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Unseres Erachtens kann ein Verlader seine Pflichten / Verantwortung nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
Die Straßenverkehrs-Ordnung -StVO- fordert unter § 21a Abs. 1 "Sicherheitsgurte, Schutzhelme", dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen.Für welche Fahrzeuge Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, ist im § 35a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO- "Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder""(1) Der Sitz des Fahrzeugführers ...
Stand: 05.04.2022
Dialog: 15076
bzw. sich auch davon überzeugen. Denn im Falle einer Kontrolle des Fahrzeugs durch die Polizei könnte auch der Mitarbeiter bei unsachgemäßer Ladungssicherung ordnungswidrigkeitenrechtlich mit zur Verantwortung gezogen werden (Entscheidung des OLG Celle vom 28.02.2007 Ladungssicherung/Verlader, Beschluss, 322 Ss 39/07)Ausführliche Informationen zu der Thematik sind der Broschüre "Be- und Entladen ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
werden, da eine erhebliche Verkehrsgefährdung zu befürchten ist. Es steht nicht in dem Ermessen des Verladers der Zuladung, dass Fahrzeug am Verlassen des Grundstückes zu hindern. Hier geht die Rechtsprechung ggf. von Nötigung aus. Es versteht sich von selbst, dass der Verlader der Zuladung dafür Sorge trägt, dass die eigene Ladung nur übergeben wird, wenn a) das Fahrzeug für die Ladung geeignet ist, b) Hilfsmittel ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2584
Rechtsgrundlage ist das Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Für die von Ihnen beschriebenen Beförderungsarten kann die Freistellungsregelung des ADR in Anspruch genommen werden. Unter Unterabschnitt 1.1.3.1 ist folgendes nachzulesen:"1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Die Vorschriften d ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
Die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.3 ADR kann ausschließlich für die Betankung des Fahrzeug oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen genutzt werden. Der Transport zur Auftankung eines Aggregats auf der Baustelle ist unter dieser Freistellung nicht zulässig. Es ist zu prüfen ob die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) ADR (sogenannte Handwerkerregelung) in Anspruch ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
bei Verladungen mit Säcken mit einem Ladungssicherungsnetz abgespannt ist (-> http://www.tis-gdv.de/tis/lshb/lsm/inhalt.htm).Die Ladung darf aber nicht hecklastig und nicht einseitig verladen werden. Das Gewicht sollte gleichmäßig über die Achse des Anhängers verteilt sein. Selbstverständlich dürfen die Stützlast von Anhänger und ziehendem Fahrzeug und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11618
Die Gewichtsklasse eines Fahrzeuges spielt bei der Anwendung der nationalen und internationalen Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter keine Rolle.Freistellungen in Zusammenhang mit Gefahrgutmengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) ergeben sich aus einer Auflistung nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6.2 des ADR. Für die genannten Gefahrklassen 4.1 und 4.2 ergeben sich im Straßenverkehr ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
Bei einem dienstlich genutzten PKW handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die unter Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung genannten "Besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" muss daher der Arbeitgeber beachten.Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 17.03.2019
Dialog: 11496
stichprobenartig kontrollieren. Ist etwa das Fahrzeug für die Ladung ungeeignet oder fehlen Hilfsmittel für das ordnungsgemäße Sichern der Ladung, darf das Gut nicht Verladen werden. Das gilt auch, wenn z. B. aus Zeitgründen auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichtet werden soll. Vertragliche Regelungen, die den Fahrzeugführer allein für die Ladungssicherung verantwortlich machen, sind unwirksam.In ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 2582
, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Bei dem Transport von Gefahrgut sind weiterhin die gefahrgutrechtlichen Vorschriften, hier insbesondere das ADR, zu beachten. In Unterabschnitt 7.5.7.1 heißt es: Die Fahrzeuge oder Container müssen gegebenenfalls mit Einrichtungen für die Sicherung und Handhabung der gefährlichen Güter ausgerüstet ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
Die Berechnung der Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) richtet sich nach dem Abschnitt 1.1.3.6 ADR. Werden nach diesem Abschnitt die einzelnen höchstzulässigen Mengen je Beförderungseinheit oder in der Berechnungssumme den Wert 1000 überschritten, so sind die gesamten Vorschriften anzuwenden. Auf die genannten Stoffe angewandt, berechnet ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
Die Konstruktion der Fahrzeugaufbauten unterliegt keiner gesetzlichen Bestimmung, sondern nur einer technischen Norm.• Fahrzeuge vor April 2002. Keine Konstruktionsnorm• Fahrzeuge nach April 2002. Norm DIN EN 12642 (>3,5t) www.beuth.deDie folgenden Belastungswerte müssen gemäß der DIN EN 12642 als Prüfkriterium ohne bleibende Verformung erreicht werden:Stirnwand 40% der Nutzlast, max. 5000 daN ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 15757
Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden Sie auf de ...
Stand: 07.06.2024
Dialog: 30547
Absetzkippfahrzeuge sind von dem Kipp- und Absetzbehälter im Regelfall unabhängig in Verkehr gebracht, d.h. austauschbar. Bei der Ermittlung der zulässigen Ladung darf einerseits der Absetzbehälter mit der Ladung nicht überladen werden und andererseits darf der Absetzkipper (Nutzlast) mit dem gefüllten Absetzbehälter nicht überladen werden. "Es dürfen nur solche austauschbaren Kipp- und Absetzbehä ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 7782
Die hochkonzentrierte Salpetersäure darf in Deutschland auf der Straße befördert werden. Es sind die Anforderungen des ADR hinsichtlich Fahrzeug, Verpackung, Fahrzeugführer u.s.w. zu beachten. Weitere Einschränkungen über das ADR hinaus sind nicht bekannt.Es sollte geprüft werden, ob entsprechende Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheide Vorgaben für den Transport der Säure beinhalten. Abweichungen ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6497
Gehört der Vermessungstechniker nicht zur Besatzung des Fahrzeugs, ist für ihn keine Tauglichkeit im Sinne der Vorschriften(Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV) bzw. (Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV)erforderlich.Unabhängig davon kann im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine arbeitsmedizinische Untersuchung oder eine (gut begründete ...
Stand: 20.03.2022
Dialog: 43651
werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können.Nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften dürfen Fässer oder Kanister aus Kunststoff höchstens 5 Jahre lang als Verpackung für Gefahrgüter wie Kraftstoff genutzt werden; dementsprechend muss das Herstellungsdatum auf diesen Verpackungen angegeben sein:Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR: Sofern von der zuständigen Behörde ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
Bei der Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine grundsätzliche Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern• Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,• die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5195
Stückgut auf das Fahrzeug verlädt, bei mangelhafter Ladungssicherung mit in der Verantwortung, auch wenn das Fremdladegut nicht angefasst wird.Nach dem Ordnungsrecht der Straßenverkehrsordnung (StVO), hier § 22 StVO, sind der Fahrer und der Verlader verantwortlich, da es sich hier um ganz normales Gut handelt. Als Verlader benannte das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 27.12.1982 den " Leiter ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 11367