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Grundsätzlich gilt, wenn das Öl nicht als Gefahrgut eingestuft ist, dann findet kein Transport im Sinne der Gefahrgutvorschriften statt. Somit müssen die entsprechenden Schulungen nach dem Gefahrgutrecht nicht durchgeführt werden. Unabhängig davon ist beim Transport dieser Behälter auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten. Hierüber sind die Beschäftigten zu unterweisen/zu schulen.Der Innerbet ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7933
Beim Transport von Wasserstoff ist erst einmal auf die Mengen zu achten, die transportiert werden sollen. Wenn Sie - wie beschrieben - eine 10 l Flasche transportieren wollen, ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten und die Mitarbeiter, die diesen Transport durchführen, sind zu unterweisen. Sollte dieser Transport nicht von einer Privatperson für den häuslichen Gebrauch ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8893
Absetzkippfahrzeuge sind von dem Kipp- und Absetzbehälter im Regelfall unabhängig in Verkehr gebracht, d.h. austauschbar. Bei der Ermittlung der zulässigen Ladung darf einerseits der Absetzbehälter mit der Ladung nicht überladen werden und andererseits darf der Absetzkipper (Nutzlast) mit dem gefüllten Absetzbehälter nicht überladen werden. "Es dürfen nur solche austauschbaren Kipp- und Absetzbehä ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 7782
Grundsätzlich gilt, dass gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren hat. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie u. a. auf dem Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de. Nach § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- gilt, dass die Ladung einschließlich Geräten zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu v ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25429
PCB-haltige Transformatoren sind unter der UN-Nummer 2315 oder UN-Nummer 3432 nach den gültigen ADR Gefahrgutvorschriften zu befördern. Sie fallen unter die Gefahrgutklasse 9 "Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände".Eine Ausnahmeregelung stellt die dazugehörige Sondervorschrift "305" dar. Dort heißt es, dass diese Stoffe mit einer Konzentration von höchstens 50 mg/kg nicht den Vorschrifte ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 43471
Für den Transport von Dichlormethan gelten die Gefahrgutvorschriften Straße - ADR. In diesen wird Dichlormethan als gefährliches Gut mit der UN-Nr. 1593 und der Klasse 6.1 eingestuft. Welche genauen Anforderungen sich ergeben, richtet sich nach der Menge der gefährlichen Güter, die befördert werden sollen.Es ist möglich Dichlormethan als begrenzte Menge nach Abschnitt 3.4.1 ADR zu transportieren ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
Für den Transport von Batterien mit den UN-Nummern 2794, 2795, 2800, 3028 gibt es im ADR die Sondervorschrift 598 (Kapitel 3.3). Gefahrgutvorschriften können Sie unter www.tes.bam.de einsehen.Batterien mit dieser Sondervorschrift unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn folgende Punkte eingehalten werden:"a) Neue Batterien, wenn: - sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert si ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 12675
Die Gefahrgutvorschriften sehen zwar eine Befreiung für Privatpersonen vor, allerdings sind in Ihrem Fall die vorgesehenen Mengenbegrenzungen überschritten.Die genauen Angaben finden Sie in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a) des ADR.In Ihrem Fall bedeutet dies, dass die Gefahrgutvorschriften im vollem Umfang anzuwenden sind.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gül ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
Der Transport einzelner voller oder leerer Druckgasflaschen unterliegt der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB-. Der Transport in Lkw fällt genauso unter diese Vorschriften wie die Beförderung in Kleintransportern, Pkw und der Eisenbahn. Für Handwerker, Kleinbetriebe und Privatleute gibt es sinnvolle Ausnahmeregeln, die sich aus der Praxis entwickelt haben. Diese si ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12018
Es spricht nichts gegen den Transport von je einer Flasche Acetylen-, Sauerstoff- und Propan Gas. Beim Transport ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten (§ 22 "Ladung" der StVO): "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 6674
Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Bei einem Transport von verpackten gefährlichen Gütern mittels eines Fährschiffs, wird der Verkehrsträger "See" genutzt.Gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss ein Unternehmen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der GGVSee ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 42700
Der Transport einer Sauerstoffflasche im Pkw auf einem Beifahrersitz ist verboten. Dieses gilt unabhängig davon, ob es sich beim Fahrzeugführer um eine Auszubildende oder eine andere Person handelt. Sowohl in der Straßenverkehrsordnung -StVO- als auch im Gefahrgutrecht (GGVSEB/ADR) ist die Sicherung der Ladung zwingend vorgeschrieben. § 22 (1) StVO: die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssic ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
Ja dies ist möglich.In der Tabelle A des Kapitel 3.2 des ADR findet sich das Verzeichnis der gefährlichen Güter.Der verdichtete Sauerstoff hat die UN-Nummer 1072 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Der flüssige Sauerstoff hat die UN-Nummer 1073 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Unter Abschnitt 7.5.2 finden sich die Regelunge ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43698
Der Transport von zwei Europaletten mit Ware auf einem Flurförderzeug ist nicht verboten, wenn die Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge insbesondere § 11 "Beladung" eingehalten werden. Dort ist im Absatz 2 nachzulesen, dass Flurförderzeuge und ihre Anhänger so beladen werden müssen, dass die Last nicht herabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann.Auf die DGUV Information 208-00 ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 18459
Das ADR sieht unter Abschnitt 1.1.3 mehrere Freistellungsmöglichkeiten vor, u.a. Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung (Unterabschnitt 1.1.3.1).Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gilt als sogenannte Handwerkerlregelung und besagt:"Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baus ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 16348
Die bei der Beförderung gefährlicher Güter mitzuführenden Beförderungspapiere und damit zusammenhängende Informationen sind unter Abschnitt 5.4.1 des ADR genannt. Eine Forderung nach Mitführen der Sicherheitsdatenblätter besteht danach nicht.Hinweis: Freistellungsmöglichkeiten von den Gefahrguttransportvorschriften sind Abschnitt 1.1.3 des ADR zu entnehmen.Auf die Broschüre "Transport von Gefahrgü ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16414
In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" unter Punkt 6.4.1 ist hierzu nachzulesen:"Regelmäßige Beförderung von Lasten, die eine Sicht auf die Fahrbahn nicht zulassen, widerspricht den Sicherheitsanforderungen. In solchen Fällen müssen andere geeignete Transportmittel verwendet werden. Bewährt haben sich beispielsweise:• Quersitzstapler (Bild 6-16),• Seitenstapler,• Gabelstapler mit drehbarer ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 17972
Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) können in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht in Anspruch genommen werden. Diese Freistellungen gelten nur, wenn durch das Unternehmen, Beförderungen in Verbindung mit Ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können von Ihnen die ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
In diesem Fall darf der Fahrer die Abnahmemenge von 100 St. 1 Liter Dosen UN1090 Aceton befördern, ohne die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR (Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften für die Ausbildung von Fahrzeugführern) zu besitzen.Verpflichtend ist dagegen die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR.Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter a ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18912
Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden Sie auf de ...
Stand: 07.06.2024
Dialog: 30547