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Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird unter der Nummer 1.4 des Anhang 1 folgendes ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 13244
und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften konkretisiert. Für Hochregalstapler ist insbesondere die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" (bisher: BGV D 27) relevant. Weiterhin ist die Betriebsanleitung des Herstellers heranzuziehen.Ob beim Betrieb mit den Hochregalstaplern regelmäßige Abseilübungen erforderlich sind, muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. In diesem Fall weisen wir auf die DGUV Regel 112-199 ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 22495
Ja, die entsprechenden Vorschriften gelten auch für das Bedienen eines Kommissioniergerät mit Fahrerstand. Nach der DGUV Vorschrift 68 (bisher: BGV D 27) "Flurförderzeuge" sind Flurförderzeug im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie 1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar, 2. zum Befördern, Ziehen oder Schieben ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25280
Auf dem Betriebsgelände finden die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen. Bei dem Erstellen der Gefährdungsbeurteilung muss die DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) “Fahrzeuge“ berücksichtigt werden. Nach § 35 Fahrzeugführer der DGUV Vorschrift 70 ...
Stand: 19.08.2022
Dialog: 1966
, – Zugmaschinen, – einspurige Kraftfahrzeuge, z. B. Krafträder und – deren Anhängefahrzeuge. Zum Begriff „Fahrzeug“ siehe auch DIN 70010 „Systematik der Straßenfahrzeuge; Begriffe für Kraftfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen und Anhängefahrzeuge“. Zum Begriff „Feuerwehrfahrzeug“ siehe DIN EN 1846-1 „Feuerwehrfahrzeuge; Teil 1: Nomenklatur und Bezeichnung“. Zum Begriff „Kommunalfahrzeug“ siehe DIN 30701 ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 27927
Bei Beladevorgängen von Mineralöl auf Fahrzeuge sind die Gefahrgutvorschriften des ADR / RID zu beachten. Weiterhin müssen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingehalten werden. Genauere Anforderungen für den Auf- und Abstieg sowie das Begehen des Fahrzeuges sind in der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" in den §§ 24 und 25 zu finden. Informationen finden ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 6757
Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Die BetrSichV fordert unter Nr 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten habenDie Befähigung ...
Stand: 25.03.2022
Dialog: 14749
Unserer Einschätzung nach sind immer Metallfässer zu verwenden. Dies wird auch durch den weiteren Text der P906 des ADR bestätigt. Hier wird explizit eine Wanne aus Metall gefordert. Dort ist folgendes nachzulesen: Ungeachtet der oben aufgeführten Vorschriften dürfen feste und flüssige Stoffe, die nicht gemäß Verpackungsanweisung P 001 oder P 002 verpackt sind, sowie unverpackte Transformatoren un ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22526
Das Versandstück ist zusätzlich zu den Kennzeichnungen für die UN Nummer 2820 mit dem LQ Zeichen nach Unterabschnitt 3.4.7.1 ADR zu kennzeichen. In Abschnitt 3.4.11 ist folgendes nachzulesen:"3.4.11 Verwendung von UmverpackungenFür eine Umverpackung, die in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter enthält, gilt Folgendes:Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter ...
Stand: 18.04.2019
Dialog: 42660
Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise, Höhenunterschiede zwischen der Ladefläche der Container und der Rampe zu überbrücken, ist nicht zulässig. Aus dem staatlichen Vorschriften ist uns zwar keine Vorschrift bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, dafür aber aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Nach § 55 (3) der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" dürfen ...
Stand: 22.09.2015
Dialog: 24812
In diesem Fall darf der Fahrer die Abnahmemenge von 100 St. 1 Liter Dosen UN1090 Aceton befördern, ohne die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR (Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften für die Ausbildung von Fahrzeugführern) zu besitzen.Verpflichtend ist dagegen die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR.Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18912
einmal jährliche Unterweisung ergibt sich aus § 12 BetrSichV und dem § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Näheres ist auch der DGUV Regel 100-001 Punkt 2.3 Unterweisung der Versicherten zu entnehmen.Gemäß § 5 Betriebsanweisung der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" gilt folgendes:"(1) Der Unternehmer hat für den Betrieb von Flurförderzeugen eine Betriebsanweisung in schriftlicher ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 14247
Der Transport von zwei Europaletten mit Ware auf einem Flurförderzeug ist nicht verboten, wenn die Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge insbesondere § 11 "Beladung" eingehalten werden. Dort ist im Absatz 2 nachzulesen, dass Flurförderzeuge und ihre Anhänger so beladen werden müssen, dass die Last nicht herabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann.Auf die DGUV Information 208-00 ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 18459
68, ehemals BGV D27) beachtet werden.Für diesen speziellen Einsatzfall verweisen wir insbesondere auf die folgenden Paragrafen und die dazugehörigen Durchführungsanweisungen (DA):§ 8 StandsicherheitFlurförderzeuge müssen so betrieben werden, dass die Standsicherheit erhalten bleibt.DA zu § 8:Flurförderzeuge können kippen z.B. durchzu schnelles Kurvenfahren,Fahren mit angehobener Last,Fahren gegen ...
Stand: 01.05.2024
Dialog: 43940
zur Durchführung der GGVSEB zu Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c1-4 Unter die Regelungen des Unterabschnitts 1.1.3.1 Buchstabe c u. a.:1-4.1 (S) Beförderungen gefährliche Güter im Straßenverkehr in:– Werkstattfahrzeugen,– Fahrzeugen mit Reservemengen von Stoffen für Straßenmarkierungsgeräte.+Wenn die oben gennanten Bedingungen eingehalten werden, fällt der Transport der Spraydose unter die Freistellungen ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; n ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
Ja, es kann auch ein digitales Exemplar als "Abdruck" mitgeführt werden – das ergibt sich aus den „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See“. Dort steht zu § 6:„EDV-Fassungen der GGVSee, des IMDG-Codes, des IMSBC-Codes, des IBC-Codes, des IGC-Codes, des BCH-Codes und des GC-Codes sind grundsätzlich zur Verwendung zugelassen. Es muss sich jedoch um die amtliche Fassung der Codes han ...
Stand: 17.01.2023
Dialog: 43751
zu 1Ja. Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) regelt u.a. die Beförderung gefährlicher Güter im Straßen- und Schienenverkehr. Für die innerbetriebliche Beförderung findet das Regelwerk keine Anwendung. Somit darf ein Mechaniker einen Gefahrguttransporter, ohne dass er im Besitz einer Bescheinigung nach Abschnitt 8.2.1 des ADR (Gefahrgutführerschein) ist, auf dem ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1517
Beim Transport von Wasserstoff ist erst einmal auf die Mengen zu achten, die transportiert werden sollen. Wenn Sie - wie beschrieben - eine 10 l Flasche transportieren wollen, ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten und die Mitarbeiter, die diesen Transport durchführen, sind zu unterweisen. Sollte dieser Transport nicht von einer Privatperson für den häuslichen Gebrauch oder für Freizeit ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8893
Zu 1.Nach Unterabschnitt 1.1.3.1 - Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung - gelten die Vorschriften des ADR nicht für:a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238