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Gabelstapler mit Fahrersitz müssen mit einer Fahrerrückhalteeinrichtung ausgerüstet sein. Grundlage ist u.a. die Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV). Diese fordert in Anhang 1 (zu § 6 Abs. 1 und 2) unter Ziffer 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln: "(...) 1.3) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 4805
das Haftungsrisiko bei einem Unfall bzw. wird bei einer Kontrolle zur Verantwortung gezogen. Inwieweit der Arbeitgeber im Detail Verantwortung trägt bzw. diesem bei einem Unfall ein Mitverschulden zugerechnet würde, hängt stets von der Beurteilung des Einzelfalles ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Arbeitgeber muss mögliche Gefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sind keine pauschalen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgeführt. In der DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge ist unter § 12 Abs. 2 die Regelung getroffen, dass Flurförderzeuge nur mit an die Fahrbahnverhältnisse angepasster Geschwindigkeit verfahren werden dürfen.Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 3463
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Nach § 4 ArbSchG muss der Arbeitgeber bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen u. a. den "Stand der Technik" berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u. a. in Technischen Regeln ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 22495
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 4400
Flurförderzeuge wie Gabelstapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte beauftragt ein Flurförderzeug zu fahren, muss daher die Anforderungen der BetrSichV (im Anhang 1 BetrSichV sind grundsätzliche Anforderungen an Flurförderfahrzeuge genannt) und das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437
Nach den im Anhang 1 Nummer 1.4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannten Mindestanforderungen gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen Einrichtungen vorhanden sind, die Gefährdungen aufsitzender Beschäftigter infolge Kippens oder Überschlagens der Flurförderzeuge verhindern. Solche Einrichtungen sind zum Beispiela)eine Fahrerkabine,b ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16508
ist die Vorschrift des § 5 ArbStättV auch in Transportmitteln relevant:"Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen." (§ 5 Abs. 1 ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 21609
Unterweisungspflichten aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend in § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", sind unabhängig von den Qualifizierungsanforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) durch den Arbeitgeber zu erfüllen.Die ...
Stand: 30.08.2024
Dialog: 14957
:"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ...
Stand: 31.07.2018
Dialog: 42382
in v. g. Regelwerken noch in anderen arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken näher konkretisiert. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber eigenverantwortlich mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss, auf welche Strecken die v. g. Forderung zutrifft. Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14795
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 11953
Beschäftigten. Der Arbeitgeber darf Beschäftigte mit der Benutzung von Flurförderzeugen nur beauftragen, wenn diese geeignet und ausgebildet (befähigt) wurden und dies mit einer Prüfung belegt haben. Eine alleinige gerätespezifische Einweisung zum Flurförderzeug reicht nicht aus.Auf die DGUV Information 208-004 - Gabelstapler weisen wir hin. ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 14129
Unter der Nummer 2.2 des Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel zum Heben von Lasten mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit versehen sind. Sofern unterschiedliche Betriebszustände möglich sind, ist die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen Betriebszustände ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 30268
scharfen Bremsen herausgeschleudert werden und den Fahrer oder andere Personen verletzen; - eine übergroße Kiste kann die Sicht des Fahrers einschränken.Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteiulung die o.g. Gefährdungen betrachten und die notwendigen Maßnahmen ableiten. Gegebenenfalls kann der Hersteller zu dem Thema befragt werden.Informationen erhalten Sie auch in der DGUV ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 15125
/Produktsicherheit/Produktgruppen/pdf/Lastaufnahmemittel.pdf ) müssen die allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt entsprechend § 3 Abs. 2 Prduktsicherheitsgesetz - ProdSG erfüllt werden.Ob die Zugstangen für die Tätigkeit geeignet und welche Maßnahmen zu treffen sind, muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16269
Bei einem dienstlich genutzten PKW handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die unter Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung genannten "Besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" muss daher der Arbeitgeber beachten.Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 17.03.2019
Dialog: 11496
Auf dem Betriebsgelände finden die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen. Die Voraussetzungen zum Führen von Fahrzeugen im Betrieb sind neben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 6539
sich auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes. Daher kann sie nur im Betrieb selbst durchgeführt werden. Hierbei ist zwischen einem geräte- und einem verhaltensbezogenen Teil der betrieblichen Qualifizierung zu unterscheiden.Diese Ausbildungen sind für den Betrieb der v. g. Flurförderzeuge dringend zu empfehlen. Der Arbeitgeber muss sich vergewissern ob die Beschäftigten diese Ausbildung durchlaufen haben ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 5277
und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Fazit: Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die mit der Arbeit der Beschäftigten verbundenen Gefährdungen zu ermitteln. Hierbei sind auch die Gefahren durch Stürze für der Kuriere zu betrachten. In die Gefährdungsbeurteilung sollten ...
Stand: 26.01.2015
Dialog: 22943