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im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Welche Maßnahmen für ein sicheres Handhaben dieser Arbeitsmittel nötig sind, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Auf die besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln (Anhang 1 Nr.1 BetrSichV) weisen wir hin.Da die Frage des (öffentlichen ...
Stand: 09.09.2022
Dialog: 24718
Auf dem Betriebsgelände finden die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen. Die Voraussetzungen zum Führen von Fahrzeugen im Betrieb sind neben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 07.01.2024
Dialog: 6539
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel, hier die Stapler, benutzen sollen. Das bedeutet ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42435
Unter der Nummer 2.2 des Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist folgendes nachzulesen: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel zum Heben von Lasten mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit versehen sind. Sofern unterschiedliche Betriebszustände möglich sind, ist die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen Betriebszustände ...
Stand: 10.10.2017
Dialog: 30268
Arbeitsschutzrechtlich handelt es sich bei der Hubarbeitsbühne um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind unter Nummer 1 des Anhang 1 der BetrSichV genannt:Weitere Anforderungen an die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14393
Ein Gabelstapler ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Im Anhang 1 finden sich unter den Punkten 1.3 und 1.4 folgende Aussagen:"1.3 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens ...
Stand: 15.11.2022
Dialog: 27874
Nach unserer Bewertung handelt es sich bei den Zugstangen um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die den dort genannten Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmittel entsprechen müssen.Da es sich bei der Zugstange nicht um ein Lastaufnahmemittel im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG handelt (siehe auch weitergehende Informationen unter www.baua.de/de ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16269
Bei einem Schubmaststapler / Quersitzstapler handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" anzuwenden. hier ist unter anderem folgendes nachzulesen:"1.3 Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 09.02.2024
Dialog: 29222
Bei einem dienstlich genutzten PKW handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die unter Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung genannten "Besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" muss daher der Arbeitgeber beachten.Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 17.03.2019
Dialog: 11496
Wir teilen Ihre Auffassung, dass ein Kranstuhl fest zu verbauen ist.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Nach § 3 Absatz 2 gilt folgendes ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42505
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 4400
Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Die BetrSichV fordert unter Nr 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten habenDie Befähigung ...
Stand: 25.03.2022
Dialog: 14749
Eine Unterweisung ist, unserer Einschätzung nach, in Ihrem Fall ausreichend.Der Sprinter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach Nummer 1.9 a) des Anhangs der BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften bei der Verwendung von IBC greifen nur dann, wenn deren Geltungsbereich anwendbar ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so muss u. a. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beim Einsatz dieser Behälter berücksichtigt werden. Anforderungen zur "Prüfung von Arbeitsmittel" werden in § 3 Abs. 6 BetrSichV und § 14 BetrSichV gestellt.Es ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 11420
Die Unterweisungspflicht des § 12 Arbeitsschutzgesetz wird unter § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der TRBS 1151 "Gefährdung an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel - Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem-" konkretisiert.Unterweisungsfristen sind grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Eine mindestens ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 14247
gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und von denen 4. zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Auf die Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, Anhang 1 Ziffer 1 weisen wir hin. In den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen - Ausbildung ...
Stand: 04.12.2016
Dialog: 3008
Beim Be- und Entladen von LKWs gelten u. a. folgende Verordnungen und technische Regeln des Arbeitsschutzes:Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" Betriebssicherheitsverordnung mit demAnhang 1, Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, insbesondere dieNr. 1 Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang ...
Stand: 05.09.2019
Dialog: 11953
"Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" (bisher BGR/GUV-R 199) hin. In der Regel werden jährliche Abseilübungen durchgeführt, wenn der Fahrerplatz bei den Hochregalstaplern mehr als 3 m angehoben werden kann.Hochregalstapler (Flurförderzeuge) sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die grundlegenden Schutzmaßnahmen werden im § 6 BetrSichV ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 22495
Flurförderzeuge wie Gabelstapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte beauftragt ein Flurförderzeug zu fahren, muss daher die Anforderungen der BetrSichV (im Anhang 1 BetrSichV sind grundsätzliche Anforderungen an Flurförderfahrzeuge genannt) und das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437