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Darf von der Regel "Die Last ist immer bergwärts zu führen" beim Transport mit dem Gabelstapler abgewichen werden, wenn dadurch die freie Sicht auf den Fahrweg nicht mehr gegeben ist?

KomNet Dialog 17972

Stand: 16.09.2020

Kategorie: Sicherer Transport > Innerbetrieblicher Transport > Flurförderzeuge, Gabelstapler

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Frage:

Darf von der Regel "Die Last ist immer bergwärts zu führen" beim Transport mit dem Gabelstapler abgewichen werden, wenn dadurch die freie Sicht auf den Fahrweg nicht mehr gegeben ist. An einer Rampe sind regelmäßig Ladungen zu transportieren, die die Sicht nach vorn einschränken. Deshalb wird mit dieser Ladung rückwärts gefahren. Auf einer zu befahrenden Rampe müßte dann die Last "bergab" geführt werden.

Antwort:

In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" unter Punkt 6.4.1 ist hierzu nachzulesen:


"Regelmäßige Beförderung von Lasten, die eine Sicht auf die Fahrbahn nicht zulassen, widerspricht den Sicherheitsanforderungen. In solchen Fällen müssen andere geeignete Transportmittel verwendet werden. Bewährt haben sich beispielsweise:

• Quersitzstapler (Bild 6-16),

• Seitenstapler,

• Gabelstapler mit drehbarer Fahrerkabine (Bild 6-17),

• Gabelstapler mit drehbarem Fahrersitz (Bild 6-18) und

• Zugfahrzeug mit Anhänger."