins Transportrecht mit übernommen werden. Nach der GESTIS Datenbank der Berufsgenossenschaften liegen z.B. für die o.g. Stoffe folgende Informationen vor: Stoff 1 und 3) Gesundheitsschädlich bei Konzentrationen von 1-5 %, über 5 % toxisch; Stoff 2) Keine ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 3239
; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten.Bis zu einer bestimmten Menge (hier werden Sie nicht drüber kommen) können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u. a. auf die Kennzeichnung ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
anzubringen ist. Darüber hinaus sind die beteiligten Personen über die möglichen Gefahren im Rahmen der Unterweisung nach Kapitel 1.3 bzw. Abschnitt 8.2.3 ADR zu informieren."Hinweis:Auf die DGUV Information 213-012 "Gefahrgutbeförderung in PKW und in Kleintransportern" möchten wir ebenso hinweisen, wie auf die "Sicherheitshinweise Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen" des Industriegaseverbandes. ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071
werden können, besteht noch die Möglichkeit der Freistellung in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden, nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR.Hier kann auf den Nachweis der besonderen Schulung für Fahrzeugführer nach Abschnitt 8.2.1 (Allgemeine Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugführer) ADR verzichtet werden, wenn:- die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit für Batterien ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 12675
ein Gefahrgut der UN 1072, Klasse 2/1O ADR. Anzuwenden in diesem Fall sind nur die Freistellungen der "begrenzten Mengen" gemäß dem Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR, Beförderungskategorie 3. Werden Versorgungsfahrten bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 kg Sauerstoffflaschen durchgeführt, so müssen folgende Vorschriften beachtet werden:a) Bevor die Gasflaschen in das Fahrzeug geladen bzw. befördert ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431