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sein, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben; und– den in diesem Kapitel vorgeschriebenen Kennzeichen gekennzeichnet sein.Mit Ausnahme des Luftverkehrs gelten die übrigen Vorschriften des Unterabschnitts 5.1.2.1 nur, wenn andere gefährliche Güter in der Umverpackung enthalten sind, die nicht in begrenzten Mengen verpackt sind, und nur ...
Stand: 18.04.2019
Dialog: 42660
."Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 Nummer 2.Weietrhin ist die DGUV Vorschrift 39 "Krane" relevant. Nach § 7 Abs. 1 müssen Steuerstände und Steuereinrichtungen so beschaffen sein, dass der Kranführer den Kran sicher steuern kann.Die Durchführungsanweisung (DA) zu § 7 führt dazu aus, dass diese "Forderung ist z. B. erfüllt, wenna) Führerhäuser so geräumig sind, dass die für die Bedienung notwendigen ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42505
bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Eine ähnliche Regelung findet sich in § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Fazit: Die Beschäftigten sind durch den Arbeitgeber regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, zu unterweisen. Hierzu gehört auch die Thematik der Ladungssicherung. Sollte er selbst nicht fachkundig sein, hat er sich fachkundige Unterstützung ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25429
Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, wie der Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO), in Bezug auf Ladungssicherung gelten nicht nur für den Fahrzeugführer, sondern auch für den Verlader. Dabei wird nicht zwischen privaten und gewerblichen Transporten unterschieden.Als Verlader ist die Person anzusehen, die berechtigt ist, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
Gefahrkennzeichen angebracht werden, die den vorgeschriebenen Mustern genau entsprechen."Unter dem Absatz 5.2.2.2.1 ist noch folgendes nachzulesen:"Die Gefahrzettel müssen den nachstehenden Vorschriften und hinsichtlich der Farbe, der Symbole und der allgemeinen Form den Gefahrzettelmustern in Absatz 5.2.2.2.2 entsprechen. Entsprechende Muster, die für andere Verkehrsträger vorgeschrieben sind, mit geringfügigen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5779
Die Gewichtsklasse eines Fahrzeuges spielt bei der Anwendung der nationalen und internationalen Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter keine Rolle.Freistellungen in Zusammenhang mit Gefahrgutmengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) ergeben sich aus einer Auflistung nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6.2 des ADR. Für die genannten Gefahrklassen 4.1 und 4.2 ergeben sich im Straßenverkehr ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
In der Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM ist auf der Seite 41 zur Ablegereife Folgendes nachzulesen:"Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1 und die DIN EN 12195-2 enthalten neben der detaillierten Gebrauchsanleitung auch genaue Vorschriften über die Ablegereife eines Zurrmittels, also den Verschleißzustand, ab dem das Zurrmittel nicht mehr verwendet ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 43955
berücksichtigt werden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass der Fahrer des Flurförderzeugs die Eignung nach § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" besitzt.Nähere Informationen zum Thema bietet das Merkblatt "Betriebsfremde Flurförderzeuge" der BGHW.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter http://publikationen.dguv.de ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17577
Laut Kapitel 1.1.3.1 Buchstabe c) die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
Der sog. Gabelstaplerschein ist ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Führen eines Flurförderzeuges. (Näheres hierzu finden Sie in der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" sowie in der DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand").Die hierfür notwendige Ausbildung findet ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 4189
genommen werden kann. Dort ist folgendes nachzulesen:"1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: ... c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Ja, siehe hierzu die Informationen der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 70: "Der Begriff „Fahrzeuge“ umfasst unter anderem – Personenkraftwagen, – Lastkraftwagen, – Speziallastkraftwagen, z. B. Feuerwehrfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge, Wechselbehälter-Umsetzfahrzeuge, – Kraftomnibusse, – Sonderkraftfahrzeuge, z. B. Krankentransportwagen, Behindertentransportwagen ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 27927
. Als Schutz des Fahrers gegen Witterungseinflüsse können z.B. Fahrerkabinen, gegebenenfalls mit Standheizungen oder Klimaanlagen, in Betracht kommen. (§ 19 DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" und die dazugehörige Durchführungsanweisung http://publikationen.dguv.de )Es ist daher im Einzelfall auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu klären, ob die Plexiglasscheiben einem Schutzzweck dienen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 15209
für die Auslegung des Beförderungsbegriffs in § 2 Abs. 2 GGBefG. Ist sowohl der Begriff des „Lagerns“ erfüllt als auch ein „zeitweiliger Aufenthalt im Verlauf der Beförderung“ gegeben, sind alle einschlägigen Regelungen anzuwenden; d. h., die Vorschriften der verschiedenen Rechtsbereiche stehen nebeneinander und ergänzen sich. Ein zeitweiliger Aufenthalt im Verlauf der Beförderung muss anhand ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16380
Die Klassifizierung von medizinischen Abfällen, Geräten, Instrumenten etc. zur Beförderung auf der Straße erfolgt nach den Kriterien des Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR. In diesem Unterabsatz werden auch die zu verwendenden Verpackungen beschrieben. Weitere Erläuterungen zu diesem Thema werden auch in den Abschnitten 2-6.1 bis 2-12 der RSEB aufgeführt. Die Größe der Aufschriften bzw. Schriftgröße wer ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 19686
) ist, auf dem Betriebsgelände bewegen. Der Kunde muss das Werkstattpersonal über die Gefährlichkeit des Gefahrgutes informieren.zu 2Nach Unterabschnitt 1.1.3.1 des ADR gelten die Vorschriften des ADR nicht für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1517
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern“ (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt –GGVSEB-) verbindlich und regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter.Eine direkte Freistellung von den genannten Vorschriften gibt es nicht.Alle, die an einem Gefahrguttransport beteiligt sind und Verantwortung ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13671
Die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" fordert in § 6 deren bestimmungsgemäße Verwendung. In den Durchführungsanweisungen wird hierzu Folgendes ausgeführt:"Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers. Hierzu zählt auch, dass bei Vorhandensein einer Fahrerrückhalteeinrichtung diese benutzt wird. Dies bedeutet z. B., dass bei einer Fahrerkabine ...
Stand: 31.01.2023
Dialog: 1941
haben.Nach § 35 Absatz 1 DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" gilt noch folgendes:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,2. die körperlich und geistig geeignet sind,3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen habenund4 ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
Die Gefahrgutvorschriften sehen unter Einhaltung der in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a des ADR genannten Bedingungen eine Befreiung für Privatpersonen vor. Dort ist folgendes nachzulesen: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050