Ergebnisse 1 bis 20 von 27 Treffern
des Unternehmensleiters im Wesentlichen die Aufgabe hat, im Rahmen der betroffenen Tätigkeiten des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Durchführung dieser Tätigkeiten unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen und unter optimalen Sicherheitsbedingungen erleichtern.Erst einmal trägt die Verantwortung für Verantwortlichkeiten nach dem Gefahrgutrecht die Geschäftsführung.Es ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
dieser Person und Übertragung der o.g. Aufgaben hat der Arbeitgeber gemäß § 7 des Arbeitsschutzgesetzes besonders auf Eignung und Befähigung dieser Person zu achten. Über diese Arbeitsschutzrechtlichen Grundsätze hinaus stellt auch das Straßenverkehrsrecht Anforderungen an die gemeinsame Verantwortung der Beteiligten. Um die Bedeutung der ordnungsgemäßen Ladungssicherung zu unterstreichen, fordert ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 21867
Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "sonstige verantwortliche Personen" solche, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben (§ 1a Ziffer 6 der aufgehobenen GbV vom 26. März 1998 ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24445
den § 22 StVO verstoßen.Zusammenfassend gesagt, eine Ahndung aufgrund von § 22 StVO ist gegenüber dem Fahrzeugführer nur möglich, wenn dieser eine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf die Ladungssicherung gehabt hätte.Übernimmt der Fahrzeugführer aber z.B. eine verplomte Wechselbrücke und hat keine Einwirkungsmöglichkeit auf die Ladungssicherung, dann kann sich seine Verantwortung aus § 23 "Sonstige ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
Beim Thema "Ladungssicherung" kann ein Verlader seine Pflichten/Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteilen zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
Unseres Erachtens kann ein Verlader seine Pflichten / Verantwortung nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
Bei der Verantwortung für die Ladungssicherung unterscheidet man das Ordnungsrecht und das Handelsrecht. Nach dem Handelsrecht sind Absender und der Frachtführer für die Ladungssicherung verantwortlich. Der Absender kann seine Pflichten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) auf den Frachtführer (aber niemals auf den Fahrer) übertragen.Hinweis: Gefahrgutrechtlich ist jeder Verlader, der nachträglich ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 11367
oder bei einer Berufskrankheit, grundsätzlich durch Beiträge der Arbeitgeber, die dadurch in ihrem Haftungsrisiko entlastet werden. Die Unfallversicherungsträger haben unter anderem die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben erlassen die UVT ...
Stand: 24.06.2015
Dialog: 24134
zu treffen.Das bedeutet, dass grundsätzlich von der Leitung des Betriebes an Mitverantwortung für die Ladungssicherung getragen wird. Durch entsprechende Pflichtenübertragung kann die Verantwortung auch auf nachgeordnete Personen übertragen werden.Beschäftigten, denen entsprechende Verantwortlichkeiten und Befugnisse schriftlich übertragen wurden, sollten Selbstabholer darauf hinweisen die Ladung zu sichern ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
Der Umfang der Verantwortung für die Ladungssicherung hängt von der Vertragsgestaltung und dem jeweiligen Einzelfall ab. Die Übernahmebestätigung mit der Aussage, dass die Ladung ordnungsgemäß verladen wurde (mit Unterschrift des Fahrzeugführers) ist nicht geeignet, den Verlader von seiner öffentlich-rechtlichen Verantwortung freizustellen. Der Verlader muss das Verladen des Ladegutes zumindest ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 2582
das Haftungsrisiko bei einem Unfall bzw. wird bei einer Kontrolle zur Verantwortung gezogen. Inwieweit der Arbeitgeber im Detail Verantwortung trägt bzw. diesem bei einem Unfall ein Mitverschulden zugerechnet würde, hängt stets von der Beurteilung des Einzelfalles ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Arbeitgeber muss mögliche Gefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
von Fahrer und Dritten kommen kann, kommt die rechtliche Verantwortung des Verladers auch hier zum Tragen.Aus v.g Gründen ist eine Schulung zum Thema Ladungssicherung für das Verladepersonal unumgänglich. Es sollte in jedem Fall eine Schulung durch einen autorisierten Referenten stattfinden. Aus unserer Sicht braucht diese jedoch nicht die Dauer von 2 Tagen haben.Derartige Schulungen können unter Umständen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 12770
und der Schlüssel abgezogen ist. Der Fahrer besitzt die Schlüsselgewalt über den Gabelstapler. Er trägt auch die Verantwortung dafür, dass ihn niemand unbefugt benutzt (Bild 7-1). Sofern mehrere Fahrer denselben Gabelstapler benutzen müssen, sollte jeder Fahrer einen eigenen, besonders gegenzeichneten Schlüssel haben oder ein Codiersystem (Chipkarten) eingesetzt werden." ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 42472
-Durchführungsrichtlinien (RSEB) zu diesem Thema weitere Informationen genannt. Aber Ausdünstungen/Gerüche von Chemikalien können z. B. durch ihre Gesundheitsgefährdung, brandfördenden Eigenschaften etc. zu einer konkreten Gefahr werden. Letztendlich liegt die grundsätzliche Verantwortung zur Anwendung des Unterabschnittes 1.1.3.5 ADR beim Absender, Verlader und Beförderer. Zur Rechtssicherheit des Begriffes leer ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5066
durchzuführen, da sich die Gefahrgutvorschriften alle 2 Jahre ändern. Die Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.Folgende Unterweisungsinhalte werden in Kapitel 1.3 genannt.• eine Einführung in die allgemeinen Bestimmungen der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter• eine aufgabenbezogenen Unterweisung entsprechend den Aufgaben ...
Stand: 06.05.2023
Dialog: 14033
. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und 4. von denen zu erwarten ist, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 4400
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin/ Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und der Betriebsrat/Personalrat vertreten. Die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für das Einhalten der Bestimmungen des Arbeitsschutzes verbleibt aber beim Arbeitgeber. Es empfiehlt sich, die getroffenen Maßnahmen in einer Betriebsvereinbarung festzuschreiben.Maßgebliche ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 22960
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern“ (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt –GGVSEB-) verbindlich und regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter.Eine direkte Freistellung von den genannten Vorschriften gibt es nicht.Alle, die an einem Gefahrguttransport beteiligt sind und Verantwortung ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13671
) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen.Ihr Arbeitgeber trägt also grundsätzlich für die bereitgestellten Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und für erforderliche Maßnahmen bei Nutzung von Radladern durch Beschäftigte die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Werden Beschäftigte in fremden Betrieben tätig, muss auch für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471
ist bei Arbeitsmitteln grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers, Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen und eine Person mit der Durchführung der Prüfungen zu beauftragen. Dabei sind die Herstellerangaben sowie technische und berufsgenossenschaftliche Regeln zu berücksichtigen.Liegen die Voraussetzungen des § 14 BetrSichV vor, dürfen Prüfungen nur durch befähigte Personen durchgeführt werden. Nähere ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 11420