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In der ASR A1.8 "Verkehrswege" finden sich folgende Begriffsbestimmungen für Fahrsteige und Fahrtreppen:"3.24 Fahrsteige sind kraftbetriebene Anlagen mit umlaufenden stufenlosen Bän-dern zur Beförderung von Personen zwischen zwei auf gleicher oder unterschiedlicher Höhe liegenden Verkehrsebenen. Es können geeignete Transporteinrichtungen (z. B. Einkaufswagen) mitgeführt werden.3.25 Fahrtreppen ...
Stand: 26.04.2018
Dialog: 42271
Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "sonstige verantwortliche Personen" solche, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben (§ 1a Ziffer 6 der aufgehobenen GbV vom 26. März 1998 ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24445
Bei dem Anhänger handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind die Anforderungen der Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 BetrSichV zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betrieb ...
Stand: 13.02.2022
Dialog: 43637
und Fristen der Prüfungen entsprechen den Regeln der Technik.Bewährte Praxis ist, die Zurrmittel mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen kontrollieren zu lassen. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. In Zweifelsfällen sind die Zurrmittel außer Betrieb zu nehmen. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Gegebenheiten können zwischenzeitlich weitere Kontrollen ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 11953
werden hierfür üblicherweise Containerbrücken mit "Laschkörben" eingesetzt. Auf See, d. h. auch beim Aufsuchen und Verlassen des Lade- oder Löschplatzes, findet das Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) Anwendung, für Schiffe deutscher Flagge auch das Seemannsgesetz (SG). Das SchSG mit seinen in den Anlagen genannten internationalen Schiffssicherheitsregelungen übernimmt dabei die Funktion der nationalen ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 2667
Das Arbeitsverfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- vom Arbeitgeber zu bewerten und festzulegen. Zur Auswahl des Arbeitsverfahrens nennt die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- Mindestanforderungen. Sie nennt im Anhang 1, Ziffer 3.1 Anforderungen an das zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere... "3.1.4 Die Verwendung vo ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
sind beim Transport zu sichern. In den Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR in Verbindung mit der GGVSEB Anlage 2 sind die Bedingungen genannt, nach denen Transporte von Privatpersonen nicht unter die Vorschriften fallen.Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR in Verbindung mit der GGVSEB Anlage 2 gelten für Beförderungen durch Unternehmen in Verbindung mit ihrer ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 12583
Da es sich um eine volljährige Person handelt, sind arbeits- und versicherungsrechtlich die gleichen Regelungen anzuwenden, wie bei den übrigen Beschäftigten im Betrieb. Hierbei ist es unerheblich, ob die Beschäftigung nur in den Sommerferien und ggf. als geringfügige Beschäftigung erfolgt.Arbeitsschutzrechlich ist der Sohn wie jeder neue Beschäftigte im Betrieb vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 14129
sich das OLG Thüringen bereits in einem Urteil in 2005 geäußert. Das Gericht kam in seinem Urteil AZ: 1Ss 34/05 zu dem Schluss, dass sporadische Kontrollen nicht ausreichen. Eine lückenlose Kontrolle ist somit erforderlich.Auf die "Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung" in Anlage 7 des ADR weisen wir hin. ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 9520
des IMDG-Codes mit Großzetteln (Placards) versehen und gekennzeichnet sein, sofern sie nicht nach Kapitel 5.3 dieser Anlage mit Großzetteln (Placards) und einer orangefarbenen Kennzeichnung versehen sind. In diesem Fall gilt für die Kennzeichnung der Fahrzeuge nur der Absatz 5.3.2.1.1 dieser Anlage. Für ungereinigte leere ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer gilt dies auch für die anschließende ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
der schriftlichen Beauftragung ist sowohl eine gerätespezifische Einweisung, als auch eine Unterweisung in Bezug auf die betrieblichen Gegebenheiten erforderlich; siehe auch BG-Grundsatz "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (BGG 925). Die Beauftragung kann z.B. durch einen Fahrerausweis erfolgen und gilt immer nur für den Betrieb für den die Beauftragung ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 5277
Erläuterungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" beschrieben (www.baua.de/TRBS/).Die Voraussetzung/Eignung der befähigten Person leitet sich u.a. aus der TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen" ab. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 11420
Beförderung darf nicht Haupttätigkeit des Betriebes sein.Jede Verpackung darf nicht mehr als 450 Liter Kraftstoff enthalten. Die Gesamtmenge der beförderten Kraftstoffe darf 333 l Benzin der Verpackungsgruppe II (z.B. 16 Kanister je 20 l) bzw. 1000 l Diesel der Verpackungsgruppe III (z.B. 50 Kanister je 20 l) nicht überschreiten. Sollte bei einer Beförderung sowohl Benzin als auch Diesel befördert ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
und Teilen der Flurförderzeuge ein ausreichender Freiraum verbleibt, oderd)Einrichtungen, durch die die Beschäftigten auf dem Fahrersitz gehalten werden, sodass sie von Teilen umstürzender Flurförderzeuge nicht erfasst werden können."Die einschlägige Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen ist die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Danach hat der Arbeitgeber für den Betrieb ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 13244
Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln - der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist u. a. aufgeführt:"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. (…)"Darüber hinaus gelten die TRBS 2111 Tei ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen.(2) Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben."Die Nutzung von Flurförderzeugen sollte in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17577
Eine ähnliche Regelung wie unter § 15 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" aufgeführt. Gemäß § 55 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 "Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen" muss der Fahrzeugführer beim Verlassen eines maschinell angetriebenen Fahrzeuges dieses gegen unbefugte Benutzung sichern. Unbefugtes Benutzen wird durch Stillsetzen des Antriebes und Betäti ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 2200
Eine explizite Forderung nach einem Reinigungszertifikat ist uns nicht bekannt.Im Abschnitt 5.4.1.1.6 des ADR werden die Sondervorschriften zu den ungereinigten, leeren Umschließungen aufgeführt. Grundsätzlich sind danach ungereinigte leere Tankfahrzeugen wie volle Fahrzeuge zu behandeln und auch zu kennzeichnen.Der Umfang der mitzuführenden Dokumentationen bei Betrieb von Fahrzeugen ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 3740
Nein, hierfür können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe a) des ADR in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltenem Brennstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient, die während ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
, die eine Freisetzung der Gefahrgüter während der Beförderung verhindern.Zusätzliche einschränkende Maßnahmen sind in der GGVSEB Anlage 2 Nr. 2.1 c beschrieben. Zum einen werden einige Gefahrgüter bezüglich der Mengengrenze eingeschränkt, zum anderen müssen verschiedene Verpackungsvorschriften beachtet werden.Welche Behälter müssen verwendet werden?Es sind die „Allgemeinen Verpackungsvorschriften ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967