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Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln - der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist u. a. aufgeführt:"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. (…)"Darüber hinaus gelten die TRBS 2111 Tei ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
Am 1. September 2011 ist die neue Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen -GbV in Kraft getreten. Damit fällt die Schulung und Unterweisung aus der GbV heraus und ist dann im ADR in Kapitel 1.3 geregelt.Die Beschäftigten müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden. Empfohlen wird, diese Unterweisung im 2-Jahres-Rhythmus ...
Stand: 06.05.2023
Dialog: 14033
zu treffen.Das bedeutet, dass grundsätzlich von der Leitung des Betriebes an Mitverantwortung für die Ladungssicherung getragen wird. Durch entsprechende Pflichtenübertragung kann die Verantwortung auch auf nachgeordnete Personen übertragen werden.Beschäftigten, denen entsprechende Verantwortlichkeiten und Befugnisse schriftlich übertragen wurden, sollten Selbstabholer darauf hinweisen die Ladung zu sichern ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
dieser Verordnung ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer (Kunden) zur Beförderung übergibt oder selbst befördert.Die Pflichten, die sich für den Verlader daraus ergeben, werden in § 21 GGVSEB näher genannt. Hier heißt es u. a., dass der Verlader im Straßenverkehr den Fahrzeugführer schriftlich auf das gefährliche Gut hinzuweisen hat.Des Weiteren hat ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; n ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
dieser DGUV Vorschrift ausgenommen (§ 1 Abs. 2 Nr.12) .Erfahrungsgemäß kann es im Falle eines Unfalles bei der Nutzung eines privaten Pkw zu dienstlichen Zwecken zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wg. der Unfallkosten, wie z.B. Wertminderung des Fahrzeugs, Verlust von Schadensfreiheitsrabatten, Selbstbehalte, kommen. Es ist zu empfehlen, neben den zu vergütenden ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 6229
durch Landwirte für die eigene Verwendung oder – Lithiumbatterien (Ersatzbatterien), die zum Betrieb seiner Maschinen und Geräte benötigt werden (siehe auch Nummer 1-4.5 der RSEB), sofern die jeweilige Beförderung z. B. zu oder von einem Kunden bzw. Einsatzort erfolgt."Sollten die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) nicht in Anspruch genommen werden können, dann besteht die Möglichkeit ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Zunächst muss geprüft werden, ob der Anhänger überhaupt in der Lage ist die Ladung aufzunehmen. Zu beachten ist die max. Zuladung des Anhängers und die zulässige Stützlast an der Anhängerkupplung.Bei palettierter Ware eignen sich zur Ladungssicherung am besten Zurrgurte mit Ratsche oder Ladungssicherungsnetze. So wird ein Verrutschen der Ladung auch auf schlechten Straßen, bei plötzlichen Lenkmanö ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11618
) ist, auf dem Betriebsgelände bewegen. Der Kunde muss das Werkstattpersonal über die Gefährlichkeit des Gefahrgutes informieren.zu 2Nach Unterabschnitt 1.1.3.1 des ADR gelten die Vorschriften des ADR nicht für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1517
von Arbeitsgeräten oder – Mitteln zur Schädlingsbekämpfung durch Landwirte für die eigene Verwendung, sofern die jeweilige Beförderung z. B. zu oder von einem Kunden bzw. Einsatzort erfolgt Unabhängig von der „Handwerkerregelung“ können Sie die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.6 nutzen. Die Nutzung der Freistellung nach 1.1.3.6 führt dazu das nicht alle Vorschriften des ADR angewendet werden müssen, wie z.B ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
Bei der Beförderung gefährlicher Güter, die in verschiedenen Verkehrsträgern erfolgt, wird der Sachverhalt für den Straßentransport nach dem Unterabschnitt 1.1.4.2 des ADR betrachtet. Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer, die den Vorschriften für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln (Placards) und o ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG, für das die Zuständigkeit bei den Straßenverkehrsbehörden liegt, müssen Berufskraftfahrer neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Und zwar durch eine Grundqualifikation bei Neueinsteigern und durch eine regelmäßige Weiterbildung, die auch für erfahrene Berufskraftfahrer vorgeschrieben ist. ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 18102
Bei dem Anhänger handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind die Anforderungen der Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 BetrSichV zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betrieb ...
Stand: 13.02.2022
Dialog: 43637
Die Voraussetzungen zum Führen von Fahrzeugen im Betrieb sind neben der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV u. a. im § 35 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V 70 - Fahrzeuge aufgeführt.Wer auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug führen will bedarf einer Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen (§ 2 ...
Stand: 09.09.2022
Dialog: 24718
Die Praxis hat gezeigt, dass für die Vermeidung von Unfällen an Be- und Entladestellen gerade die Abstimmung zwischen Lagermeister und Fahrern über den Arbeitsablauf entscheidend ist.Aus Arbeitsschutzrecht und Straßenverkehrsrecht lässt sich keine grundsätzlich dem Fahrer des LKW oder dem Fahrer des Gabelstaplers zugewiesene „Oberaufsicht“ ableiten, zumal es sich bei diesen häufig um Arbeitnehmer ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 21867
Im ADR sind die Feuerlöscher unter der UN Nummer 1044 eingestuft. Dort wird auf die Sondervorschrift 594 hingewiesen. In der Sondervorschrift heißt es:"Folgende nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:a) UN 1044 Feuerlöscher, die mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen sind, wenn:– si ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 10778
in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können. Der "normale" Staplerschein reicht nicht aus.Fazit: Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmern Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere Betriebssicherheitverordnung -BetrSichV- und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers ...
Stand: 25.03.2022
Dialog: 14749
Das Arbeitsverfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- vom Arbeitgeber zu bewerten und festzulegen. Zur Auswahl des Arbeitsverfahrens nennt die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- Mindestanforderungen. Sie nennt im Anhang 1, Ziffer 3.1 Anforderungen an das zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere... "3.1.4 Die Verwendung vo ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
Der Transport einzelner voller oder leerer Druckgasflaschen unterliegt der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB-. Der Transport in Lkw fällt genauso unter diese Vorschriften wie die Beförderung in Kleintransportern, Pkw und der Eisenbahn. Für Handwerker, Kleinbetriebe und Privatleute gibt es sinnvolle Ausnahmeregeln, die sich aus der Praxis entwickelt haben. Diese si ...
Stand: 20.08.2021
Dialog: 12018
Zur Frage 1: Die Ladungssicherungsvorschriften gelten auch für Fahrzeuge, welche mit Sand/Kies beladen sind.Zur Frage 2: Schüttgüter dürfen nur so hoch aufgeschichtet werden, dass sie nicht über die Bordwand abrutschen können. Bordwände müssen dicht sein, Sand etc. muss angefeuchtet oder mit einer Plane versehen sein. Ggf. sind Silofahrzeuge zu verwenden.Zur Frage 3: Der verantwortliche Verlader ( ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1830